Unfallschaden, wie gehe ich nun vor?
da bleibst Du nur drauf sitzen wenn Du Schuld hättest (oder Teilschuld)
also lass Dir von Deiner RS einen Fachanwalt empfehlen und nichts wie hin
Nicht selbst mit der Versicherung reden!
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Hallo MIKE46,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallschaden, wie gehe ich nun vor?"!
Gruß
wenn du zu 100% nicht der Verursacher bist...trägst du auch keine Kosten
die RS zu informieren ist ja erst mal nur eine reine Vorsichtsmassnahme für den Fall der Fälle ;)
ich hatte auch mal einen Fall, da hat die Polizei den anderen als allein schuldig dar gestellt.. war auch alles sehr schlüssig...
aber wir haben ja eine Gewaltenteilung...die Polizei hat ja kein Recht zu sprechen...
Ende vom Lied... gegnerische Versicherung stellt sich quer... Gericht... ist dann 70% zu 30% ausgegangen
(nur ein Beispiel.... daher läuft bei mir von Anfang an alles nur über den Anwalt, der mag es auch nicht vermeidbare Fehler später auszubügeln)
Gruss
genau so ist es
Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Stiefel! (besonders wenn die Gegnerische Versicherung auch noch in der Schweiz ist, wie Du schreibst)
im übrigen wird der Anwalt sowieso nach einer RS fragen
Falls Du jedoch noch keinen RA zur Hand hast wird Dir die RS sicher einen in Deiner Nähe nennen können
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So nach sehr sehr langen Wartezeiten in der Hotline Warteschleife konnte ich nun eine nette Dame von meiner RS sprechen.
Morgen erhalte ich eine Email mit einer Deckungsbestätigung für den Anwalt und ein paar Anwaltsempfehlungen in meiner Gegend. Dann heißt es Termin machen und fertig.
Was mich jedoch ein bisschen verwirrt hat, ist das eine Wertminderung nur bei höchstens 2 Jahre alten Autos vorliegt. naja......mal den Anwalt fragen.
Vielen Dank nochmal für eure super Ratschläge! Ich berichte sobald ich Ergebnisse habe!
Schönen Sonntag euch noch!
Zitat:
Was mich jedoch ein bisschen verwirrt hat, ist das eine Wertminderung nur bei höchstens 2 Jahre alten Autos vorliegt. naja......mal den Anwalt fragen.
Vielen Dank nochmal für eure super Ratschläge! Ich berichte sobald ich Ergebnisse habe!
Schönen Sonntag euch noch!
(Zitat von: azad-kks)
vllt. haben sich die Gesetze geändert...
ich habe damlas für meinen 5 Jahren alten Calibra Turbo noch eine Wertminderung bekommen
aber da kenne ich mich nicht mit aus...
auch Dir einen schönen Sonntag ...
und halte uns auf dem laufenden
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 06.10.2013 um 15:32:31
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Hallo nochmal Zusammen..
Da meine Rechtschutzversicherung die Sache mit dem Anwalt sehr langsam vorangehen lässt war ich Heute mal spontan bei BMW.
Alles fing so an: Die Versicherung vom Unfallverursacher hat eine sofortige zusage von bis zu 2000 Euro genehmigt, alles darüber muss über einen Gutachter der Versicherung laufen.
BMW meinte das die Reparaturkosten um die 4000 Euro betragen..Die hintere Tür muss ausgetauscht werden und alles andere neu Lackiert usw..Ebenso meinte der BMW Mitarbeiter das hier definitiv eine Wertminderung vorliegt. Jetzt meinten die zu mir ich soll zum Gutachter und alles begutachten lassen, also Schaden und Wertminderung. Dies wird dann zusammen mit der Endabrechnung an die Versicherung geschickt. Die Versicherung ist in der Pflicht den Gutachter den ICH beauftragt habe zu bezahlen.
