I.d.R. ja.
Aber da du keinerlei Nachweis hast (fahrzeugbezogene Rechnung) könnte es im Falle eines überzogenen Ölwechsel bei einem Motorschaden schwierig werden, seine Anspruch durchzusetzen.
Der Nachweis der Wartung ist bei einem betroffenen Teil,das gewartet werden muss, erforderlich.
Zumindest der Ölwechsel sollte in einer Werkstatt erfolgen.
Filter kannst du selber einbauen, aber die Teilerechnung aufheben.
Nach Ablauf von 6 Monaten innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist (1 oder 2 Jahre) wird es eh kompliziert, da hier die Beweislast bei dem Käufer also dir liegt, dass das Teil bei Kauf bereits nicht i.O. war.
Mit einer guten Garantie kannst du dich da besser absichern.