Schadensregulierung bei wirt. Totalschaden
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Hallo liebe Gemeinde,
kurzum mir ist beim Einkaufen jemand in meinen 18 Jahre alten geparkten E36 gefahren. Schuldfrage ist klar - Polizei war auch vor Ort und hat den Schaden aufgenommen.
Nun war ich bei einer Werkstatt für einen KVA, da stellt sich heraus Stoßstange gebrochen + Lackieren etc. = ~2000 € Schaden.
Morgen möchte nun ein SV der gegnerischen Versicherung (Allianz :x) mein Fahrzueg begutachten und "den Schaden mit dem KVA vergleichen - da mitgeschickte Bilder unscharf wären".
Der gute Mann wird mir wohl morgen dann sagen das es sich um einen wirt. Totalschaden handelt.
Nun meine Frage, da im Falle eines wirt. Totalschaden der Wiederbeschaffungswert vom Restwert abzogen wird wird mir sicherlich der Restwert für die Veräußerung von einem Händler angeboten.
Bekomm ich von der Versicherung trotzdem die Differenz von Wiedereschaffungswert und Restwert im Falle einer Veräußerung an einem Käufer oder ist die Versicherung dann fein raus und bzehalt nichts?
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Hallo izec,
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Gruß
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Servus
Andersrum. Der Restwert wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Bsp:
Wiederbeschaffung: 3,500 €
Restwert: 1,000 €
Auszahlung: 2,500 €
Mit dem Restwert ist die Vers. raus aber du hast noch eine andere Möglichkeit.
Wenn du ihn weiter fahren willst und es sich rechnerisch ausgeht kannst die s.g. 130 % Regelung anwenden.
D.h. du kannst eine Reparatur 30 % über deinen 2.000 € "beantragen"
Wenn die Rep also mit 2.600 € zu machen ist, kannst das von der Vers. verlangen, musst allerdings das Auto dann mind. 6 Monate weiter fahren.
2. Variante:
Die Versicherung wird dir 3-5 Restwertaufkäufer vorschlagen die dir Angebote unterbreiten.
Du kannst frei wählen welchen du nimmst, allerdings wird dir die Vers. den Wert des höchsten Bieters von der Auszahlung abziehen. (Schadenminderung)
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
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Mitglied seit: 06.06.2012
Herzberg am Harz
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16 Beiträge
Ich denke der Wiederbeschaffungswert wird bei 800-1200€ liegen.
Restwert eventuell 400-600 €.
Das wäre bei einem Worst-Case-Szenario 400€ bei fiktiver Abrechnung?
Und bei einer Veräußerung an einen Händler würde man auch "nur" den Restwert bekommen, oder auch noch die Differenz (im Fall WBW 800, RW 400) von 400 €.
Und ist es möglich im nachinein noch ein Gegengutachten erstellen zu lassen?
Bearbeitet von: izec am 07.10.2013 um 14:13:36
alles Palaver
sofort einen Fachanwalteinschalten, den muß die Versicherung bezahlen, der regelt alles auch mit dem Gutachter
ich kriege immer Zustände wenn ich lese wie da rumgemurkst wird
alles andere bitte lassen!
Fikt. Abrechnung ist in diesem Fall dann hinfällig, da die Rep aufgrund Totalschaden garnicht anstehen würde.
Die Differenz nicht von der Vers. da die ja bei einem Verkauf an einen Aufkäufer raus sind.
Du musst das getrennt sehen.
Du bekommst von der Vers. nur das ausbezahlt was als Differenz vom Angebot des Käufers zum Restwert ist. Bsp. Rest ist 1,200 €, der Käufer bietet dir 900 €. Dann bekommst die 900 vom Käufer und 300 noch von der Vers.
Der WBW stellt bei deinem Auto keinen ausschlaggebenden Wert dar.
Er besteht aus Bestandteilen wie Finanzierungskosten, Leasinggebühren, Pauschalen für die Fahrzeugsuche. Daher wird der Wert bei deinem Bj kaum noch zum tragen kommen.
Du kannst einen WBW Wert im nachhinein aber noch geltend machen, wenn du nach dem neuen Fahrzeugkauf kosten nachweisen kannst. z.b. du finanzierst dir ein Gebrauchtwagen. Dann kannst die Finanzierungskosten noch nachfordern. (Kosten für den Kredit etc)
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
Zitat:
alles Palaver
sofort einen Fachanwalteinschalten, den muß die Versicherung bezahlen, der regelt alles auch mit dem Gutachter
ich kriege immer Zustände wenn ich lese wie da rumgemurkst wird
alles andere bitte lassen!
