Unfallschaden, wie gehe ich nun vor?
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Hallo zusammen..
vor 2 Stunden hat mich ein Transporter auf einer 2 Spurigen Straße in einer Kurve geschnitten. Meine Linke Seite sieht aus ich könnte kotzen....
Ich habe die Polizei gerufen, die haben das dann alles zu Protokoll genommen. Er ist einsichtig gewesen das es seine Schuld war und jetzt wird er das am Montag seiner Versicherung melden zwecks Schadensübernahme. Daten haben wir ausgetauscht.
Nun stellt sich für mich die Frage wie gehe ich jetzt vor? Stimmt es das die Versicherung von dem Typ sich mit mir in Verbindung setzt? Und muss ich einen Voranschlag von einer Werkstatt holen und wenn ja reicht einer oder müssen es mehrere sein?
Würdet ihr mir raten direkt zu BMW zu fahren oder eher eine andere Werkstatt? Steht mir auch ein Ersatzwagen zu? Ich denke so eine Reparatur wird nicht innerhalb eines Tages gemacht.
Über ratschläge wäre ich dankbar. Ich komme jetzt das erste mal in so eine Situation und ´weis nicht wirklich weiter.
Gruß!
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Hallo azad-kks,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfallschaden, wie gehe ich nun vor?"!
Gruß
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Hast du fotos von dem schaden?
Einmal BMW immer BMW!!!
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Hier mal "nur" der größte Teil des Schadens
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Du hast mehrere Möglichkeiten. 1.Du fährst in eine BMW Werkstatt und lässt einen Kostenvoranschlag machen. Diesen bei der gegnerischen Versicherung einreichen. 2. Du unterschreibst in der BMW Werkstatt eine Abtretungsvereinbarung und BMW wird sich mit der Versicherung in Verbindung setzen. 3. Du lässt dir den Betrag vom Kostenvoranschlag auszahlen und behebst den Schaden selbst. Ja, es steht dir für die Dauer der Reparatur ein Leihwagen zu. Wenn du aber auf einen Leihwagen verzichtest, dann steht dir eine sogenannte Nutzungsentschädigung zu.
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Danke für deine hilfreiche Antwort!!
Was ist den empfehlenswerter? Abtretungserklärung und BMW machen lassen, oder mit dem Kostenvoranschlag selbst die gegnerische Versicherung konfrontieren?
Wie lange wird so eine Reparatur insgesamt dauern?
Soeben ein bisschen gegoogelt und auf ADAC das hier gefunden. Das höre ich jetzt zum ersten mal...
Grundsätzlich kann ein Geschädigter bei fiktiver Abrechnung - also auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags - die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen. Allerdings kann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Geschädigten auf eine freie (kostengünstigere) Werkstatt für den Fall verweisen, in dem das: Fahrzeug mehr als drei Jahren alt oder nicht scheckheftgepflegt ist. Voraussetzung ist, dass die freie Werkstatt vom Qualitätsstandard eine gleichwertige, günstigere Reparaturmöglichkeit bietet. Zudem muss sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein.
Im „BMW“- Urteil vom 23.03.2010 führt der BGH die Merkmale einer „gleichwertigen Reparaturmöglichkeit“ auf:
- Zertifizierter Meisterbetrieb
- Verbandmitglied
- Qualitätskontrolle durch TÜV oder DEKRA
- Verwendung von Originalersatzteilen
- 3 Jahre Garantie.
Bearbeitet von: azad-kks am 05.10.2013 um 20:07:48
Eine Fiktive Abrechnung bedeutet das ich mir den Betrag auszahlen lasse oder? Also die Wahl der Werksstatt bleibt mir im Falle das ich das Auto reparieren lassen möchte ja selbst überlassen oder?
Bearbeitet von: azad-kks am 05.10.2013 um 20:16:31
Hallo.
Hatte schon öfters mit Schäden Zutun. (Leider :( )
Wie man Vorgehen soll!
1. Gleich bei deiner Versicherung anrufen und schaden melden! (Sagen das du nicht schuld bist, das die Bescheid wissen..)
2. Kennzeichen hast du ja von dem Tro$$el?!
Nach dem du deiner Versicherung schaden gemeldet hast bitte um Weiterleitung an Hand der Kennzeichen wirst du an seine Versicherung verbunden.
Teile seiner Versicherung mit das du von ihren Kunden geschädigt wurdest....
3. Erst wen du von gegnerische Versicherung was hast (Schadens Nr.) kannst du zum Freundlichen, Gutachter, etc....
Dieser weg funktioniert am schnellsten und hat bis jetzt immer Problemlos funktioniert!
