Zitat:
Und wie steht das wörtlich im serviceheft und wo?
(Zitat von: Kohlwheelz)
Da gibt es keine Vorschriften.
Es sollte daraus hervorgehen, bei welchem km-Stand der Tacho gewechselt wurde und mit welchem neuen km-Stand.
Bei einem Wechsel in einer Vertragswerkstatt kann man von einem neuen Tacho ausgehen.
Wenn's drin steht, ist es dokumentiert, wenn nicht, dann eben nicht.
Aber wozu das Ganze?
Die E36 sind eh alle 15 Jahre und älter.
Was will man da noch auf Einträge im Scheckheft geben?
Und wen will man ans Bein pissen, wenn der 3., 4. oder gar 5. Vorbesitzer den Eintrag getürkt hat?
Ich wäre eher misstrauisch, wenn es bei so einer alten Karre überhaupt noch ein aktuell geführtes Scheckheft gäbe.
Gerade, wenn der Wagen über einen Händler verkauft wird.
Bei einem Privatverkauf würde ich dem Vorbesitzer sagen, dass er einen an der Waffel hat.
Mit einer 2-3 Mille Schleuder noch zur Vertragswerkstatt zu fahren...?!?!
Ciao - Carsten