(Zitat von: MIKE46)
Oh... heut hat es sogar länger gedauert bis mir jemand meinen Job erklärt......... :-)))
Aber ok, dann ziehen wir den Beitrag eben wieder über 5 Seiten.
Der Parkschaden mit seinem Auto stellt einen "Bagatellschaden" im Sinne der allg. Rechtssprechung dar.
Das würde bedeuten, wenn die Vers. keine Einwände gegen die von Izec geforderten Ansprüche hat, wäre der Anwalt im Sinne der Schadenminderung vermeidbar gewesen und die Kosten hierfür müssten nicht erstattet werden.
Thema Gutachter: Izec siehe PM.
Ich muss mich nicht an der Ampel profilieren, meine Princess profiliert sich schon an der Tanke :-)
wenn es stimmt das der Schaden ca 2000Euro beträgt ist das kein Bagatellschaden, da muß die Versicherung sogar den Gutachter bezahlen!
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Mitglied seit: 06.06.2012
Herzberg am Harz
Deutschland
16 Beiträge
Zitat:
wenn es stimmt das der Schaden ca 2000Euro beträgt ist das kein Bagatellschaden, da muß die Versicherung sogar den Gutachter bezahlen!
(Zitat von: MIKE46)
Um mich mal mit in das "Fachgeplauder" einzumischen, hab ich das so verstanden, dass man in jedem Fall (auch bei Bagatellschäden) die frei SV-Wahl hat.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Bearbeitet von: izec am 07.10.2013 um 14:45:37
du kannst dir einen Eigenen SV holen und ein Gutachten machen lassen,die gegnerische Versicherung kann dann aber noch Ihren eigenen Schicken und auch ein Gutachten machen lassen,was in der regel deutlich schlechter ausfällt wie das von deinem Gutachter,hatte schon einige Unfälle an denen ich keine Schuld hatte^^,Die Gegnerische Versicherung versucht immer den Preis zu Drücken.
Ich mache da auch kein Langes Federlesen und lasse das immer gleich meinen Anwalt in die Hand nehmen,bekommt man weniger Graue Haare :-),abrechnen lasse ich eigentlich immer nach Gutachten und repariere dann Selber,für die Angesetzte dauer der Reparatur hast du anrecht auf einen Leihwagen,wenn man den nicht Braucht kann man sich das Geld auch Auszahlen lassen.
Zitat:
Zitat:
wenn es stimmt das der Schaden ca 2000Euro beträgt ist das kein Bagatellschaden, da muß die Versicherung sogar den Gutachter bezahlen!
(Zitat von: MIKE46)
Um mich mal mit in das "Fachgeplauder" einzumischen, hab ich das so verstanden, dass man in jedem Fall (auch bei Bagatellschäden) die frei SV-Wahl hat.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Bearbeitet von: izec am 07.10.2013 um 14:45:37
(Zitat von: izec)
nein, unter 1000Euro Schaden bezahlt die Versicherung deinen Gutachter i.d.R nicht
also nochmal: nimm Dir nen Anwalt der macht dann (hoffentlich) alles richtig und den muß die Versicherung bezahlen.
Ich hoffe Du hast noch auf nichts eingelassen, sowas liebt ein Anwalt mitten in was reinzuspringen um das dann noch gerade zu ziehen
Zitat:
du kannst dir einen Eigenen SV holen und ein Gutachten machen lassen,die gegnerische Versicherung kann dann aber noch Ihren eigenen Schicken und auch ein Gutachten machen lassen,was in der regel deutlich schlechter ausfällt wie das von deinem Gutachter,hatte schon einige Unfälle an denen ich keine Schuld hatte^^,Die Gegnerische Versicherung versucht immer den Preis zu Drücken.
(Zitat von: Gusman)
Und genau das darf sie nicht.
Mein Anwalt hat damals gesagt, daß der gegnerische Gutachter kein Recht dazu hat, sich den Wagen anzusehen. Notfalls Polizei holen und ihn vom Grundstück entfernen. :)
Wohlgemerkt: Das gilt nur beim Haftpflichtschaden (= Du bist nicht schuld), nicht beim Kaskoschaden (= Du bist schuld). Beim Kaskoschaden hat die Versicherung Weisungsrecht, d.h. Sie bestimmt wo's lang geht. Beim Kaskoschaden hast Du die Hosen an.
Das eingereichte Gutachten muss reichen. Wenn die Fotos unscharf sind, können Sie neue anfordern. Wenn Ihnen das Gutachten nicht passt können Sie ein Gegengutachten machen. Das muss aber gerichtlich besetätigt werden.
