Versicherungsschutz wann Sommer- /Winterreifen?
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3971 Beiträge
Habe neuerdings ne Vollkasko, damit ich aber den Schutz auch 100%ig ausnutze muss ich im moment mit Winterreifen (leider auf Stahl) fahren. Würde aber gerne sobald wie möglich wieder auf So-Rfn. mit meinen Alus umsteigen. Weiss jemand ab wann man versicherungstechnisch umsteigen darf? Oder ist das gar nicht so genau festgelegt? Weil praktisch könnte ich so anfang März umrüsten denn ich wohne in Norddeutschland und im März ist Glätte schon halbwegs auszuschließen...
Wäre nett wenn mir jemand die genauen bestimmungen sagen könnte ab wann ich mit Vollkasko mit So-Rfn. rumgurken kann und dann im Falle des FAlles auch nicht gesagt wird ich habe Teilschuld weil ich keine Wi-rfn hatte...
MfG Obi
...Betreff angepasstBearbeitet von - pug am 04.02.2007 00:16:00
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Obi-Wan-325coupe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Versicherungsschutz wann Sommer- /Winterreifen?"!
Gruß
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Die Versicherunglage ist wie folgt:
Wer unter 7 Grad (Plus) mit Sommerreifen fährt verliert seinen Versicherungsschutz!
Mfg
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)*** <<<Team Isental>>>
Zitat:
Die Versicherunglage ist wie folgt:
Wer unter 7 Grad (Plus) mit Sommerreifen fährt verliert seinen Versicherungsschutz!
Mfg
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***
<<<Team Isental>>>
(Zitat von: Tragic)
das hätten die reifenhersteller so ganz gerne, ist aber ein ammenmärchen :-)
bisher gibt es
ein gerichtsurteil, indem grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wurde.
sommerreifen sind vom gesetzgeber auch im winter zulässig, sodass dir fahrlässigkeit schwer anzuhängen ist und die versicherung auch für den schaden aufkommen muß.
mehr infos
ADAC es sollte aber schon in deinem intresse sein lieber ein paar tage sicherer, als schön durch die landschaft zu fahren.
ich möchte nicht den eindruck erwecken, dass winterreifen blödsinniger kram wäre, nur eine gesetzliche grundlage dafür gibt es dafür nicht.
Nu mal los....
Pug ich hab des auch nur in der zeitung gelesen also der post war unter vorbehalt ;)
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)*** <<<Team Isental>>>
Zitat:
Pug ich hab des auch nur in der zeitung gelesen also der post war unter vorbehalt ;)
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)***
<<<Team Isental>>>
(Zitat von: Tragic)
dann schreib es bitte auch gleich so!
das verunsichert sonst eher, als es jemandem nützt.
es sei den du hast es nicht gewußt, dann lieber D.Nuhrs aufruf folgen.
Nu mal los....
Ja PUG is gut ich hab dich auch lieb....
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)*** <<<Team Isental>>>
Mitglied seit: 21.11.2004
Neufinsing
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148 Beiträge
Also ich würde mir an deiner Stelle die Bedingungen nochmal durchlesen. Das Thema hatten wir bei nem Kumpel erst. Der noch mit Sommerreifen unterwegs gewesen und Bumm und Versicherung zahlt nix.
Laut STVZO gibt es keine Regelung. Genau deswegen haben Versicherungen Bedingungen die darauf Hinweisen in welchem Fall sie ihre Leistungen versagen können. Da hat dann auch Vater Staat nix mit zu tun.
Deswegen selber rein schauen oder dein Versicherungsfritzen anrufen.
Manchmal aber nur manchmal haben Frauen ein kleines bißchen Haue gern.....:-)
Danke Antkiller das war ne klare Ansage ohne mir wieder irgendnen Spruch drücken zu müssen wie andere Leute! perfekt! Schade dasste morgen nicht dabei bist!
Mfg
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)*** <<<Team Isental>>>
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.12.2004
Bremen
Deutschland
3971 Beiträge
Stimmt werde mal mit meinem Versicherungstyp reden, is vllt. ja echt von Versicherung zu Versicherung anders. Das es erst 1 Urteil mit nachgewiesener grober Fahrlässigkeit gab, mag ja sein. Wichtig ist aber was die Versicherung sagt .
