Autohändler will Gewährleistung nicht einhalten
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Hallo habe eine frage an euch und zwar habe ich vor 6 monaten ein Bmw 320cd bj 2005 gekauft mit 1 jahr gewährleistung von einen Autohändler. Von anfang an war ein geräusch zu hören wen man die kupplung trettete und auto vibrierte im innenraum. Der händler hat damals gesagt das es der drucklager ist und da dachte ich mir ok kupplung wächseln und dann passt das schon. 2 Monate später wurde kupplung gewechselt mit drucklager, motorlager und noch paar sachen. Danach war das geräusch noch immer da und auto vbrierte noch mehr. Bin dan zu Bmw und da wurde festgestellt das der zweimassenschwungrad defekt sei. Am 23.01.2013 sind die sechs monate von geweährleistung um und ich habe der händler am 07.01.2013 kontaktiert und ihn darüber informiert. Er hat aber, gleich gesagt das er das ganz sicher nicht bezahlen wird und wenns drauf ankommt geht er bis ins gericht. Habe am 17.01.2013 Arbeiterkammer informiert und da gabs einen Juristen und der hat einen brief geschickt den autohändler mit der forderung das er den mängel bis 28.01.2013 beseitigen muss. Der autohändler hat es dan an seinen anwalt weitergeleitet und heute bekamm ich gerade einen brief von seinen anwalt wo drinnen steht das es sich um ganz normalen verschleisteil handelt und das der wagen seit gekauft wurde 30.000km gelaufen ist. Will jetzt wissen wie weit komme ich wenn ich einen anwalt nehme? Ich habe ja den händler früh gemeldet und man hat ihn auch n frist gegeben aber er hat halt nicht reagiert. Mir wurde gesagt das der zweimassenschwungrad kein verschleisteil ist und deswegen müsste der händler es beazhlen. Stimmt das und was kan ich machen?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo armin0676,
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Gruß
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Da fragst du am besten mal direkt nen anwalt. Wenn du im adac bist, kannst du auch bei denen nach fragen bzw. fragen welcher anwalt mit denen zusammen arbeitet. Das erste beratungsgespräch ist dan kostenfrei. Du solltest allerdings ne rechtschutzversicherung haben.
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Aber zweimassenschwungrad ist kein verschleisteil wurde mir gesagt aber, sein anwalt behaptet es ist ein verschleisteil?
Hatte das selbe Spiel. Laut den Richtetn ist dad Zweimassenschwungrad kein Verschleissteil, deswegen hatte ich auch Recht bekommen und der Händler musste es ersetzen. Und ob die 6 Monate jetzt um sind ist ganz egal, du hast es fristgerecht gemeldet und das zählt. Sonst könnten die Händler ja sich immer weigern bis die 6 Monate um sind.
Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen, bin ich auch. Zusätzlich bin ich zu Bmw hin und habe es mir schriftlich geben lassen dass das Schwungrad kein Verschleissteil ist, sondern das meistens nur dann kaputt geht wenn man die Kupplung solange runterfährt bis nichts mehr geht. Durch die Reibung verformt sich das Schwungrad dann und es dreht sich nicht mehr genau sondern hat eine kleine Unwucht. Mit blossen Auge meistens nicht zu sehen.
Ein neues Schwungrad kost bei Bmw für meinen E39 800 Euro ohne einbau. Eine neue Kupplung muss ebenso verbaut werden! Alles zusammen hat über 1500 Euro gekostet, und der Händler musste es zahlen ;)
Also auf jeden Fall gegen an gehen, du hast beste Chancen.
Nette grüssr Kevin
Achja, sein Anwalt behauptet es nur un dich nervös zu machen. Gehe zu Bmw und lasse es die schriftlich geben das es nicht so ist. Und das schicke dann seinen Anwalt. Hab ich genau so gemacht
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Danke dir kevin hast mich echt berhuight dachte sitze jetzt auch die kosten. Seit ich das auto habe stecke nur geld rein und habe keine freunde am fahren. Auto hat ja immerhin 9000€ gekostet und mein geld wächst ja auch nicht auf bäumen. Die händler versuchen ja alles um sich von alles zu drucken.
