Hi,
kommt auf den Prüfer an.
Manche machen sowas noch, andere nicht.
Erlaubt ist das eigentlich nicht mehr.
Die Grundlage für eine Eintragung muss immer ein teilebezogenes Gutachten sein, welches von einer anerkannten Prüforganisation ausgestellt wurde.
Ob das jetzt ein Teile-, Festigkeits-, Material- oder sonstwas-Gutachten ist, kommt auf den Einzelfall an...
Ciao - Carsten