Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 09.10.2006
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17498 Beiträge
Muss hier leider nochmals auf Paul Walker zurück kommen, da der alte Beitrag geschlossen wurde. Paul Walker ist mal gerade ein paar Tage unter der Erde,wie man so schön sagt und schon geht der Streit ums Erbe los. Paul Walker hinterlässt ca. 45 Mill. Dollar. Um Dieses Erbe streiten sich nun seine Ex-Freundin Rebecca Mc Brain, mit der er eine 15 jährige Tochter hat. Paul Walkers Eltern verlangen nun, dass sie alleine über das Erbe verfügen dürfen, um dann zu klären wer was bekommt. Hier kommt dann wieder der gute Spruch zu Tage :Bei Geld hört die Freundschaft auf!! Wenn es auch""nur"" die Ex-Freundin ist, stehe ich auf dem Standpunkt, man sollte wegen des Kindes nicht so einen Aufstand machen. Ich habe keine Ahnung wie die Erbfolge in USA ist, aber Kinder sind doch immer erbberechtigt. Oder sehe ich es falsch?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Old Men,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Paul Walker"!
Gruß
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Ich bin auch kein Spezialist im US-Erbrecht, bin allgemein kein Freund des US-Rechtssystems (die haben ja Case Law - daher stammen auch die albernen Verbote (bei uns auch gern als "Gesetze" bezeichnet; tatsächlich sinds Urteile) wie "nachts zwischen drei und halb vier kein Sex in der Reiterstellung") - und soweit ich weiß, gibt es nicht "das" US-Erbrecht, sondern insgesamt 50 unterschiedliche Regelungen. Also quasi eine eigene Regelung für jeden Bundesstaat. Und v.a. wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, ein Testament jedoch fehlt, gibt es üblicherweise immer "Probleme". Auch in Deutschland. Kenn ich aus meiner eigenen Vergangenheit. Und zunächst wollen ja die Eltern von Herrn Walker die Verfügung übers Erbe, wollen also quasi die Nachlassverwaltung übernehmen - was ich auch als sehr vernünftig erachte.
Und darum darf ich an dieser Stelle an Euch appellieren: nehmt Euch mal die Zeit und schreibt auf, was mit Eurem Kram nach Eurem Ableben passieren soll. Insbesondere, wenn entweder Kinder da sind - oder ein Unternehmen. Nehmt gegebenenfalls (wenn Umfang oder entsprechende Komplikationen da sind) auch ein wenig Geld in die Hand und lasst Euch dahingehend von nem Anwalt oder Notar beraten. Der Fall Paul Walker hat uns mal wieder gezeigt, wie schnell das Leben vorbei sein kann. Und, wie gesagt: Streitereien ums Erbe sind nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland an der Tagesordnung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 18.02.2013
Wuppertal
Deutschland
45 Beiträge
Da kann ich auch nur euch bitten ein Testament zu machen . Mein Vater ist vor 2 Jahren mit 39 Jahren auf seinem Suzi gestorben . Mittlerweile geht die hälfte meines Azubientgeltes für die Anwälte rauf .... Man muss ja meinen nach 2 Jahren ehe alles verkaufen zu wollen was meine Familie sich in 70 Jahren erarbeitet hat. Macht ein Testament.
Oder im Falle einer Ehe einen Ehevertrag, dass der hinterbliebene Partner alles bekommt. Dann fällt auch das Theater mit den Kindern flach, das gibts ja dann auch noch.
Wirklich?
Ganz ehrlich?
Warum interresiert alle welt was bei den prominenten so abgeht?!
Ich versteh es nicht?
Ist doch furz piep egal wer von beiden sein vermögen weiterhaut!
Aber ich freu mich, das euer leben so sorglos ist, dass ihr euch über so einen blödsinn gedanken machen könnt/wollt.
Will keinen angreifen, aber sowas ist für mich einfach nicht nachvollziehbar...
Mfg
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Sehe ich genauso! Ich bin auch ein Fan von ihm gewesen oder bin es noch, aber bevor ich Diskussionen darüber anfange, wer wessen Millionenerbe verpulvern darf, guck ich lieber mal auf mein Konto......nur um sicher zu sein daß das halbwegs hinhaut bis zum Monatsende......
Die Sorgen der "armen", im Rampenlicht stehenden Prominenz mit Millionenvermögen gehen mir ziemlich am A...... vorbei.....!