Wenn du den Wagen in Österreich gekauft hast, hört sich das nach einem ordentlichen Angebot an.
BTT:
Auszug/Zitat
Zitat:
Mangel oder Verschleiß
Oft ist bei Streitigkeiten mit dem Händler die Frage zu klären: Handelt es sich um einen Mangel, der schon zum Kaufzeitpunkt bestand, oder ist es „normaler“ Verschleiß. Das lässt sich in der Praxis nicht immer ganz einfach herausfinden. Vereinfacht gesagt: Je älter ein Auto ist, desto weniger ist die gesetzliche Gewährleistung wert, denn jedes Teil am Fahrzeug hat nur eine begrenzte Lebensdauer - auch ein Motor oder ein Getriebe. Bei den meisten Autoteilen kann man von einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren und mindestens 150.000 Kilometern Laufleistung ausgehen. Dies gilt natürlich nicht für sogenannte Verschleißteile, wie Bremsbeläge oder Reifen, und auch nicht für Teile, für welche der Hersteller ein kürzeres Austauschintervall vorschreibt.
Ob ein Mangel vorliegt oder es sich um den altersgemäßen Zustand eines Fahrzeugs handelt, hängt letztendlich auch vom Hersteller und Modell ab. So ging ein Gericht beispielsweise bei einem Ford davon aus, dass die Lebenserwartung eines Getriebes mindestens 200.000 bis 300.000 Kilometer beträgt (OLG Stuttgart, AZ 10 U 84/06).
Auch das Modell spielt eine Rolle bei der Frage, ob ein Mangel oder ein natürlicher Verschleiß vorliegt.
Egal was man leist und hört. Der Richter wird sich auf seine Meinung, auf die eines Sachverständigen oder auf Gerichtsurteile berufen.
Zumindest in Deutschland.
Aber bei einem 7 Jahre alten Premium Gebrauchtwagen für 9000€ wird wahrscheinlich jeder Richter ein Zweimassenschwungrad als "nicht üblicher Verschleiss" anerkennen.
Und hier nochmal explizit zum Zweimassenschwungrad eine (deutsche) anwaltliche Meinung:
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Ok super danke euch. Habe aber noch eine frage und zwar wenn es zu gericht geht was passiert da? Repariert der Händler es in seinen werkstatt oder kann ich es dan bei bmw reparieren lassen und der händler zahlt es dann? Weil ich habe ja den händler die chance gegeben den schaden zu reparieren.
Hier der breif von sein Anwalt.
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Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 17:58:10Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 18:01:11
Wie hoch ist denn die Laufleistung?
Bist du echt 30tkm in einem halben Jahr gefahren?
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Jetzt hat es 250.000. Ja bin 30.000km gefahren da ich es beruflich brauche. Aber ich denke das ist kein argument von Händler.
Da kann man Streiten drüber. Das ZMS seh ich persönlich nicht als Verschleissteil an. Natürlich verschleisst es aber mit der Zeit. Andererseits verschleissen Kolbenringe (im Zylinder) auch und sind kein Verschleissteil. Ne Bremsscheibe ist ein Verschleissteil.
Mir ist noch nie zu Ohren gekommen, daß man ein ZMS regelmäßig tauschen müsste...
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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Mitglied seit: 12.10.2012
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Ja seit ich dieses auto habe gibt es nur probleme :-( Seit dem ich es gekauft habe wurde bremsscheiben mit beläge vorne und hinten gewechselt, luftmassenmesser, luftfilter, ölfilter, öl wurde 2x gewechselt alle 15.000km, dieselfilter, temperatursensor, motorlager, kupllung mit drucklager, glühkerzen, radlagern hinten und noch haufen sachen. Und der klarlack rechts bei kotflügel geht runter :-(
Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 18:21:39
Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 18:23:09
Gut, bei 250tkm ist es nicht ganz so eindeutig. Es kann dann wohl nur vor Gericht entschieden werden.
