Psycho, klick mal auf den Link in meinem letzten Post und lies mal Absatz 3 Satz 3.
Du darfst auch mit Standlicht (Begrenzungsleuchten) und Nebelscheinwerfern fahren. ;-)
Prinzipell geht der Trend diese Ordnungswidrigkeit zu ahnden aber immer mehr zurück. Die 10 Euro haben keine abschreckende Wirkung. Das wurde in der Zwischenzeit erkannt.
Sollte man deswegen trotzdem angehalten werden, empfehle ich in dieser Situation Reue zu zeigen.
Macht man hier ein auf große Klappe geht das mit Sicherheit nach hinten los. Denn Kollegen, die einen wegen der Nebelscheinwerfer anhalten sind meist nicht gut gelaunt. *grins*
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