Zitat:
Um mich mal mit in das "Fachgeplauder" einzumischen, hab ich das so verstanden, dass man in jedem Fall (auch bei Bagatellschäden) die frei SV-Wahl hat.
(Zitat von: izec)
Da muss man unterscheiden zwischen "Gutachten" und "Kostenvoranschlag" (der Werkstatt z.B.). Grundsätzlich besteht Schadensminderungspflicht, d.h. Du sollst den Schaden so gering wie möglich halten. Dazu gehört sicher nicht, daß man bei nem 200 Euro Kratzer ein Gutachten machen lässen, wo das Gutachten allein schon 600 Euro kostet. Desshalb wurde die "Bagatellgrenze" eingeführt, wo's darunter auf jedenfall ohne Gutachter gehen muss. Problem: Kein Mensch weis wo die liegt. Man nimmt an bei 700 - 1000 Euro.
Ob das allerdings auch für den Anwalt zutrifft weis ich nicht.
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2013 um 19:07:53
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 09.10.2013
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3 Beiträge
Zitat:
Ich denke der Wiederbeschaffungswert wird bei 800-1200€ liegen.
Restwert eventuell 400-600 €.
Das wäre bei einem Worst-Case-Szenario 400€ bei fiktiver Abrechnung?
Und bei einer Veräußerung an einen Händler würde man auch "nur" den Restwert bekommen, oder auch noch die Differenz (im Fall WBW 800, RW 400) von 400 €.
Und ist es möglich im nachinein noch ein Gegengutachten erstellen zu lassen?
Bearbeitet von: izec am 07.10.2013 um 14:13:36
(Zitat von: izec)
Also so war es bei mir, und da liess sich auch nicht viel machen. Alleine wegen dem alter. Alles andere, wie gut der gepflegt ist, ob ich nun vor 1 Jahr fuer 500 Euro nen neuen Zahnriemen machen liess usw waren denen Egal. Und auch natuerlich wie sehr ich an dem Auto hing.
Ich druecke dir trotzdem die Daumen!!!!
Also hatte vor 4 Wochen nen kaskoschaden gehabt. Ast aufs Dach gefallen und ne Delle hinterlassen.
Da mein Dach foliiert ist, hat der Gutachter den Schaden auf 588€ ohne MwSt gerechnet.
Der Restwert meines 91er e36 beträgt (Achtung) 2000€!!!
Liegt aber vielleicht auch an ledersitzen, lederlenkrad, bc v, sitzheizung, mittelarmlehne usw.
Zustand laut gutachten gebraucht (gut)
Meiner Meinung schlecht, beule Seitenteil rechts, leichter Rost radläufe Heckklappen nierenblech.
Lack genauso schlecht.
Naja die e36 werden mit halbwegs guter Ausstattung wohl doch nicht so niedrig geschätzt wie ich dachte.
Aber 2000€ für Stoßstange und lackieren? ...
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Mitglied seit: 06.06.2012
Herzberg am Harz
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16 Beiträge
Zitat:
Also hatte vor 4 Wochen nen kaskoschaden gehabt. Ast aufs Dach gefallen und ne Delle hinterlassen.
Da mein Dach foliiert ist, hat der Gutachter den Schaden auf 588€ ohne MwSt gerechnet.
Der Restwert meines 91er e36 beträgt (Achtung) 2000€!!!
Liegt aber vielleicht auch an ledersitzen, lederlenkrad, bc v, sitzheizung, mittelarmlehne usw.
Zustand laut gutachten gebraucht (gut)
Meiner Meinung schlecht, beule Seitenteil rechts, leichter Rost radläufe Heckklappen nierenblech.
Lack genauso schlecht.
Naja die e36 werden mit halbwegs guter Ausstattung wohl doch nicht so niedrig geschätzt wie ich dachte.
Aber 2000€ für Stoßstange und lackieren? ...
(Zitat von: kymcocustom16)
Uih, das macht mir Hoffnung. Der SV war letzte Woche da. Jetzt müsste ich jeden Tag eine Antwort bekommen.
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Hab jetzt das Gutachten vorliegen und es stellt sich wie folgt dar:
wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor:
Wiederbeschaffungswert 1100,-
Restwert 350,-
folglich hab ich jetzt Anspruch auf die Differenz von 750,- wenn ich das Auto weiterhin fahren möchte?
Jepp, so ist es. Ich habe das auch durch mit meinem 5er...
Fordere dazu noch das Ausfallgeld (sofern Du keinen Mietwagen genommen hast)
und die Aufwandspauschalen (Telefonieren, Zeitaufwand etc.) ein. So kommen noch
ein paar Mark rum.
BMW Team Oberhavel