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Falls bei Gericht für mich entschieden wird muss dan der Händler in seine werkstatt es erneuern oder kan ich es bei bmw machen?
Hey nochmal, muss mich erstmal für meine Rechtschreibfehler vorhin entschuldigen. War mit iPhone on :D
Also du musst den Händler 3 mal die Chance geben das er es ausbessert. Wenn er es nachdem 3 mal selber nicht gebacken bekommt hast du sogar Anspruch darauf das Fahrzeug wieder abzugeben. Aber dir werden für jeden mehr gefahrenen Km die du draufgefahren hast Geld abgezogen <- Nur mal so am Rande :D
Also bei mir war es so dass ich einen Kostenvoranschlag von Bmw geholt habe und den meinen Händler gezeigt habe. Er hatte offensichtlich kein Bock mehr auf mich, war auch patzig, war aber bereit den Kostenvoranschlag bei Bmw zu zahlen. Er hätte das auch selber reparieren können aber er hatte da kein bock drauf :D
Wie gesagt fahre zu Bmw, erkläre den das, lass es dir schriftlich geben das es KEIN Verschleißteil ist, egal was irgendwer sagt, und am besten sollen die dir einfach mal einen Kostenvoranschlag ausdrucken.
Bei meinem Prozess musste der Händler sogar die neue Kupplung bezahlen, obwohl das ein Verschleissteil ist, aber der Richter entschied da die Kupplung 3 Monate nach kauf ihren Dienst quittiert hat, dass die beim Kauf schon nicht mehr in Ordnung war <- War sie auch nicht, aber es war mein erstes Auto und ich habe es nicht wirklich bemerkt.
Also habe ja keine angst vor dem was deren Anwalt sagt, der wird nämlich alles versuchen damit du auf den kosten sitzen bleibst. Aber dein Händler wird defenitiv den kürzeren ziehen. Schließlich hast du es direkt von Bmw schriftlich das es kein Verschleissteil ist <- Wenn du es dir von Bmw geben lassen hast.
Der Richter hatte nichtmal n Plan was das Zweimassenschwungrad ist, aber aufgrund dass ich es schriftlich hatte, sah er es auch als kein Verschleissteil an und hab mir deswegen recht :D
Wenn du fragen hast meld dich, bin allzeit bereit dir zu helfen damit nicht wieder irgend ein Händler ungeschoren davon kommt. ;)
Ganz vergessen : Deine neue Kupplung wird wahrscheinlich nicht lange halten, da sie sich aufgrund der Unwucht vom Schwungrad viel schneller abschleift. Ich hatte eine neue Kupplung verbaut, nagel neu, aber sie hat wegen der Unwucht keine 1000 Km gehalten und ging wieder flöten. ;)
Zitat:
Ja seit ich dieses auto habe gibt es nur probleme :-( Seit dem ich es gekauft habe wurde bremsscheiben mit beläge vorne und hinten gewechselt, luftmassenmesser, luftfilter, ölfilter, öl wurde 2x gewechselt alle 15.000km, dieselfilter, temperatursensor, motorlager, kupllung mit drucklager, glühkerzen, radlagern hinten und noch haufen sachen. Und der klarlack rechts bei kotflügel geht runter :-(
Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 18:21:39
Bearbeitet von: armin0676 am 28.01.2013 um 18:23:09
(Zitat von: armin0676)
Und das hast du alles selbst bezahlt...???
