Verzwickte Garantiesituation
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Mitglied seit: 06.08.2007
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113 Beiträge
Hi leute,
brauche mal dringend eure hilfe, hoffe ich bin im richtigen thread:
meine Freundin hat sich vor 1,5monaten einen gebrauchten 1er BMW gekauft mit knapp 70.000km auf der Uhr bei einem nicht-BMW Händler.
mit dazu gab es ettliche Rechnungen von vorherigen reperaturen und ein lückenloses BMW checkheft. auf den ersten blick ein echter glücksgriff
ABER....heute hat das Auto angefangen zu ruckeln, nicht mehr richtig gas angenommen. die motorwarnleuchte hat anschließend gelb geblinkt. wir also gleich ab zu BMW und den fehlerspeicher auslesen lassen. Fazit: ettliche fehler vorhanden ua. kraftstoffniederdrucksensor, stickoxidsensor, Thermostatblabla... (genaue angaben kann ich nich machen, habe das dokument noch nich vorliegen).
wir haben noch eine gebrauchtwagengarantie da das Fahrzeug erst vor 1,5monaten gekauft wurde wie gesagt aber irgendwie sehe ich nicht ein den selbstanteil davon (bei unter 70.000km = 20%) zu übernehmen da manche der Ersatzteile 350€ kosten
DENN....in den Rechnungen habe ich gesehen, dass genau dieser fehler inklusive fehlerspeicher löschen 2x vorgekommen ist mit genau den Symptomen wie wir sie jetzt auch haben. daraufhin wurde eine reperatur einiger Bauteile um die Zündung erneuert für ca !1-2 tausend euro!
auch bei nachfragen beim vorbeseitzer wurde mir bestätigt dass das selbe Problem hatte wie wir jetzt auch. die BMW Werkstatt(nicht der Händler bei dem wir gekauft haben) hat also fakto den speicher nur gelöscht und irgendwelche Sachen erneuert die nix gebracht haben für mehr als tausend euro.
der Vorbesitzer war darüber garnicht erfreut als ihm klar wurde, dass er denen das Geld in den rachen gesteckt hat und nix bei rum kam...
jetzt meine frage: muss ich überhaupt noch meine garantie in Anspruch nehmen und den selbstanteil übernehmen? wie gehe ich am besten vor und was habe ich für Möglichkeiten?
nach all dem Geld was da nun schon geflossen ist sehe ich es wie gesagt absolut nicht ein ach nur die 20% selbstanteil zu blechen.... wie seht ihr das?
danke im vorraus für eure hilfe!
Mitglied: seit 2005
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Hallo ManniMammut,
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Gruß
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Setz dich mit dem Händler in Verbindung bei dem du ihn gekauft hast. Du hast ja eine Gewährleistung.... der Händler muss das Problem beheben.
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--1312--
Genau so ist es.
Bei den meisten Problemen greift die Sachmängelhaftung und die Garantie muss nicht gezogen werden.
Du informierst deinen Händler über deine Beanstandungen. Dieser bekommt die Gelegenheit eine Nachbesserung vorzunhemen.
Unter keinen Umständen vorher eine Reparatur durchführen lasse.
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Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
mir ist schon klar, dass die garantie greift. nur sehe ich nicht ein auf den 20% Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben. der fehler war schli´ßlich vorher schon bekannt und wurde für viel Geld "repariert"!
Zitat:
mir ist schon klar, dass die garantie greift. nur sehe ich nicht ein auf den 20% Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben
Zitat:
Bei den meisten Problemen greift die Sachmängelhaftung und die Garantie muss nicht gezogen werden.
capiche?
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
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94 Beiträge
Sachmängelhaftung bedeutet: der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der entsprechende Fehler bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war!
Wird in deinem Fall unmöglich, da ja schon Reparaturen ausgeführt wurden.
Also gib deinem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung, mit der "Garantie" hast du nix am Hut, wie der Händler das abrechnet kann dir völlig schnuppe sein.
Weigert er sich nachzubessern, dann schalte nen Anwalt ein.
Zahlen müsst ihr da jedenfalls gar nix, auch keine 20 %
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
dass hier die Sachmangelhaftung greift bzw was das ist wusste ich nicht - danke.
Meine neachste frage waere jetzt: muss ich zwingend die reperatur bei diesem bmw heandler durchfuehren?habe das auto etwas weiter entfernt gekauft und es waere echt sehr umsteandlich.ausserdem brauch meine freundin das auto um teaglich zur arbeit zu kommen.wie sieht es da mit einem ersatzwagen aus?
Setze dich mit dem Händler in Verbindung dann kannst du mit ihm alles besprechen wie er sich den Ablauf vorstellt. Der Händler hat zumindest das Recht den Wagen in seiner eigenen Werkstatt zu reparieren.
