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Beitrag von: rido Date: 09.10.2014 Thema: Eintragen was schonmal eingetragen war ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 09.10.2014 um 12:41:09 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben. Hallo Freunde, Wollte mal fragen ob man etwas eintragen kann allein nur deswegen weil man es schonmal eingetragen hatte, d.h. zB nur mit dem Fahrzeugschein etwas eintragen? Bearbeitet von: LatteBMW am 09.10.2014 um 12:41:09 |
Autor: cxm Datum: 09.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, kommt auf den Prüfer an. Manche machen sowas noch, andere nicht. Erlaubt ist das eigentlich nicht mehr. Die Grundlage für eine Eintragung muss immer ein teilebezogenes Gutachten sein, welches von einer anerkannten Prüforganisation ausgestellt wurde. Ob das jetzt ein Teile-, Festigkeits-, Material- oder sonstwas-Gutachten ist, kommt auf den Einzelfall an... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: rido Datum: 09.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Lieben dank :-) dann weiss ich jetzt bescheid |
Autor: Old Men Datum: 09.10.2014 Antwort: ---------------------------------------------------------- Von 100 Prüfern werden 99 Prüfer ablehnen. Hier solltest du dich mal mit deinem TÜV Prüfer unterhalten. |
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