Folgendes hätte der Händler (in Deutschland) alles unter Gewährleistung beheben müssen. Jedenfallfs hätte ich diese Schäden dem Hädnerl gemeldet und auf Behebung gepocht. In den ersten 6 Monaten muss nämlich der Händler dir bewweisen, dass der Schaden vor Kauf noch nicht da war... und das kann er nicht wirklich....:
Luftmassenmesser
Temperatursensor
motorlager
Radlagern hinten
Und selbstverständlich auch Zweimassenschwungrad
Bayrisches Meisterwerk
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Ja ich habe es alles selber bezahlt. Ich hatte den händler mal angerufen weil die Injektoren mal gemessen wurden und es stand das 1 und 2 defekt seien. Hatte händler kontaktiert und der machte theater draus und ich hab den nie wieder angerufen. Aber jetzt steht es mir schon am hals und ich will diesen schaden mit zweimassenschwungrad nicht selber zahlen.
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So leute habe heute email von Bmw bekommen. Habe mich erst an bmw münchen gewendet die haben es an Bmw salzburg weitergeleitet und heute war email da. Will wissen ob ich jetzt vor gericht dann was im hand habe und ob es so passt.
Sehr geehrte Frau Gugl,
nochmals vielen Dank für Ihr e-mail.
Hiermit bestätigen wir, dass der Zweimassenschwung kein Verschleißteil im klassischen Sinn ist. Natürlich obliegt ein Zweimassenschwung - wie alle anderen Teile eines Fahrzeuges auch - einer betrieblichen Abnützung.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Fallmann
-------------------------------------------------------------------------
BMW Partner Service
Postfach 71
5027 Salzburg
Da machst Du ja was mit. Äußerst heikle Sache, würde ich meinen.
Wie meine Vorredner schon sagten, bin auch ich der Ansicht, daß es im Prozess darauf hinauslaufen würde, was der Sachverständige sagt und das Gericht schliesslich meint. Daß das ZMS kein Verschleißteil ist, ist schon mal super. Wahrscheinlich ist aber auch dessen Lebensdauer begrenzt. Ob mit 220 tkm schon, wird der Sachverständige dann wissen.
Es ist wie beim Zocken: Du musst abwägen, ob Du das schlimmste Szenario (Kosten, Nerven, und nochmal Kosten; die Du, auch wenn Du später gewinnen solltest, erst einmal auslegen mußt) ertragen könntest, bzw. im Falle der Niederlage im Prozess einen Plan B hättest, mit dem Du auch zufrieden sein könntest. Hast Du Dir das durchüberlegt und sind die Risiken für Dich erträglich, würde ich sagen, leg los und nimm Dir einen Anwalt (der was kann halt).
Für welche Variante Du Dich auch entscheidest, ich wünsche Dir das Beste.
Zitat:
Falls bei Gericht für mich entschieden wird muss dan der Händler in seine werkstatt es erneuern oder kan ich es bei bmw machen?
(Zitat von: armin0676)
Na ja, du müßtest dem Händler wenn Du gewinnst, die Chance geben, es zu reparieren. Selber machen geht nicht wirklich. Dann sagt der Händler, das hätte ich billiger machen können und Du hast wieder den Salat.
Das Folgende habe ich dazu aus einem Gesetzeskommentar zum Gewährleistungsrecht (Ö) kopiert:
"Nach dem Gesetz besteht im Interesse des Übergebers eine strenge Rangfolge: Der Übernehmer ist zunächst auf Verbesserung bzw Austausch beschränkt (Primäranspruch). Damit soll dem Vertragswillen am besten Rechnung getragen werden: Jeder bekommt das, was ihm aus dem Vertrag geschuldet ist, wenn auch regelmäßig erst später als beabsichtigt. (...) Die sekundären Behelfe (Preisminderung und Wandlung) kann der Übernehmer grundsätzlich nur dann geltend machen, wenn die nachträgliche vollständige Vertragserfüllung unmöglich oder für einen Teil - etwa wegen massiver Verzögerung - unzumutbar ist."
LG