Zitat:
Und darum darf ich an dieser Stelle an Euch appellieren: nehmt Euch mal die Zeit und schreibt auf, was mit Eurem Kram nach Eurem Ableben passieren soll. Insbesondere, wenn entweder Kinder da sind - oder ein Unternehmen. Nehmt gegebenenfalls (wenn Umfang oder entsprechende Komplikationen da sind) auch ein wenig Geld in die Hand und lasst Euch dahingehend von nem Anwalt oder Notar beraten. Der Fall Paul Walker hat uns mal wieder gezeigt, wie schnell das Leben vorbei sein kann. Und, wie gesagt: Streitereien ums Erbe sind nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland an der Tagesordnung.
(Zitat von: mb100)
Und wenn ich ergänzen darf:
Kombiniert das Ganze mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht und die Ganze Nummer bitte nur notariell. Nicht nur an den Fall des Übergangs in die ewigen Jagdgründe denken, sondern auch was passieren soll, wenn man selbst seinen Willen nicht mehr äußern kann - oftmals auch nur vorrübergehend.
Wir - meine Eltern und alle meine Geschwister, haben bereits entsprechende Vorsorgevollmachten und je ein Testament. Wir haben das vor einigen Jahren alle Gemeinsam gemacht - jeder weiß, was er einmal erben wird von den Eltern - eine wichtige Vorraussetzung, damit es dann nicht zu Streitigkeiten kommt. Wir sind zu sechst, was die Sache nicht vereinfacht, doch der Notar hat eine für alle tragbaren Vorschlag gemacht. Wenn einer der beiden Elternteile stibt, erbt der verbleibende alles. Stirbt auch er, erbt einer meiner Brüder, der noch im Haus wohnt, das elterliche Anwesen. Weitere Bar- und Sachvermögen werden und den restlichen fünf aufgeteilt. Da mein Bruder dadurch im Vorteil wäre, hat mein Vater veranlasst, dass diese Regelung gilt nur solange er dort wohnt. Will er das Haus verkaufen, dann wird der Erlös durch acht geteilt, er bekommt drei Anteile (als Ausgleich, weil er vorher "nur" das Haus bekommen hat und keine Vermögenswerte) und wir jeweils einen. Man sieht also, man kann den Streitigkeiten vorbeugen...
Von daher auch von meiner Seite: Denkt auch mal bitte an die nicht Sonnenseite des Lebens.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Zitat:
Wir sind zu sechst, was die Sache nicht vereinfacht, doch der Notar hat eine für alle tragbaren Vorschlag gemacht. Wenn einer der beiden Elternteile stibt, erbt der verbleibende alles.
(Zitat von: Saugnapf)
Ich hoffe, er hat auch den Pflichtteilsverzicht mit berücksichtigt?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Zitat:
Wir sind zu sechst, was die Sache nicht vereinfacht, doch der Notar hat eine für alle tragbaren Vorschlag gemacht. Wenn einer der beiden Elternteile stibt, erbt der verbleibende alles.
(Zitat von: Saugnapf)
Ich hoffe, er hat auch den Pflichtteilsverzicht mit berücksichtigt?
(Zitat von: mb100)
Das ergibt sich doch aus dem, was Saugnapf geschrieben hat.
Wenn "einer" der beiden Elternteile stirbt, erbt der "Verbleibende" alles. Entweder Vater oder Mutter.
Das hat der Notar so geschrieben.
Der wird schon wissen was er tut, ist ja schließlich ein Volljurist.
Gruß
Nein, das ergibt sich so nicht automatisch.
Diese allgemein als "Berliner" bezeichnete erste Erbfolge
hat nicht automatisch zur Folge, das alles in der oben beschriebenen
Reihenfolge abläuft.
Matthias will auf was anderes hinaus, und ich weiss auch was.
Das Wort "Pflicht" ist in diesem Fall entscheident.
Ich habe mich selbst mal damit befasst, das ist sehr komplex.
Es reicht nicht, ein bisschen die hinteren Paragraphen im BGB
zu lesen. Und das Zeug was Google ausspuckt kann man vergessen.
Also wie gesagt, was Matthias meint ist das mit dem PFLICHTteil.
Den das ist ein Kapitel für sich. Es hat schon seinen Grund warum
man sowas studieren muss, wäre es leicht könnte es jeder.
An Saugnapf: Danke für deine Offenheit. Sowas schätze ich.
Schön mal zu erfahren wie es bei anderen so läuft, wie das
da ist. Bei uns ist auch alles mit dem Notar geklärt. ;)
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir sind zu sechst, was die Sache nicht vereinfacht, doch der Notar hat eine für alle tragbaren Vorschlag gemacht. Wenn einer der beiden Elternteile stibt, erbt der verbleibende alles.
