Gewährleistung nicht ausgeschlossen
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Hallo freund hat ein Auto gekauft vor 3 Tagen und der Wagen ist jetzt im Arsch ( geht nciht an Kontrollleuchten(Motor und Batterie ) leuchten und sobald Zündung an ist wird's sehr laut mit nem Hohen ton als ob sich irgendwas dreht . Der Pirvatverkäufer hat aber Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Welche Rechte hat er ?
Bearbeitet von: Sam-087 am 28.06.2014 um 19:20:27
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Hallo Sam-087,
schau mal hier
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Gruß
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Welche Form von Kaufvertrag?
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Einen Adac Kaufvertrag. Ich über Kleinanzeigen hat der den gefunden . Der Teil mit der ausgeschlossenen Sachmangelhaftung hat der Verkäufer durchgestrichen .
Bearbeitet von: Sam-087 am 28.06.2014 um 19:45:40
Zitat:
Einen Adac Kaufvertrag. Ich über Kleinanzeigen hat der den gefunden . Der Teil mit der ausgeschlossenen Sachmangelhaftung hat der Verkäufer durchgestrichen .
(Zitat von: Sam-087)
Ernsthaft? Wie blöd kann man sein?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Also was können wir jetzt tun ?
Zunächst mal sicherstellen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Dann gegebenenfalls - sofern ne Rechtsschutz besteht - nen Anwalt konsultieren. Ohne könnte es schwierig werden. Sicher auch, weil der Verkäufer gedacht hat, durch seine Durchstreich-Aktion hat er die Gewährleistung ausgeschlossen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Als allerstes sollte dein Kumpel den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen und den weiteren Werdegang besprechen.
Sollte das nicht fruchten, dann schriftlich eine Frist setzen.
Er hat jetzt die Möglichkeit den Schaden selber instand zu setzen.
Darf ich fragen wie teuer das Auto war und welches Baujahr?
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Hat sich glaub ich erledigt da es der Keilriemen ist und das ja ein verschleisteil ist . War ein Peugot 206 Bj 2002 für 1.5 als erstes Auto. Bmw war angeblich zu teuer in der Versicherung... Der zahlt mehr als ich letztes Jahr für meinen Compact .