Wenn ich mit dem Typ gesprochen habe werde ich mal posten ab wann er meinte dass ich So-Rfn. aufziehen kann.
MfG Obi
Obi des wäre gut wenn du des dann posten würdest weil dann hätte wir mal nen klaren Standpunkt von ner Versicherung dazu!
Mfg
***Wer was langes in der Hose hat braucht kein langes Auto mehr! Compact 4 ever ;)*** <<<Team Isental>>>
Nach meinen kenntnissen zu Urteilen ist es so:
Die 7Grad Regel gilt NUR beim ADAC, sprich er empfiehlt es. Auch ist es nachgewiesen, dass der Bremsweg bei 7Grad und kälter länger wird mit Sommerreifen, dazu schmeiss ich mal ne Tabelle ins Netz.
Versicherungstechnisch gesehen wird nach einem Unfall ermittelt, ob es mit Winterreifen nicht oder nicht so schlimm zum Unfall gekommen wäre. Um Dir sicher zu gehen mach Winterreifen drauf. Davon abgesehen verstehe ich manche eh nicht. Alle haben sie kein Bock auf ne Winterreifenanschaffung da es teuer ist. Aber sobald ihr Winterreifen fahrt, SPART ihr an den SOMMERREIFEN. Ihr könnt immer nur auf EINEM Satz fahren!!!!
Jungs hebt eure Hintern und TUT was für die Sicherheit von euch UND den anderen!!!
eY kRaSs wAs GeHt dAsS DiNgNeue Bilder vom 320
Winterreifen gibt es ja nicht um sonst :)
Wenn man im mom doch noch sommerreifen drauf hat, dann sollte man noch viel aufpassen. Der Bremsweg wird ja länger, d.h. man sollte schon paar meter vorher anfangen zu bremsen. Dichtes Auffahren ist wie auch im Sommer noch gefährlicher im schnee mit Sommerreifen.
Versicherungen sind in Bezug auf die Bezahlung von Schäden eh immer sehr kleinlich (niemand zahlt ja was freiwillig).
Kommt Zeit, Kommt Geld
Also mal ganz ehrlich, aber warum nicht Sommer und Winter mit Alu´s fahren??? Ich persönlich sage zum Beispiel, daß ich aufs Jahr gesehen fast genauso lange mit Winterreifen herumfahre wie mit Sommerreifen. Und warum soll ich dann so lange auf eine schöne Optik verzichten? Und es gibt ja auch schon ansehnliche Alu´s für kleines Geld. Wenn man mal die Preise vergleicht, sind die Alu´s nicht unbedingt viel teurer als die Stahlfelgen!
Gruß
Daddy
Es gibt besseres als schöne Frauen und schnelle Autos!
..........nur was????????
323ti zu verkaufen!!!
Mitglied seit: 21.12.2004
Alfter
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50 Beiträge
Zitat:
Also mal ganz ehrlich, aber warum nicht Sommer und Winter mit Alu´s fahren??? Ich persönlich sage zum Beispiel, daß ich aufs Jahr gesehen fast genauso lange mit Winterreifen herumfahre wie mit Sommerreifen. Und warum soll ich dann so lange auf eine schöne Optik verzichten? Und es gibt ja auch schon ansehnliche Alu´s für kleines Geld. Wenn man mal die Preise vergleicht, sind die Alu´s nicht unbedingt viel teurer als die Stahlfelgen!
Gruß
Daddy
Es gibt besseres als schöne Frauen und schnelle Autos!
..........nur was????????
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(Zitat von: Daddy)
Also Ich hab auf meine alten Sommerfelgen Winterreifen drauf getan und dann sieht er im Winter mit den 16Zoll Felgen auch ganz gut aus!
Ich Fahre auch fast ein halbes Jahr mit winterreifen und die sind eindeutig billiger als meine Sommerreifen!
