Verzwickte Garantiesituation
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der händler weiß nichmal was eine gewährleistung ist!
wenn ich ihn frage wie ich vorgehen soll redet er komplett an mir vorbei!
ich bin nicht mal schnell zu ihm gefahren und hab alles geklärt, der wohnt 100km weg von mir
außerdem ist er bis zum 25. im urlaub!
wenn ich dann zu ihm fahre und ihm den wagen auf den hof stelle weiß er immer noch nich was er damit machen muss. und das dauert dann noch ewig bis alles abgewickelt ist. meine freundin brauch den wagen um damit täglich zur arbeit zu kommen(170km) oder sie kann kündigen.
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Hallo ManniMammut,
schau mal hier
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Gruß
Zitat:
der händler weiß nichmal was eine gewährleistung ist!
Wayne? Dein Problem?Du liest dir mal in aller Ruhe im BGB den §434 , 437 und 438 durch.
Ich verstehe nicht, warum du uns immer irgendwelche Sachverhalte auftischt die nicht weiter von Belangen sind.
z.Bsp.
Zitat:
habe mich jetzt mit zwei bmw händlern unabhängig unterhalten, die meinten ich habe KEINE gewährleistung mehr bei so einem alten auto?!
Wen interessiert das?
Gesetz ist Gesetz.
Da gibt es nichts zu diskutieren oder zur rechtfertigen.
Wir haben es dir jetzt alle detailiert erklärt, wenn du das nicht umsetzen kannst, dann gehe zum Anwalt und lass dich beraten.
Da will man jemanden helfen und kaut alles zehnmal durch und du diskutierst nach 1 Woche immer noch über das "wie".
Denke, die Reparatur ist dringend notwendig. So dringend ist es dann wohl doch nicht.
Setz dem Händler eine Frist zur Nachbesserung/Reparatur mit Androhung zur Reparatur in einer Fremdwerkstatt innerhalb von 3 Tagen. Sollte er sich nicht melden, dann zieh es durch und sende ihm die Rechnung.
Fertig aus!
Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.04.2014 um 14:26:50
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Ruhiger werden, Rechtsproblematiken sind nicht für jeden, besonders nicht für unbedarfte locker weg zu verstehen. Er diskutiert ja nicht absichtlich gegenan, unterstelle ich jetzt mal.
Der beste Rat wäre hier möglicherweise: Such einen Verkehrsrechtsanwalt auf und schildere ihm die Problematik, insbesondere solltest du ihn danach fragen, was es mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung" auf sich hat.
vg
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
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Natürlich diskutiere ich nicht gegen euch an. Scheinbar kommen hier einige nicht drauf klar, dass es leute geben soll die in manchen themen nicht auf ihrem wissensstand sind. Ausserdem habe ich von 4 leuten jetzt 4 verschiedene meinungen dazu gehoert.wem soll ich jetzt glauben. Ich muss jetzt erstmal den bullshit rausfiltern.
Habe heute eine rechtsschutzversicherung abgeschlossen die ab morgen gültig wird und dann mach ich nur noch ueber den anwalt!
Ihr stellt euch das teilweise so einfach vor. "Mach dies mach das, stell den wagen einfach auf den hof". So einfach ist das aber nich!
Du hast schon recht, aber ich verstehe das rumgeier nach bereits 1 Woche nicht.
Ich lese sowas:
Zitat:
Das musste ich so machen da meine Freundin das Auto dringen brauch um zur arbeit zu kommen und es echt schnell in die Werkstatt sollte.
Und dann sprechen wir weiter darüber, ob sich das Auto in Sachmängelhaftung befindet oder nicht.
Alle haben es bestätigt, aber BMW-Menschen erzählen was anderes.
Das in einem Autohaus nur der/die Gewährleistungsbearbeiter sowie die GF zwischen der Garantie und Gewährleistung unterscheiden können lasse ich mal vor.
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Zitat:
Der beste Rat wäre hier möglicherweise: Such einen Verkehrsrechtsanwalt auf und schildere ihm die Problematik, insbesondere solltest du ihn danach fragen, was es mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung" auf sich hat.
vg
Das wäre ratsam.
edit:
Deine Rechtsschutz wird vermutlich nicht greifen, da der Sachverhalt in der Vergangenheit liegt.
Der Plan geht womöglich nicht auft.
Hast du dir die Paragrafen durchgelesen?
Ich helf dir beim filtern:
Zitat:
stell den wagen einfach auf den hof"
Das ist Bullshit von Leuten die keine Ahnung haben. Das läuft leider im wahren Leben nicht.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 09.04.2014 um 18:40:56
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Was die Auskunft der anderen BMW-Händler angeht: kennst Du das Sprichwort "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus?"
Oder auch: wenn eine Kuh wissen will, wie man am besten ein Schwein schlachtet, fragt sie auch nicht ein weiteres Schwein, sondern eher einen Metzger. Selbst dann, wenn das Schwein sagt: "Ist doch eh Wurst, was aus uns wird."
Von daher: selbst wenn die Versicherung, die Du abgeschlossen hast, nicht einspringen wird: geh zum Anwalt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Die reperatur ist auch weiterhin dringend, keine frage. Nur will ich ein überhastetes handeln was unter umständen zu noch mehr wartezeit fuehrt vermeiden.
Der aktuelle stand ist der, dass das auto wieder normal feahrt. Der fehler aber natuerlich wieder jederzeit auftreten kann.
Laut der versicherung tritt diese OHNE verzögerung in kraft. Versichert bin ich ab heute. Da in sachen gewaehrleistung noch nichts angelaufen ist bin ich zuversichtlich dass kommende streitigkeiten davon uebernommen werden.