(Zitat von: Saugnapf)
Ich hoffe, er hat auch den Pflichtteilsverzicht mit berücksichtigt?
(Zitat von: mb100)
Das ergibt sich doch aus dem, was Saugnapf geschrieben hat.
Wenn "einer" der beiden Elternteile stirbt, erbt der "Verbleibende" alles. Entweder Vater oder Mutter.
Das hat der Notar so geschrieben.
Der wird schon wissen was er tut, ist ja schließlich ein Volljurist.
(Zitat von: Gas Guzzler)
Zitat:
Nein, das ergibt sich so nicht automatisch.
Diese allgemein als "Berliner" bezeichnete erste Erbfolge
hat nicht automatisch zur Folge, das alles in der oben beschriebenen
Reihenfolge abläuft.
Matthias will auf was anderes hinaus, und ich weiss auch was.
Das Wort "Pflicht" ist in diesem Fall entscheident.
[...]
Also wie gesagt, was Matthias meint ist das mit dem PFLICHTteil.
Den das ist ein Kapitel für sich. Es hat schon seinen Grund warum
man sowas studieren muss, wäre es leicht könnte es jeder.
(Zitat von: Bardock)
Richtig. Es geht um den Pflichtteil.
Wenn jemand, der eigentlich gesetzlicher Erbe wäre, durch die gewillkürte Erbfolge (also durch Testament oder Erbvertrag) quasi enterbt wird, kann er immer noch seinen Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Geht auch beim Berliner Testament - also der Version, die bei Saugnapfs Mami und Papi zum Tragen kommt. Das heisst: Nach dem Tode des "ersten" Elternteils stellt beispielsweise der (ärmere) Bruder von Saugnapf fest, dass er leer ausgeht - und sagt: "Moment, ich will aber meinen Pflichtteil." Das Recht dazu und den Anspruch darauf hat er grundsätzlich - außer er hat im Vorfeld schon (wirksam) eine Pflichtteilsverzichterklärung abgegeben.
Üblicherweise gestaltet man (bzw. der Notar) in diesen Fällen das Testament so, dass derjenige, der beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil bekommt. Das muss allerdings explizit ins Testament mit reingeschrieben werden. Ergebnis: der Pflichtteilsfordernde verzichtet unterm Strich auf die Hälfte seines kompletten Erbteils.
(Und auch von Notaren hab ich schon viel gelesen, was ich definitiv anders gemacht / gestaltet hätte... ;-) )
Bearbeitet von: mb100 am 29.12.2013 um 08:05:25
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
aktuell gesperrt
Baden-Württemberg - Freiburg
Deutschland
1258 Beiträge
ich habs mir jetzt 3 x durchgelesen ... kann irgendwie den sinn des ganzen hier nich wirklich nachvollziehen...
Walker war eben ein Promi mit geld und nu streiten die hinterbliebenen um die Kohle...
Das is doch nix neues... Guck dir die Jackson Sippe an wies da abgeht.....
Mir persönlich geht das am Poppes vorbei... vom Unfall angefangen bis zum Erbstreit....
Die Yellow Press wirds auf Bild Zeitungs Nivau drüber auskotzen un begleiten ...
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wir sind zu sechst, was die Sache nicht vereinfacht, doch der Notar hat eine für alle tragbaren Vorschlag gemacht. Wenn einer der beiden Elternteile stibt, erbt der verbleibende alles.
(Zitat von: Saugnapf)
Ich hoffe, er hat auch den Pflichtteilsverzicht mit berücksichtigt?
(Zitat von: mb100)
Das ergibt sich doch aus dem, was Saugnapf geschrieben hat.
Wenn "einer" der beiden Elternteile stirbt, erbt der "Verbleibende" alles. Entweder Vater oder Mutter.
Das hat der Notar so geschrieben.
Der wird schon wissen was er tut, ist ja schließlich ein Volljurist.
(Zitat von: Gas Guzzler)
Zitat:
Nein, das ergibt sich so nicht automatisch.
Diese allgemein als "Berliner" bezeichnete erste Erbfolge
hat nicht automatisch zur Folge, das alles in der oben beschriebenen
Reihenfolge abläuft.
Matthias will auf was anderes hinaus, und ich weiss auch was.
Das Wort "Pflicht" ist in diesem Fall entscheident.
[...]
Also wie gesagt, was Matthias meint ist das mit dem PFLICHTteil.
Den das ist ein Kapitel für sich. Es hat schon seinen Grund warum
man sowas studieren muss, wäre es leicht könnte es jeder.
