@ B3AM3R
wow, wie kann man so stumpf sein ? Ich biete jemandem an ihm 250 Euro Sicherheit zu bezahlen, obwohl der das eigentlich gar nicht auf diese Weise abwickeln will, dann kann ich meine Zusage, warum auch immer nicht einhalten und dann will ich meine Sicherheit wieder haben ? Wozu habe ich sie denn angeboten und natürlich kommt der Ohrfeigenbaumtyp, davon abgesehen kann der andere jetzt auch ne 2 Meter große Kante sein oder ähnliches, dann wäre diese Dummdreistigkeit wenigstens angemessen bestraft ;)
Versteh das nicht falsch, bei deiner Gehaltsgeschichte würde ich dir moralisch gesehen jetzt keinen Vorwurf machen, aber das hier sieht doch ganz anders aus !
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bruderchorge,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Autokauf - Rücktritt"!
Gruß
Es ist einfach ein Notfall und wenn man kein absoluter (sorry) Arsch ist, mit seinem 3tsd€ E36 wo meist leider nur Komiker anrufen, dann wird man nicht die Kohle behalten. Ich würde es nicht tun. Nenn es stumpf, aber einfach hilft manchmal am besten. Ist nicht meine Art, aber dem Typ knapp 1/10 Wagenwert in Rachen zu werfen kanns nicht sein, wenn man grade ne heftige Reperatur am backen hat.
Ihr braucht euch nicht aufregen. Ich hätte schonmal prinzipiell nix angezahlt, das war prinzipiell der Hauptfehler. Geld gegen Ware, Ware gegen Geld. Und wenns jemand doch schafft mit meinem Geld zu spielen, hat er den Schlag gehört. Einfach.
btw, ich hab Frau, Kind, Haus und brauch mich nirgends beweisen. Bei Geld werden Leute aber anders und vorallem unfair und ungerecht. Und alle normalen Mittel kosten nur Zeit und Nerven ohne Effekt (die Kohle zurück die dir gehört).
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Ganz stumpf ohne alle Beitraege zu lesen:
Zwei Personen haben sich auf die Anzahlung fuer die garantierte Abholung geeignet.
Nicht abgeholt-> also halte dich an die Abmachung!
Immer dieses Plemplem kann ich nicht,Notfall etc.....
Ich verliere hier gerade jeglichen Zusammenhang.e
Eine einfache Frage:
Was kann der Verkäufer dafür, wenn der TE den Deal nicht einhält.
Ich hatte mal so ein Wochenende:
Das Telefon stand nicht still und jeder wollte das Auto haben. Ähnliche Preisklasse wie in diesem Fall.
Einer hatte zugesagt, dass er ihn unbedingt haben will. Er kommt auf jeden Fall extra von Berlin und nimmt ihn 100pro. Ich kan nicht mehr sagen wie oft er gesagt hat, dass er ihn nimmt. Er wollte auch sofort losfahren.
Okay, ich allen anderen abgesagt und gewartet bis zum Abwinken. Habe mehrfach versucht ihn nach langer Wartezeit zu erreichen. Ging natürlich keiner dran. Nachts nach meinem Telefonterror kam die Antwort, dass er es nicht mehr geschafft hätte und morgen kommt. Kam dann natürlich auch am Sonntag nicht. Ende vom Lied:
Der Wagen hatte weniger Interessenten und kaum Nachfrage. Nach 10 Tagen hatte ich dann für 400€ weniger und viele, viele Nerven weniger los.
Ich habe nichts zu verschenken und ich kenne die Moral und Ausreden meiner Zeitgenossen.
Ich bin nicht die Wohlfahrt. Wir alle haben unsere Probleme.
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also ich sag mal so, so coole ohrfeigenbaum gangster, finde ich persönlich sehr sehr schön!
Da lässte dir ein paar geben, rufst die polizei, machst ne anzeige und holst dan zu den 250 berechtigten € anzahlung noch so 500-750€ schmerzensgeld raus (wenn es nur bei ein paar ohrfeigen bleibt... ein verlorener zahn oder paar prellungen lassen die summe sehr schnell, sehr hoch schnellen)! wer sich in deutschland noch von sowas einschüchtern lässt, ( es sei den man bekommts an bestimmten orten gleich mit ner gesammten mafia zu tun) der tut mir leid!
Wenn du eh kaufmann bist, solltest du dir eigentlich darüber im klaren sein, dass du einfach im unrecht bist und es als leergeld abschreiben! siehs mal so.. es sind nur 250€... und keine 2500€... oder 25000€!
mfg
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
Zitat:
Ganz stumpf ohne alle Beitraege zu lesen:
Zwei Personen haben sich auf die Anzahlung fuer die garantierte Abholung geeignet.
Nicht abgeholt-> also halte dich an die Abmachung!
Immer dieses Plemplem kann ich nicht,Notfall etc.....
(Zitat von: laserdj)
So und nicht anders!!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 19.08.2011
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Hallo....
ich weiss ja das ich rechtlich gesehen im Unrecht bin, wollte nur wissen wie ihr euch verhalten würdet !
aktuell gesperrt
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1258 Beiträge
schlicht und ergreifend ---schreibt es als lehrgeld ab und gut ist ! wenn ihr es nicht auf einen gerrichtlichen vergleich kommen lassen wollt!
Zitat:
also ich sag mal so, so coole ohrfeigenbaum gangster, finde ich persönlich sehr sehr schön!
