gebrauchten Bj 2003 gekauft und nach 159 km Motors
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Hallo liebe Leute , Gleich vorn weg fahre selbst einen 325i cabrio und kam deshalb in dieses Forum .Habe vor 3 Tage , leider keinen BMW sonderneinen Chrysler voyager 2, 5 Diesel Bj 2003 Schalter gekauft habe das Fahrzeug besichtigt und probegefahren und auch das pickerl war in Ordnung und so vertraute ich dem Verkäufer und kaufte den Wagen . Kurz und gut ....angemeldet nach hause gefahren 40 km nächsten Tag einlaufen nach Wien und beim nach Hause fahren nach insgesammt 150 km lauter knall im motorraum Motor aus und nicht's geht mehr. Im Kaufvertrag steht zwar keine Garantie, ! Kann ichden. Verkäufer trotzdem haftbar machen? Bitte helft mir bin am ende danke vorerst Helmut
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Hallo samson04,
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Gruß
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Kommt drauf an was im Kaufvertrag steht ;)
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!
www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
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Nur die normalenn daten und "keine Garantie" angeblich gibt es unterschiede zwischen Garantie und gewährleistung lg Helmut
Mitglied seit: 09.10.2013
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1 Beitrag
also, wenn ein muster vertrag gemacht wurde, dann hast du keine möglichkeiten irrgendwas geltend zu machen, da es automatisch im vertrag ausgeschlossen wird.
habt ihr einen hand geschriebenen vertrag, dann muss man genau wissen, was exact im vertrag drinne steht wegen der sachmangelhaftung.
wenn er die garantie ausgeschlossen hat, dann wird dies auch so sein.
du wirst vor gericht keinen erfolg haben.
ich verkaufe immer mit einem handgeschriebenen vertrag, den ich ausfülle!
und ich verkaufe meine autos immer als unfallfahrzeuge und nachlackiert. egal ob diese einen unfall haben oder nicht.
"das auto VIN: XXXXXX wird unter ausschluss der sachmangelhaftung verkauft, das heisst keine 2 jährige gewähleistung und keine garantie! So gesehen so gekauft."
Bearbeitet von: martin68 am 10.01.2014 um 20:06:19
Bitte bedenkt, er kommt aus Österreich, ich weiß nicht, ob und wie weit sich das Recht dort zu unserem unterscheidet.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Bitte bedenkt, er kommt aus Österreich, ich weiß nicht, ob und wie weit sich das Recht dort zu unserem unterscheidet.
(Zitat von: Bruderchorge)
Die Ösis ham zwar sehr viel von uns abgeschrieben, und viele verbraucherschützende Vorschriften sind zwar von der EU vorgegeben, aber zum einen lässt sich EU-Recht - sicher auch in Österreich - nur schwer direkt anwenden, und zum zweiten gibt es doch noch gewichtige Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Recht. Somit ist der Einwand vollkommen berechtigt - und, samson, Du bist eigentlich ein wenig im falschen Land gelandet. Weil hier eben die meisten deutsch sind.
Ich werf mal folgende Frage in den Raum: gewerblicher oder privater Verkäufer?
Und werf folgende Frage hinterher: gibts schon ne Ursache für den Motorschaden?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Kaffeesatzleserei.
Lege das Ding doch mal einem Anwalt vor und der wird dir sagen können, was geht. Es ist zum Beispiel auch nicht unbedeutend ob der Verkäufer als Privatperson oder als Autohandel XY im Kaufvertrag steht. Wie gesagt das kann hier keiner abschätzen aber da dir der Schaden ja wirklich auf den ersten Metern passiert ist, würde ich das von einem Anwalt prüfen lassen.
Ruf den Verkäufer an und schildere ihm das ganze was passiert ist.
Wenn er sich dumm stellt und meint von nichts zu wissen zeigst du ihn an wegen betrugsverdachts.
Hoffe du hast auch einen Rechtsschutz, die können dir in solchen fällen auch immer weiter helfen !
Lg
Bearbeitet von: Maestro_328i am 12.01.2014 um 20:06:44
Leute,Leute das ist in Österreich nicht anders wie bei euch.
Wenn im Vertrag steht das es keine Garantie oder Gewährleistung gibt ist das nicht mehr das Problem des Verkäufers.
Hatte selber mal das Problem bei einem A4, der Wagen ging nicht 5km fahrt einfach aus.
Damals auch mit meinem Anwalt gesprochen, der sagte mir auch da kann man nicht viel machen.
Das übernimmt dir auch keine Rechtschutzversicherung.
Du wirst wohl oder übel die Pille schlucken müssen
Ich würds trotzdem versuchen, aber nicht übern anwalt. kostet ja einen haufen geld die du vielleicht dann nicht mehr rausbekommst ^^