(Zitat von: Bardock)
Richtig. Es geht um den Pflichtteil.
Wenn jemand, der eigentlich gesetzlicher Erbe wäre, durch die gewillkürte Erbfolge (also durch Testament oder Erbvertrag) quasi enterbt wird, kann er immer noch seinen Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Geht auch beim Berliner Testament - also der Version, die bei Saugnapfs Mami und Papi zum Tragen kommt. Das heisst: Nach dem Tode des "ersten" Elternteils stellt beispielsweise der (ärmere) Bruder von Saugnapf fest, dass er leer ausgeht - und sagt: "Moment, ich will aber meinen Pflichtteil." Das Recht dazu und den Anspruch darauf hat er grundsätzlich - außer er hat im Vorfeld schon (wirksam) eine Pflichtteilsverzichterklärung abgegeben.
Üblicherweise gestaltet man (bzw. der Notar) in diesen Fällen das Testament so, dass derjenige, der beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil einfordert, auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil bekommt. Das muss allerdings explizit ins Testament mit reingeschrieben werden. Ergebnis: der Pflichtteilsfordernde verzichtet unterm Strich auf die Hälfte seines kompletten Erbteils.
(Und auch von Notaren hab ich schon viel gelesen, was ich definitiv anders gemacht / gestaltet hätte... ;-) )
Bearbeitet von: mb100 am 29.12.2013 um 08:05:25
(Zitat von: mb100)
mb und was hab ich geschrieben?
Meinst Du Saugnapf saugt es sich aus den Fingern?!
Notar....oder James Dean?
Denn sie wissen nicht, was.....
Gruß
Zu Gas:
Du machst einen Denkfehler und ich kann dir auch aufzeigen
welcher das ist. Nämlich da du dem "Notariellen" eine falsche
Bedeutung und Gewichtung beilegst.
Der Kernsatz ist: Nur weil es ein Notar ist, ist es nicht so das es
so laufen wird wie man es sich denkt oder wie es der gemeine
(im Sinne von allgemein) Volksmund sich denkt. Auch dieser werkelt
nur im Rahmen der Gesetze.
Im Prinzip ist es egal, ob ein Notar, ein Rechtsanwalt oder man selbst
im Vollbesitz seiner mentalen Fähigkeiten, zurechnungsfähig schriftlich
mit persönlicher Unterschrift ein Testament verfasst. Die Jurisprudenz
unterscheidet dabei nicht. Und das Prinzip besagt, das es letzendes,
um für wirksam zu gelten, egal ist wer mitwirkte.
Schreibt ein Maurer sein Testament, vergisst oder berücksichtigst nicht bestimmte
Dinge wie du sie gerne hättest, ist es nun mal so. Egal obs ein Maurer, Lehrer,
Dauerstudent, Obdachloser (ohne festen Wohnsitz ist korrekt) oder Notar ist.
Das spielt keine Rolle. Auch Ärzte werden krank, auch Maurer müssen mal
renovieren, des Mechanikers Wagen kann kaputt gehen usw. usf.
Für den Laien, und das sind in Sachen Erbrecht nun mal alle ausser
die Juristen die sich damit befassen, ist es einfach zu komplex um alles
zur vollen Zufriedenheit für alle zu erledigen. Da gibts Fristen und Steuern
über die man den Überblick haben muss, Formalitäten die zu erledigen sind,
wenn man für die Erben alles richtig machen will.
Nochmal deutlich: Ein Notar muss sich wie jeder andere auch an Gesetze
halten. Er weiss nur besser bescheid und kann die Geschicke dementsprechend
lenken. Unterm Strich ist es aber egal, ob er oder der Erblasser (so heisst es
korrekt) oder alle zusammen etwas entwerfen.
Beispiel: In diesem Forum lassen sich doch so viele darüber aus, das sie doch
alles ach so besser daheim in der Garage als der Mechaniker in der Werkstatt
kann. Unterm Strich muss sich der Mechaniker auch an die Naturgesetze der
Physik halten wenn er eine Schraube festzieht. Er kann es besser als der Laie,
dennoch ist es letzenendes egal wer die Schraube festzieht. Hauptsache, sie
wird richtig festgezogen. Klar soweit ?!
Ich kann es zwar detailierter schreiben, aber der Sinn muss jetzt rüberkommen.
Deutlicher kann man kaum werden.
Ich (hoffe) bin mir sicher, Matthias wird noch sein Statement abgeben.
Ich habe das selbst schon alles durch.
