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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.12.2006 um 21:56:25 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Wie ist das mit diesen Sitzen:
linkBesteht die Möglich sie eintragen zu lassen? muss man es überhaupt?
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.12.2006 21:56:25
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Flocke05,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Sportsitze eintragen?"!
Gruß
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Sportsitze eintragen??(TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Hi
die Sitze müssen eine Lehnenverstellung haben sonst bekommst du die nicht eingetragen.
Zitat:
Hi
die Sitze müssen eine Lehnenverstellung haben sonst bekommst du die nicht eingetragen.
(Zitat von: NIB)
ähm Falsch!
Da er eine Limo fährt, muss braucht er keine Lehnenverstellung.
Und selbst, wenn er ein QP fahren würde, wär's kein Problem. Er müsste dann entweder die Rückbank austragen lassen oder sich klappschaniere für die Konsole kaufen.
Einzige vorraussetzungen sind:
Der Fahrersitz muss eine Laufschiene besitzen und der Fahrer muss in seiner Sitzposition alle Instrumente überblicken sowie erreichen können.
Hab selber en FK Evolutoin im Keller stehen und wegen Eintragung beim Tüv nachgefragt.
Eingetragen werden muss auch nur der Fahrersitz. Beifahrersitz interessiert den TÜV net und der kann auchmit starrer Konsole verbaut werden.
Gruß
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
hallo,
hab mir auch 2 FK Cyberstar Sportsitze gekauft ! war gerade beim TÜV - der spinner wollte mir 2 verschieden sachen andrehen:
1. angeblich werden nur Sitze mit Seitenairbag eingetragen ! damit meinte er mich abgefertigt zu haben, als er aber merkte das ich Ahnung habe, fing er an mit:
2. Fahrer-Sitz muss Lehnenverstellbar sein, für das Auto zugelassen wg den Seitenairbags UND es MUSS eine Bescheinigung dabei sein !
das meinte der TÜV bei hier vor knapp 15minuten zu mir !
in der Werkstatt nachgefragt bekomm ich den Sitz zu 99% eingetragen ! also hängt es wieda nur davon ab, an wen man gerät...
mfg
Zitat:
1. angeblich werden nur Sitze mit Seitenairbag eingetragen ! damit meinte er mich abgefertigt zu haben, als er aber merkte das ich Ahnung habe, fing er an mit:
Ja, wenn die Seriensitze des Model mit Seitenairbags ausgerüstet waren. Dann müssen die SAB's ausgetragen werden
Zitat:
2. Fahrer-Sitz muss Lehnenverstellbar sein, für das Auto zugelassen wg den Seitenairbags UND es MUSS eine Bescheinigung dabei sein !
Bauartzulassung für Fahrzeug muss vorhanden sein, Lehnenverstellung nur bei Zweitürern vorhanden sein - oder hat sich das was verändert?
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Also ich hab die normalen Sitze drinnen, meine Seitenairbags sind in der Türe drinnen !
also muss ich die "abschalten" lassen un bekomme es dann eingetragen ?!
habe dem TÜV-Prüfer ausdrücklich gesagt das ich ne 4türige Limousine habe, trotzdem meinte er, müsse ich die Lehnenverstellung haben !
hier scheint es ja große Unterschiede zu geben !
mfg
ist es nicht so, dass die Sitze so oder so eine 15° Lehnenverstellung haben müssen, dass sie eingetragen werden (also jetzt mal unabhängig ob 2 oder 4-türig)? so hat es auch mal geheißen.
Beim coupe eben, wie schon erwähnt, eine klappkonsole verbauen, oder die sitzplätze hinten austragen lassen.
Zitat:
ist es nicht so, dass die Sitze so oder so eine 15° Lehnenverstellung haben müssen, dass sie eingetragen werden (also jetzt mal unabhängig ob 2 oder 4-türig)? so hat es auch mal geheißen.
(Zitat von: Insane76)
nein...
Hab noch was vergessen, des was ich oben geschrieben hab gilt nur für fahrzeuge bis Bj.98
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
wie sieht es den nun aus ?!
hab mehrere TÜV's hier in der nähe gefragt, alle meinen ich bekomme die nicht eingetragen !
wie kann es denn dann trotzdem noch soviele verschiedene Meinungen geben ?!
werkstatt meint müssen nicht eingetragen werden, andere sagen mit X°C Lehnenverstellung
hat keiner einen paragraph wo es GENAU drin steht ?!
mfg
ich hab heut in meiner berufsschule nachgefragt und da hieß es dass beim 2-türer mindestens 45° lehnenverstellung möglich sein müssen, dann muss garnichts eingetragen werden??
Hat jemand erfahrungen wie das in Österreich ist mit der Eintragung.
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
Mitglied seit: 12.07.2006
Berlin-Karow
Deutschland
384 Beiträge
Hi,
ich hatte mal Sandtler Habschalen verbaut gehabt.
Damals die müssen eine Lehnenverstellung haben.
Brauchte nichts eintragen lassen, war am Sitz ein Zettel mit E-Prüfzeichen drauf.
Bei ´ner Kontrolle haben die zwar komisch geschaut, haben aber nichts weiter dazu gesagt.
Ohne Lehnenverstellung finde ich eh doof, ich weiß ja gar nicht ob es bequem für mich ist.
Tschau.
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
Mitglied seit: 22.12.2005
Sulzbach-Rosenberg
Deutschland
689 Beiträge
also dir sitze müssen in jedem fall 15° lehenenverstellbar sein sonst kannst du gleich wieder fahren
seitenairbag benötigst du nur wenn du vorher auch einen drin hattest