Also ich hab heute auf der Dienststelle mal unseren Verkehrsspezialisten bzgl. der Kosten für die verbotene Benutzung der Nebelscheinwerfer.
Das kostet 10 Euro! Und keinen Cent mehr. Der Verstoß ist genau definiert und von daher ist an dem verwarngeld nicht zu rütteln.
Einige Polizisten nehmen gern auch den § 23 StVO, allgemeine Pflichten des Fahrzeugführers, und verlangen ein Verwarngeld von maximal 35 Euro.
Das ist nämlich der letztmögliche Betrag, bevor es in ein Bußgeldverfahren übergeht und damit auch mit mehr Arbeit verbunden ist.
Solltet ihr angehalten werden (wegen der Nebelscheinwerfer) und es verlangt jemand einen anderen Betrag als 10 Euro, dann lehnt das kategorisch ab und bittet um eine Erklärung des geforderten Betrages.
Nehmt ihr die Verwarnung an, so ist der Käse gegessen und man kann später nchts mehr dagegen machen.
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