Für mich kein neues Thema. Und dennoch
bin ich kein Profi. Eben deshalb weiss ich
das es so komplex ist.
Also in diesem Forum wird so viel Scheisse geschrieben,
so viele saudumme Threads aufgemacht, aber das hier ist wirklich
sehr wichtig. Macht da keine Fehler. Sowas ist wichtig im
Leben, nicht welche Felgen man sich als nächstes kaufen soll.
Bearbeitet von: Bardock am 30.12.2013 um 00:22:50
Zitat:
mb und was hab ich geschrieben?
Meinst Du Saugnapf saugt es sich aus den Fingern?!
Notar....oder James Dean?
Denn sie wissen nicht, was.....
(Zitat von: Gas Guzzler)
Auch ein vertrags- oder testamentgestaltender Jurist kann nicht an alles denken. Auch ein vertrags- oder testamentgestaltender Jurist kann nicht in Köpfe der Menschen oder in die Zukunft blicken. Auch ein vertrags- oder testamentgestaltender Jurist ist kein Wahrsager. Ich weiß das, weil mein Studienschwerpunkt auch in der Vertragsgestaltung lag und ich auch viel vertragsgestalterisch und vertragsprüfend gearbeitet habe und immer noch arbeite. Und wie immer in der Juristerei gibt es (eigentlich) nicht "richtig und falsch", sondern nur von "gut vertretbar" über "schwer vertretbar" bis "das hat noch niemand so gesehen".
Vom Pflichtteil haben weder Saugnapf noch Du etwas geschrieben. Du kannst als Erblasser jemand, der eigentlich Dein gesetzlicher Erbe wird, enterben. Geht problemlos. Und ist auch rechtlich vollkommen in Ordnung. Und auch üblich. Nur: was Du ihm nicht nehmen kannst, ist sein Recht, den Pflichtteil einzufordern. Tut er dies, bekommt er die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Und dieses Recht kannst Du ihm auch nicht per Testament nehmen. Schlag bitte bei Gelegenheit mal nach, was der Pflichtteil überhaupt ist. Dies auszuführen würde jetzt zu weit führen.
Was möglich ist, ist der (notarielle) Abschluss eines Erbvertrags mit allen Beteiligten, in dem die Kinder erklären, dass sie im Falle des Todes vom ersten Elternteil auf ihr Pflichtteilsrecht verzichten. So hätte ich es gemacht. Oder eben besagte Klausel, von der ich oben sprach, eingefügt - was der Notar sehr wahrscheinlich auch gemacht hat.
Bearbeitet von: mb100 am 30.12.2013 um 00:30:18
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Oh wie verwunderlich bei ein Porsche Carrera GT mit über 600PS. Sensation.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Das US-SYSTEM is das beste der Welt! Die werden es schon gut regeln können!!
Zitat:
Oh wie verwunderlich bei ein Porsche Carrera GT mit über 600PS. Sensation.
(Zitat von: B3AM3R)
Aber sonst ist alles ok bei dir?
1. Kann man mit einem PS-starken Auto nicht vorschriftsmäßig (oder zumindest ansatzweise) fahren?
2. Wenn dich das Thema nicht interessiert...dann Finger weg von der Tastatur.
Zitat:
http://www.n-tv.de/panorama/Walkers-Freund-fuhr-viel-schneller-als-erlaubt-article12535436.html
Soviel zu dem Umstand, dass sich keiner für den Fahrer interessiert. Dieser Fahrer ist schuld an seinem eigenen sowie dem Tod von Paul Walker.
KEIN Defekt am Wagen, KEINE äußeren Umstände die zu dem Unfall geführt haben. Einzig und allein weil dieser Kerl doppelt so schnell gefahren ist wie erlaubt...
(Zitat von: angry81)
Zitat:
Stattdessen waren offenbar die Reifen des Porsches mit schuld am Unfall, heißt es in dem neuen Bericht. Die Pneus sollen rund neun Jahre alt und stark abgenutzt gewesen sein.
Der beste Anmachspruch aller Zeiten: "Hey, Baby! Riecht dieser Lappen für dich nach Chloroform"
Über Japan lacht die Sonne, über Wolfsburg die ganze Welt!
Doch kann man, aber die 150 stehen aus Dorftempo raus in 2-3 Sekunden am Tacho. Also mich wunderts nicht, das man damit zu schnell fährt wenn man seinem Kumpel die Karre vorführt. Und dafür haben die jetzt 3Monate ermittelt? Da sollen wir jetzt schockiert sein und auf den Fahrer (ebenfalls tot) schimpfen?
less traction - more action!
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