Zitat:
Ich frage mich nur, wie ich als Privatmann ein abgemeldetes Auto ohne TÜV, überhaupt zum TÜV bringen soll, wenn ich keine roten Kennzeichen zufällig zur Verfügung hab.
Im Moment fällt mir nur ein, ein Auto mit Anhängerkupplung anmieten und dazu einen Autoanhänger Alternativ einen Autotransporter. Irgendwie nicht besonders Schrauberfreundlich gestaltet.
(Zitat von: Marco535)
Mit einer EVN und eine entwerteten Kennzeichen ist die Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle möglich.
Beruflich bin ich ja im Kfz. Bereich unterwegs, auch öfters in FFM im Bereich Römerhof. Was dort bei den sog. "Privaten Automärkten" abging, dann kann ich den Gesetzgeber verstehen. Ebenso die "Rennfahrer", die Autos die legal sind, die haben eine normale Zulassung, die die es nicht sind haben halt keine Zulassung. Wenn ich Strecken von > 150km one-way zum Track habe packe ich das Auto auch auf den Trailer. Unterm Schnitt ist es sogar günstiger das Auto aufm Trailer zu bewegen ... Verbrauch und Verschleiß am Zugfahrzeug inkl. Trailermiete sind günstiger als die Anreise mitm Ringtool auf eigener Achse. Außerdem geht aufm Track gerne mal was kaputt ... das ist mitm Trailer angenehmer.
Was weniger wird sind die ganzen Eisdielen Racer die mit gebastelten Fzg. und 5-Tages Kennzeichen durch die Gegend eiern. Nicht ohne Grund wird diesen Fahrzeugen ja eine reguläre Zulassung nicht zugestanden.
Mich wundert es sowieso dass der Gesetzgeber es Jahre lang technischen Laien erlaubt hat zu beurteilen ob eine Fzg. Verkehrssicher ist oder nicht. Da sind Fzg. in Betrieb genommen worden (ob bewusst oder unbewusst sei mal egal) welche ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den Straßenverkehr da gestellt haben.
Ihr müsst euch immer noch vor Augen führen, ich darf mit solch einem Fzg. V-Max auf der BAB fahren, und das ist in Deutschland halt (noch) unbeschränkt. Sprich die Bremsleitungen können durchgegammelt sein, usw. usw. und das Fahrzeug durfte trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen. So etwas passiert jetzt (hoffentlich) weniger häufig.
Dass Fzg. ohne TÜV jetzt direkt aufn Schrott wandern, das glaub ich nicht. Eher werden sie noch günstiger weil sie ja um so schlechter zu verkaufen sind. Und das Thema Bastlerfahrzeuge ... genau das will der Gesetzgeber verhindern. Es hat ja einen Sinn dass diese Fahrzeuge als "Schlachter" oder "Bastlerfahrzeug" angeboten werden. I.d.R. weisen diese Fahrzeuge nämlich erheblich Mängel auf, meistens auch mit Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges.
Problematisch wird es nur bei 2-3 Sachen:
1) Welches Fzg. aus der Mittelklasse darf heute noch > 2to ziehen? So gut wie keins, bei BMW muss man schon zum 550i oder X5 greifen um mehr als 2 to ziehen zu dürfen.
2) Führerschein: Viele Junge Führerscheininhaber besitzen nicht die Klasse BE, somit dürfen sie keine Züge fahren ... mir ist es egal :-P ich habe C/CE :D
3) Dass die neuen Fahrzeuge so verdammt schwer sind: Ein normaler Autotrailer wiegt zwischen 450-650kg je nach Nutzlast und Ausstattung. Dazu kommt ein 1.5to schwere Autos (E90,E39 usw.) Inkl. passendem Trailer ist man da ruck zuck bei einem Gewicht von 2,2 to. Da wirds richtig dünn mit passenden Zugfahrzeugen im Fuhrpark. (Ich habe zum Glück 2 die das ziehen dürfen).
4) Probefahrt mit einem Fahrzeug das man besichtigt, tja. Ist blöd, sehe ich selber ein.