Naja ich bin da etwas vorsichtig und bin nicht gleich zum Gutachter. Was meint ihr denn? Wenn ich mir jetzt wirklich selber einen nehme, muss die gegnerische Versicherung den auch wirklich bezahlen?
Ich bin schon an einem Anwalt dran aber die Rechtschutz macht es mir nicht soo einfach da ich erst seid 7 Tagen Kunde bin...
Gruß
Hi da du nicht der Verursacher bist, darfst du einen Gutachter beauftragen, das Muss die Versicherung akzeptieren. Ich würde auch den Gutachter zu BMW bestellen, damit die gleich miteinander reden, nicht dass der nur die hälfte aufschreibt, oder vielleicht hat BMW ja einen mit dem die öfter zusammenarbeiten.
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Danke für die Antwort. Nehmen wie an der Gutachter stellt eine Wertminderung fest, wie komme ich an dieses Geld? Ich mein die Werkstatt hat ja wenig damit Zutun die werden sich ja nicht dafür einsetzen. Wird das gutachten über die Wertminderung wirklich zusammen mit der Rechnung an die Versicherung geschickt? Wenn noch kein Anwalt in Spiel ist.
Mache es dir doch nicht zu schwer!!!
Nimm die gelbe Seiten oder google nach einem fachanwalt.
Der leitet dann alles in die Wege.
Gutachten und die Bezahlung.
Lass dich beraten du bekommst bestimmt kurzfristig einen Termin. Da besprichst du die Sachen mit im, unterschreibst die Vollmacht und lass die Dinge seinen Weg gehen.
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Hallo ihr.
Ich melde mich nochmal zu Wort..
Mittlerweile habe ich ein Gutachten machen lassen.
Gestern hatte ich dann den anwaltstermin. Ging alles ruck zuck und unproblematisch. Er meinte ich soll in die Werkstatt, machen lassen und die Rechnung an ihn das er alles einfordern tut von der gegnerischen Versicherung. Ich voller Elan direkt zu BMW und das denen gesagt. Dann meinte der Typ wie die Rechnung zum Anwalt, dann müsste ich ja in vorkasse treten weil die ja nicht ein halbes Jahr auf ihr Geld warten wollen.
Nun sind wir so verblieben das ich denen die Versicherungsdaten des Unfallverursacher und die Visitenkarte des Anwaltes gegeben habe. Die klären das jetzt mal ab wegen der kostenübernahme.
Irgendwas stimmt doch da nicht. Handelt der Anwalt falsch oder hat die Werkstatt keinen Plan??
Hallo erstmal zurück. Eigentlich dauert es bis zur Auszahlung in der Regel 4 Wochen. Hat auch an Ostern einen unverschuldenten Unfall. Bei mir lief es folg. massen ab. Bin zum Anwalt. Der mir einen Gutachter geschickt. Gutachten dauerte so ne knappe Woche. Dann die Kostenfrage geklärt. Da sagte er mir, das ich mir einen Termin in der Werkstatt in ca. 2 Wochen machen soll da dann er näher weiß wie abzurechnen ist. Entweder hat die Versicherung bis dahin bezahlt oder wir nehmen einen Kredit über die Summe auf, die die Versicherung auch bezahlt. Du hast dann aber beim Kredit kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Klär das nochmal mit deinem Anwalt. Denn musst du echt auf denn Sack gehen. Wie gesagt, 4 Wochen musst du schon rechnen, bis alles abgeschlossen ist.
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Hm dann verstehe ich aber nicht wirklich warum der Anwalt mit sagt ich soll glei in die Werkstatt und machen lassen. Da ich bei so einer hohen Summe definitiv nicht im vorkasse gehe hätte er doch eigentlich erstmal eine Bestätigung der kostenübernahme anfordern müssen bei der Versicherung und mich dann in die Werkstatt schicken.
Naja mal abwarten ob dich jemand meldet wenn nicht Ruf ich den Anwalt an nächste Woche.