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
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--1312--
Immer die selben Fragen... irgendwie könnte es einen fast ärgern!
Gewährleistung ist hier ausschlaggebend... NICHT die Garantie!
Bitte google mal Gewährleistung unterschied Garantie... das beantwortet alle Fragen.
Auto dem Händler auf den Hof stellen und um Behebung der Fehler "bitte". Danach Auto holen und mit Verweis auf die gesetzliche Gewährleistung nix bezahlen. ( Am besten schon vor der Reparatur abklären)
Bayrisches Meisterwerk
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
hab mit dem Händler telefoniert.
er ist nicht bereit die Selbstbeteiligung zu übernehmen (er will es mit der garantie abwickeln).
der gute hat behauptet er muss keine Gewährleistung geben da er eine garantie mit uns abgeschlossen hat?!
ich habe jetzt mit ihm ausgemacht, dass ich das ganze bei BMW machen lasse. und die Selbstbeteiligung erstmal übernehme bis er aus dem Urlaub ist und dann nochmal über den selbstanteil mit ihm rede. das musste ich so machen da meine Freundin das Auto dringen brauch um zur arbeit zu kommen und es echt schnell in die Werkstatt sollte.
wie sollte ich nun weiter vorgehen?
Natürlich muss er dir die gesetzliche gewährleistung lt.bgb einhalten. Die Garantie ist eine ZUSATZleistung.
Wobei,wenn er der Reparatur bei BMW zustimmt, dann ist das okay. Er kann nämlich verlangen,dass du vorbeikommst.
Lass es dir schriftlich bestätigen. Die 20% sind okay.
UND:
Sag ja nicht bei BMW,dass das alles über Garantie läuft. Tu so,als ob du alles kosten selber tragen müsstest und du möchtest bevor es repariert wird den kostenumfang mitgeteilt bekommen.
Gruß
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Zitat:
hab mit dem Händler telefoniert.
er ist nicht bereit die Selbstbeteiligung zu übernehmen (er will es mit der garantie abwickeln).
der gute hat behauptet er muss keine Gewährleistung geben da er eine garantie mit uns abgeschlossen hat?!
(Zitat von: ManniMammut)
Das ist Blödsinn. Gewährleistung und Garantie stehen nebeneinander - so wie ein Apfel und eine Banane im Obstregal. Kann man auch beides gemeinsam haben. Schau aber dennoch sicherheitshalber mal, ob nicht zufällig irgendeine Kundenauftrags-Geschichte mit reingerutscht ist bzw. der Händler sich nicht zufällig als Privater entpuppt. Bzw. lasst den Vertrag mal von nem Anwalt prüfen.
Reparieren lassen würd ich den Wagen noch nicht bzw. erst nach Rücksprache mit dem Anwalt. Der Verkäufer hat das Recht, nachzubessern - und wenn Ihr selbst tätig werdet, könnte es sein, dass Ihr auf zumindest nem Teil der Kosten sitzenbleibt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
Er hat mir gesagt ich kann es bei meinem heandler reparieren lassen. Ich koennte eh nicht ohne weiteres dort hin fahren.das auto hat motorprobleme und ruckelt, geht vll sogar ganz aus...
habe auch versucht zu erklearen dass die garantie nichts mit der gesetzlichen gewaehrleistung zu tun hat, hat er aber nicht verstanden oder wollte er nich.
Ich habe allerdings bei bmw schon gesagt dass wir eine garantie haben und diese auch nutzen werden...
Ueber das fehlercodeprotokoll kann man ja auch genau sehen was defekt ist.
Wie gesagt wir werden die 20% jetzt erstmal zahlen was 150eu etwa sind. Und danach wenn der heandler aus dem urlaub wieder da ist schicke ich ihm die rechnung.wie ich finde bin ich da 100% im recht oder wie seht ihr das?
Danke schonmal fuer die tipps!
Mitglied seit: 18.02.2013
Wuppertal
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45 Beiträge
Wie oben gesagt hast du nichts schriftlich von ihm, theoretisch konnte er sagen hat er nicht gesagt . Also sei lieber vorsichtig.
Zitat:
Fazit: ettliche fehler vorhanden ua. kraftstoffniederdrucksensor, stickoxidsensor, Thermostatblabla... (genaue angaben kann ich nich machen, habe das dokument noch nich vorliegen).
Zitat:
Wie gesagt wir werden die 20% jetzt erstmal zahlen was 150eu etwa sind.
750€ für alles? Na hoffentlich weißt du das genau?
Zitat:
wie ich finde bin ich da 100% im recht oder wie seht ihr das?
Ich glaube, du verstehst unsere Tipps noch nicht zu 100%.
Lies dir alles GENAU durch was wir schreiben. Denn alles geschriebene ist korrekt und ich habe den Eindruck, dass du das nicht voll nimmst.