Ich habe den heandler gebeten sich mit den unterschieden von garantie und gewaehrleistung ausseinander zu setzen.
Ich bring ihm das auto dann neachsten mittwoch(wie gesagt er ist noch im urlaub) und er soll sich dann darum kuemmern. Laut heandler dauert das 3-4 tage...
Deine Versicherung wird nicht greifen, weil du den Fehler schon vor deiner Versicherung hattest und auch dein Händler dies so anmerken kann, desweiteren wird der Händler dann sagen, dass du weiterhin km runtergespult hast, wissentlich, dass das Auto "defekt" ist.
Bearbeitet von: e30arici am 10.04.2014 um 23:09:02
... Streetracing ain´t a crime!
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Erst sollte ich den wagen gestern hinbringen weil er da aus dem uelaub gekommen ist. Dann wurde mittwoch gesagt. Eben schreibt er er hat einen termin bei bmw fuer den 22. April ausgemacht?!
Weiss jemand ob ich anspruch auf einen ersatzwagen habe und wer die kosten fuer das hinfahren zum heandler tragen muss?
Fahrtkostenerstattung: JA
KlickWeise ihn auch darauf hin und bitte einen Termin in einer hiesigen Werkstatt deiner Region zu vereinbaren bzw. dir dies zu überlassen.
Ersatzwagen: Nein
Ist eine freiwillige Zusatzleistung die in der GARANTIEvereinbarung hinterlegt sein muss.
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danke. nur diese kosten ohne anwalt geltend zu machen kann ich wohl knicken...
zu dem mietwagen habe ich folgendes gefunden:
Linker möchte den wagen bei sich reparieren lassen, das steht fest. interessant wäre jetzt noch für mich ob die reparatur in einer bestimmten frist stattfinden muss???
wie oben schon geschrieben fährt das auto ja bisher wieder.... aber könnte jeder zeit wieder probleme machen.
Das ist richtig, aber nur wenn es in einer "angemessenen" Frist nicht zu einer geglückten Nachbesserung kommt.
Angemessen ist leider nicht genau definiert.
Der Fall aus dem Link ist von der Theorie sehr gut, aber ich bin der Meinung das dies in der Praxis sehr schwer umzusetzen sein wird. Das kann ein langwieriger Prozess werden.
Es kann sein, dass dann nachgewiesen werden muss wie dringend du auf das Auto angewiesen bist. (bspw. wird der selbständige Unternehmensberater anders bewertet als der Langzeitarbeitslose Michel). Und da das Fahrzeug noch fahrtauglich ist kann es sich negativer auf den Anspruch auf Erstattung eines Mietwagen auswirken.
Nehmen wir an du hast 8 Uhr einen Werkstatttermin und kannst ihn am Abend wieder abholen, dann denke ich das hier kein Anspruch besteht.
Es ist sehr knifflig und ich glaube das diese Angelegenheit nur vom Richter geklärt wird. Eindeutig ist das meines Erachtens nicht.
Wie gesagt, versuche den einfachen Weg mit einer Werkstatt in deiner Nähe.
edit: Rechtsschutz scheint wohl nicht zu greifen?
Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.04.2014 um 14:38:13
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Der wagen ist jetzt beim heandler.
Heute wurde mir gesagt dass nur der thermostat ausgetauscht wird, also eh der teil der von der garantie uebernommen wird.
Die anderen beiden sensoren(was den hauptanteil der rechnung ausmachrn wuerde) sollen angeblich folgefehler dieses thermostats sein. Meiner meinung nach quatsch!
dass der fehler also nochmal kommt und wir nochmal hinfahren muessen bin ich mir sicher.
Wie war das genau?wenn das zweite mal ausbessern nicht klappt kann ich den wagen zurueck geben?
Drei mal darf der Händler korrigieren ;)
... Streetracing ain´t a crime!
Zitat:
Drei mal darf der Händler korrigieren ;)
(Zitat von: e30arici)
In meinem Gesetz steht was von zweimal... ;-)
=> 440 BGB; "eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus den Umständen oder... (noch ein paar Dinge) etwas anderes ergibt."
Mit anderen Worten: auch vom Zweimal-Grundsatz gibts Ausnahmen, und weiterhin: es muss sich natürlich immer auf den gleichen Mangel beziehen. Ist also einmal in der Gewährleistungszeit ein Thermostat hin und kann auf Gewährleistung getauscht werden und einmal ein Grundmodul - und dann ein Parkpiepser, dann sind natürlich diese Mängel unabhängig voneinander zu bewundern...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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und wenn er sich quasi weigert?
weil eig will er da ja nichts reparieren. bzw hat es garnicht in auftrag gegeben.
ich mein wir sind ja nicht blöd: dass das thermostat mit den beiden anderen sensoren in KEINEM zusammenhang steht hat mir eine andere bmw werkstatt bestätigt. es wird nur der thermostat getauscht, da dieser von der garantie bezahlt wird. der händler möchte uns einfach abspeißen mit einer pseudoreparatur weil die anderen beiden sensoren ihn richtig geld kosten die er selbst übernehmen müsste.
das ganze ist echt unter aller sau. mir sind die hände gebunden. wie gesagt meine rechtsschutz kann ich dafür jetzt noch nicht verwenden.
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Es wurde nun auf garantie der thermostat getauscht und auf kulanz(das wurde vor einem halben jahr schon mal von bmw gemacht) ein injektor. Die fehler im speicher (sensoren) sind laut der werkstatt des heandlers folgefehler des injektors.
Wie wuerdet ihr nun weiter vorgehen?
Ich wuerde definitiv VOR ablauf des halben jahres der grwaehrleistung nochmal zum fehlerauslesen gehen.