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Mitglied seit: 06.02.2011
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Der Bordcomputer zeigt im November die HU an und im 01/15 die Inspektion an.
Sollte ich die Inspektion vorher machen bevor ich die HU machen? Oder ist die Reihenfolge egal. Ich frage weil ich ja noch den November, Dezember und den Januar habe bis ich die Inspektion machen muss.
Muss ich die AU mit der HU machen. Ich habe das Fahrzeug seit einem Jahr und habe nur das beigefügte als Unterlagen bekommen:
https://drive.google.com/file/d/0B6B1b8wWmlJjdWVpTVRKN2pHaGM/view?usp=sharingGrüße
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Hallo sisqonrw,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "HU+AU und Inspektion"!
Gruß
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HU und AU sind im November 2014 fällig. Die Inspektion kannst du vorher oder aber auch erst im Januar machen. Deine eigene Entscheidung.
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Mitglied seit: 06.02.2011
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ah ok. Also die Meldung ist kein Grund durchzufallen?
Wenn du die Inspektionsmeldung meinst, dann "NEIN". Ob du mit deinem Auto zur Inspektion fährst ist doch deine eigene Sache. Inspektionen sind keine Pflicht!! ( Sind aber von Vorteil)
Die HU beinhaltet seit einiger Zeit die AU. Bei modernen Autos ist die AU ohnehin über OBD.
Zur Inspektion: Wie mein Vorredner schon sagte hat die Inspektion keine Relevanz für die HU.
Und nun?
Wenn Du halbwegs sicher bist dass Dein Auto keine HU-relevanten Mängel hat, dann mach die HU, und die Inspektion wenn sie eben fällig ist. Ziehst Du die Inspektion grundlos vor verschenkst Du dadurch Geld.
Hat Dein Auto aber ohnehin Probleme, die die HU riskieren, dann würde ich die Inspektion jetzt machen lassen. Dabei werden die Mängel behoben, und dann ab zur HU.
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Mitglied seit: 06.02.2011
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Hi Lynx, Danke für die Info. Die HU sollte er eigentlich locker packen. Dann mache ich das so. Verschenke ja sonst Geld.
Was bedeutet OBD?
On board diagnose. Bei älteren Fahrzeugen werden die Abgase gemessen. Bei neueren Autos (ab 2006 glaube ich), wird nur noch der Laptop rangesteckt. Wird dort kein Fehler angezeigt ist die AU bestanden.
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Hallo,
im November war die HU fällig. Muss man jetzt schon strafe zahlen, wenn man ein Monat drüber ist?
Mitglied seit: 19.12.2010
Neustadt an der Waldnaab
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Nein du kannst bis 3 Monate überziehen, aber 3 Monate ist absolutes Ultimatum! Ab 3 Monate zahlst du. Das ist mein Wissensstand.
"Es heisst Liebe kann viel, aber glaub mir Geld kann alles."
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OK Danke für die Info!
TÜV bis 2 Monate abgelaufen: 15 € Verwarngeld
2-4 Monate: 25 € Verwandgeld
bis 8 Monate: 1 Punkt + 40 € Bußgeld.
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Meinst du mit Warngeld das was man der Polizei zahlen muss oder beim Tüv?
Ab dem 3. Monat zahlst du 20% auf den Preis der Hauptuntersuchung. Allerdings ist die HU-Frist erst mal abgelaufen hast du überzogen. Kommst du im Fälligkeitszeitraum und hast Mängel am Auto, verlängert sich die HU-Frist um den Zeitraum der auf deinem Mängelbericht abgedruckt ist (1 Monat, ab erstuntersuchungsdatum)
Zur Inspektion, persönlich mache ich die immer gern zum Winteranfang, dass ich wieder frisches, gutes Öl im Motor hab und nicht mehr das alte, verschmutzte vom letzten Jahr. Finds besser bei den niedrigen Temperaturen.
Bearbeitet von: de_Alex am 01.12.2014 um 18:28:15