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Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
Ja es sind 750eu fuer alles.habe den kostenvoranschlag hier vor mir liegen.alleine dieser niederdrucksensor kostet 350eu.der anfangspost war von gestern ohne voranschlag
Ich habe die unterhaltung schriftlich mit dem heandler ueber whatsapp.da sagt er ich kann ihn bei meiner werkstatt reparieren lassen.
ausserdem gilt die regelungung wenn der wagen liegen geblieben ist kann man zur neachsten werkstatt fahren und muss nicht zum heandler wo gekauft wurde.da das auto ruckelt und fast am ausgehen ist kann ich damit auch nicht durch die weltgeschichte fahren.
ich wuerde ja einen anwalt beauftragen, habe aber keine rechtsschutz und das wuerde die 150eu um die es jetzt geht sprengen
Welche tips befolge ich denn nicht???
Bearbeitet von: ManniMammut am 04.04.2014 um 20:28:18
Ich versuche es mal kurz und bündig zu erklären.
Der Händler muss dir in den ersten sechs Monaten auf im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle vorhandenen Schäden welche sich nicht auf Verschleißteile beziehen, kostenfrei beheben. Wo er das machen lässt ist sein Bier.
Als erstes kontaktierst du den Händler und meldest den Schaden (richtig gemacht) Verweist diesen auf die Gewährleistung und bittest um Info wie du weiter vorgehen sollst. Er hat dir gesagt, dass du den Wagen fremdinstandsetzen sollst. Da du der Werkstatt aber gesagt, hast, dass die Reparatur auf Basis deiner Garantie stattfindet, bist du der Vertragspartner bzw Auftraggeber. Auf gut deutsch: Wenn du viel Glück hast kriegst du vom Händler deine Selbstbeteiligung zurück. Somit wäre das gsnze zwar nicht ganz sauber gelaufen, aber zumindest hättest du kein Geld verloren... Aber ob er dir wirklich die Kohle gibt steht suf einem anderen Blatt!
Bayrisches Meisterwerk
Im übrigen verkaufen Auto Händler gerne mal eine Gebrauchtwagengarantie mit.
Warum?
Die Zusatzkosten zahlt der Käufer. Und bei Problemen kann auf die Garantie zurückgegriffen werden, ohne dass der Händler auf den Kosten sitzen bleibt.
Wie verhält sich dass, wenn die Werkstatt den Fehler trotz mehrmaliger Versuche nicht beheben kann? Bei der Gewährleistung kann der Kunde das Auto zurückgeben. Aber hier wurde es über die Gebrauchtwagengarantie gemacht.
Zitat:
Wie verhält sich dass, wenn die Werkstatt den Fehler trotz mehrmaliger Versuche nicht beheben kann? Bei der Gewährleistung kann der Kunde das Auto zurückgeben. Aber hier wurde es über die Gebrauchtwagengarantie gemacht.
(Zitat von: herr_welker)
Kommt drauf an. In dem Fall auf die Garantiebedingungen. Und die werden vom Garantiegeber (= entweder der Verkäufer oder ne Versicherung) gemacht.
Es kommt zwar auch vor, dass Garantiebedingungen von Gerichten gekippt werden, aber da die Garantie ne freiwillige Leistung ist, muss der Käufer schon entweder ordentlich benachteiligt werden oder die Bedingung darf zum Fehler in keinem Zusammenhang stehen - wie zum Beispiel bei einer Vertragswerkstattbindung für Reparaturen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 06.08.2007
Deutschland
113 Beiträge
was ich vergessen habe zu erwähnen:
das auto ist baujahr 2008.
habe mich jetzt mit zwei bmw händlern unabhängig unterhalten, die meinten ich habe KEINE gewährleistung mehr bei so einem alten auto?!
die garantie deckt übrigens lediglich den thermostat ab, der den kleinsten anteil der rechnung hatte :( wir müssten nun also 550€ selbst zahlen.
was ist eig mit der tatsache, dass ich eine rechnung habe inklusive fehlerausleseprotokoll(mit genau den sensoren als fehler angezeigt) von einer bmw vertragswerkstatt bei der der wagen etwa 4 monate war bevor wir ihn gekauft haben mit genau dem selben problem wie wir jetzt ahben(aussage vom vorbesitzer der den wagen auch wegen ruckelns in der werkstatt hatte). kosten damals : ca 2000€ ???
jemand eine idee?
Mitglied seit: 18.02.2013
Wuppertal
Deutschland
45 Beiträge
Du hast dein Auto bei einem Händler gekauft richtig ? Im Kaufvertrag steht auch nicht das er ihn für privatverkauft oder ? Also verstehe ich nicht wieso du es nicht über die Gewährleistung machst wie alle es dir sagen sonder lieber selber zahlen willst über die Garantie ?