Lieber Tot, als Schwung verlieren....!!!!
hi leute
ich kann nur aus eigener erfahrung in der familie reden ....
bei uns ( CH ) heisst es zwar auch im gesetz, dass man im winter REIFEN ( nicht winterreifen ) mit einer profiltiefe von 1,6 mm haben muss, aber bei einem unfall im winter, ist das erste was die rennleitung anschaut : profilteife und ob es WINTERREIFEN sind !!
wenn nicht, hast du arschkarte gezogen, weil bei uns die versicherungen einen regress machen ( das heisst : du resp. ich zahle eine teilschuld )
die argumentation ist diese : mit winterreifen hätten sie den unfall unter umständen verhindern , resp. früher anhalten können !!
... schluss endlich ist jeder selber schuld der sich die paar euro sparen will und auf winterreifen verzichtet !!
die rechnung geht eh nicht auf, wenn ich die argumente höre :
- ich habe kein geld für reifen ... tja junge dann solltest du nicht autofahren !!
- der bremsweg verdoppelt sich fast mit sommerreifen, wenn die temp unter eben diese " 7 grad " fällt ...erklär das mal deinen kindern, wenn es vor der schule nicht reicht zum bremsen !
- dass man erst zwar geld ausgibt ( winterreifen ) aber die sommerreifen ja auch schont in dieser zeit
hier noch der auszug aus dem schweizer gesetz
5. Kapitel: Räder, Reifen
Art. 58 Räder und Reifen
1 Die Räder müssen mit ausreichend tragfähigen Luftreifen oder andern, etwa gleich
elastischen Reifen versehen sein, die sich für die Felgen eignen.
2 Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen.
3 Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen)
aufweisen.
4 Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen
müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.
5 Doppelreifen dürfen sich nicht berühren, sofern dies der Hersteller oder die Herstellerin
nicht ausdrücklich gestattet.
6 Reifentragkraft, Geschwindigkeits-Index, Felgen-Reifenkombinationen und
Abrollumfang müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wie er insbesondere
in den Bestimmungen der ECE-Reglemente Nr. 30 (Motorfahrzeuge und
deren Anhänger) und Nr. 54 (Nutzfahrzeuge und deren Anhänger), in denjenigen
des Kapitels 1 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder
dreirädrigen Kraftfahrzeugen sowie in den Normen der ETRTO festgelegt ist. Der
Hersteller oder die Herstellerin, die Reifentragkraft und der Geschwindigkeits-Index
müssen auf den Reifen dauerhaft vermerkt sein. Für nicht genormte Reifen, für Rei-4
fen oder Felgen-Reifenkombinationen, die von den Normen abweichen, und für
Reifen, deren Verwendung nicht der Kennzeichnung entspricht, ist eine Garantie des
Reifenherstellers oder der Reifenherstellerin erforderlich. Die Reifen (Marke, Typ,
Dimension, allenfalls abweichende Kennzeichnung und die erforderlichen Auflagen)
sind in diesem Fall im Fahrzeugausweis einzutragen.126
Art. 59 Ersatzräder, Noträder, Winterreifen
3 Reifen mit der Zusatzbezeichnung M+S (Winterreifen) müssen entweder die
Anforderungen von Artikel 58 Absatz 2 erfüllen oder bei Motorwagen für mindestens
160 km/h und bei Motorrädern, Klein- oder dreirädrigen Motorfahrzeugen für
mindestens 130 km/h geeignet sein. Sind die Bedingungen von Artikel 58 Absatz 2
nicht erfüllt, so muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben, die auf die für
die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist.127
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Bearbeitet von - King Cornflakes am 01/02/2005 10:02:22
Das Problem an der Sach ist, dass die Versicherungen am liebsten nie was zahlen wollen.
Man kann sich leider nicht auf einen bestimmten Monat beziehen, wann man auf Sommerreifen wechseln darf.
Wenn man z.B. Anfang April Sommerreifen draufmacht, und mitte April fällt nochmal Schnee an nem kalten Tag, (was passieren kann) und man baut einen Unfall, so geht die Diskussion mit der Versichrung wieder los.
Is leider eine schlechte Sachlage.
MfG
Chris
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Mitglied seit: 06.12.2004
Bremen
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3971 Beiträge
Die spinnen doch...und was is wenn ich ende April noch mit winterreifen herumfahre und die schlechten gripp haben weils zu warm ist und deswegen n Unfall passiert??
:-P
my car is my church -
my car is where I heal my hurts