@XuDaBit: Das wusste Ich tatsächlich nicht, danke für diese Info!
Warum eine nicht zulässige Reifengröße per Einzelabnahme eintragen lassen (ca.100€) wenn die Rückrüstung auf reguläre Reifengröße nahezu das gleiche kostet und man dann aber wieder neue Reifen hat?
(Zitat von: JayB)
Kein Problem. Man brauch da nicht so eine riesen Angst haben. Auch wenn ich eindeutig trotzdem immer legal fahren würde! Dazu kommt aber sicher noch irgendeine Strafe für Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sowas, weil man ja kein normalen 3,5t mehr fährt (hat ja keine BE mehr).
Aber BTT:
Reifenhöhe mit 65 = 120,25mm
Reifenhöhe mit 60 = 111,00mm
Durchmesser mit 65 = 15" * 254mm + 2 * 120,25mm = 4050,5mm
Durchmesser mit 60 = 15" * 254mm + 2 * 120,25mm = 4032mm
Abrollumfang mit 65 = 2 Pi * 3930,25/2 = 12346,88mm = 127,25cm
Abrollumfang mit 60 = 2 Pi * 3921,00/2 = 12317,82mm = 126,67cm
Differenz = ca. 0,46%
Habe ich mich irgendwo verrechnet? Die Abrollumfangrechner sagen alle was anderes O_o
Damit müsste zumindest der Tacho nicht angepasst werden. Der wird meine ich erst ab 2% angepasst.
Bearbeitet von: XuDaBit am 31.10.2014 um 10:50:57