Da lässte dir ein paar geben, rufst die polizei, machst ne anzeige und holst dan zu den 250 berechtigten € anzahlung noch so 500-750€ schmerzensgeld raus (wenn es nur bei ein paar ohrfeigen bleibt... ein verlorener zahn oder paar prellungen lassen die summe sehr schnell, sehr hoch schnellen)! wer sich in deutschland noch von sowas einschüchtern lässt, ( es sei den man bekommts an bestimmten orten gleich mit ner gesammten mafia zu tun) der tut mir leid!
(Zitat von: Warhead Dragon)
Deine Aussage ist genauso cool wie die vom Ohrfeigengangster. Nur das andere Extrem.
Ja, so ähnlich sollte es laufen. Aber die Realität sieht dann meist etwas anders aus:
Wenn Dir nachts um 10 vor Deiner Haustür jemand eine aufstreicht, dann hast Du die erstmal drin. Schmerzensgeld ist gut und recht, aber die warme Backe bleibt ja erstmal. Die nimmt Dir auch Dein Anwalt nichtmehr ab. Realistisch betrachtet sieht das dann aber so aus, daß ein oder zwei Stunden später die Polizei kommt (der Schläger schläft schon) und Dich fragt wie er denn ausgesehen hat. Du sagst wahrheitsgemäß: "So groß wie ich, schwarze Haare, Lederjacke. Kommt aus Berlin, mehr weis ich nicht." Jetzt rollt der Polizist mit den Augen und dann wird das Sondereinsatzkomando gerufen, die noch in der selben Nacht Berlin auf links drehen. So lange bis sie ihn gefunden haben. Oder eben auch nicht. Meist nicht. Sollte er zufällig gefunden werden, weil er auf dem Heimweg noch ne Tankstelle überfällt, dann musst Du die Sache nur noch beweisen. Zeugen, Videoaufzeichnungen (wenn Du ihn vor der Aufzeichnung darauf hingewiesen hast, daß das gefilmt wird)...usw. Weil er wird WAHRSCHEINLICH sagen, daß er's nicht war und seine Freundin (Kumpel, Saufkumpane...) bestätigt das.
Aber wenn Du (nachdem Du wieder aufgestanden bist) ganz cool erstmal nach'm Personalausweis fragst und dazu noch ne Kamera im Treppenhaus laufen hast (beim öffnen der Türe drauf hinweisen oder draussen Schild anschrauben), hast Du nichtmal sooooo schlechte Karten und kriegst nach 2-3 Jahren Dein Schmerzensgeld. Ausser er hat nichts (darum wurde der Autokauf ja abgesagt). Dann kannst Du die Anwalts und Gerichtskosten akzeptieren oder einklagen. Klagst Du Sie ein, hast Du nach weiteren 1-2 Jahren einen Titel den Du dir Rahmen kannst. Das ist kein Geld, sondern Anspruch auf Geld. Dann kannst Du schon zur Vollstreckung schreiten. Er gibt die Eidesstattliche ab und Du hast endlich GERECHTIGKEIT (und gute 3.000 Euro Gesamtkosten).
Bearbeitet von: Stefan177 am 10.10.2013 um 19:44:25
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
@ Stefan177 schöner kann man es nicht beschreiben :)
Ich bin kein Freund von Problemlösungen mit Gewalt, aber alles und jeden zu verklagen sogar wegen einer Ohrfeige oder blutigen Nase??? Irgendwo müssen Männer, Männer bleiben und da gehört sowas auch mal dazu. Und wenn mir einer mit sowas kommt dann gibts halt was zurück und fertig.
@TE ist echt blöd in dieser Situation aber so war eben die Abmachung
Ich habe mal einen Fiesta Winterwagen für 500€ bei mobile reingestellt, und da ich bereits einen anderen Wagen angemeldet hatte, hatte ich keinen Platz um den Fiesta abgemeldet iwo abzustellen. Also habe ich mit so einem Hinterhofhändler ausgemacht, dass ich den Fiesta bei ihm abstelle und wenn er dann verkauft wird, egal ob von mir (über mobile) oder von ihm auf dem Hof, er von mir 50€ bekommt. Als ich dann nach dem ich den Wagen bei ihm abgestellt habe, von seinem Hof gefahren bin, habe ich einen Anruf bekommen, un der Wagen war 1 Std später verkauft. War auch blöd in der Situation, aber abgemacht ist abgemacht...
Mitglied seit: 29.12.2007
Landkreis Osnabrück
Deutschland
1126 Beiträge
Wer macht denn eine Anzahlung auf ein Fahrzeug was noch nicht mal angeschaut wurde ?
Ich finde das mit dem Turbo der gerade auf dem Weg zum Verkäufer kaputt gegangen ist auch als sehr unglaubwürdig
Nach meiner Meinung besteht ein mündlicher Kaufvertrag der eingehalten werden muß.Wenn er die Anzahlung jetzt behalten möchte ist das sein gutes Recht.Da ist für mich überhaupt nichts verwerfliches dran.
Sei froh das er nicht auf Einhaltung des Vertrages besteht...
Wozu sollte man eine Anzahlung machen wenn man bei Nichterfüllung eines Vertrages einfach sein Geld zurückverlangen kann??
Anzahlung ist bei mir gleich Kaufabsicht
Mitglied seit: 22.08.2002
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1711 Beiträge
@Stefan
herrlich :)
kleine Klugscheißerei von mir fürs nächste Mal: Die frühere "eidesstattliche Offenbarungsversicherung " heißt seit 01.01.2013 "Vermögensauskunft" ;-)
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.