Hallo
Ich habe mir Recaro Speed Sitze zugelegt und eine ABE dazu gefunden. In der steht folgendes:
A nicht für Fahrzeuge mit Seitenairbag und/oder Sitzplatzbelegungserkennung im Originalsitz
So, es kann ja wohl nicht sein, dass ich die Sitze nicht in mein Auto einbauen kann oder ?
Ich könnte doch einfach einen von diesen Airbagüberbrückern da rein machen und dann geht der immer auf egal ob jemand da sitzt oder nicht.
Liege ich da falsch ?
Außerdem steht da:
Wird im Zusammenhang mit dem Einbau des Einzelsitzes ein im Seriensitz integrierter Seitenairbag
stillgelegt und ausgebaut, so ist eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO
erforderlich.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für den Einzelsitz
bestehen keine technischen Bedenken. Die mit dem Einzelsitz ausgerüsteten Fahrzeuge
dürfen in Bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Dann müsste ich sie doch eigentlich überhaupt nciht eintragen, da ich ja keinen Seiten bzw Sitzairbag hab oder ?
Bei den Konsolen die ich bestellen möchte liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Was bedeutet das ?
Danke für jeden mögliche Hilfe :)
Gruß Kevin