Lg Max
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Ich habe bei meiner Versicherung angerufen. Die meinten das die das im Moment nichts angeht da ich nicht der Verursacher bin. Der Verursacher meldet das am Montag seiner Versicherung und die kontaktieren micht. Ja Daten wurden ausgetauscht. Ich hoffe das so alles den richtigen lauf nimmt. Nur frage ich mich eben ob ich einfach so mal zu BMW fahren soll und so ne abtretungserklärung machen soll oder ob das nicht ratsam ist. Und wenn ja ob ich damit warten muss bis ich von gegnerischen Versicherung wie du sagst eine schadensnummer/Bestätigung Habe und dann erst zur Werkstatt. Hm....
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Nur bei BMW machen lassen,keine Freie Werkstatt etc.du bist nicht der Verursacher des Unfalles was ich so mitbekommen habe,die sollen schön zahlen!!
Was hast den du für ein Bj und km drauf?
Intresiert mich weil ich ja das gleiche Gefährt habe:-))
LG
3erbmwibk
Einmal BMW immer BMW!!!
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Der Meinung bin ich eben auch..nur frage ich mich eben ob es besser wäre so eine abtretungserklärung zu machen so das BMW die Sache mit der Versicherung klärt oder ob ich das mit einen Kostenvoranschlag machen soll. Naja ich hoffe mal das ich schnell von der gegnerischen Versicherung zu hören bekomme.
Ich hab ne 2005er Limo mit ca. 48tsnd km drauf. Bis vor paar Stunden im tadellosen Zustand ich könnte immer noch platzen...,
Ich würde den zu bmw stellen, und ne abtretungserklärung machen. Dann hast du am wenigsten arbeit damit.
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Zuerst muss ich aber warten bis die gegnerische Versicherung sich bei mir meldet oder? In welcher Form tun die das? Geben die mir dann einfach das ok in die Werkstatt zu gehen sobald die sich bei mir melden oder wie wird das ablaufen? Einen Gutachter werden die mir ja nicht auf den Hals hetzen oder?
Hallo,
das einfachste ist ...du rufst die Versicherung selber an
fragst ob alles gemeldet ist...dann bist du auf der sicheren Seite....
fragst auch in welcher Preisklasse die deinen Ersatzwagen zahlen...den Preis gibst du dann bei BMW an...
(sonst bleibst du nachher noch auf Kosten für den Ersatzwagen hängen)
dann Abtretungserklärung...
(wenn du mit den Aussagen der Versicherung nicht zufrieden bist...sollte vorkommen...alles an einen Anwalt für Verkehrsrecht übergeben^^..ist auch dein gutes Recht)
meine vorgehensweise in Kurzform
gutes gelingen
Der Unfallverursacher hat, wie bereits gesagt, die Pflicht den Schaden seiner Versicherung zu melden. Es müsste auch funktionieren, wenn du den Schaden der gegnerischen Versicherung meldest. Die Versicherung des Unfallgegners sollte auf der Unfallmitteilung stehen ;) Die Versicherung wird dann diese Polizeiliche Unfallmitteilung sehen wollen, welche den Unfall bestätigt und dann sollte das eigentlich auch seinen Gang gehen. Notfall wollen die noch das Kennzeichen und Halter wissen, was aber auch beides auf der Unfallmitteilung steht.
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Ok dann werde ich mal bis am Montag abwarten. Der Unfallverzrsacher meinte das er dies am Montag melden wird und mir dann Bescheid geben wird. Wenn bis Dienstag nix passiert ist rufe ich die Versicherung an. Dann gehe ich zu BMW und mache eine abtretungserklärung damit die dich um den Rest kümmern.
Eines noch zwecks Ersatzwagen. Muss ich da wirklich von der Versicherung wissen bis wie viel Euro das Kosten darf? Ich möchte keinen luxusschlitten als Ersatzauto nur irgendeins brauch ich halt und das muss ja wohl von der Versicherung bezahlt werden, ohne das ich mir noch Gedanken machen muss ob's jetzt nen 1er nen 3er oder sonst was ist.
Vielen dank euch allen für die wirklich hilfreichen Antworten!
Zitat:
Eines noch zwecks Ersatzwagen. Muss ich da wirklich von der Versicherung wissen bis wie viel Euro das Kosten darf? Ich möchte keinen luxusschlitten als Ersatzauto nur irgendeins brauch ich halt und das muss ja wohl von der Versicherung bezahlt werden, ohne das ich mir noch Gedanken machen muss ob's jetzt nen 1er nen 3er oder sonst was ist.
Vielen dank euch allen für die wirklich hilfreichen Antworten!
(Zitat von: azad-kks)
die Autovermietungen haben verschiedene Tarife...unter anderem erhöhte Tarife beim Unfallersatz Tarif....
ich bin damit gut gelaufen nachzufragen....mein BMW Händler hat mir dann einen Vorführwagen hingestellt und den von der Versicherung angegebenen Satz abgerechnet...
guck dir mal den Link an
LinkGruss
ich verstehe nicht warum Ihr da immer selbst rummurkst
ich gebe sowas meinem (Fach)Anwalt, der regelt alles optimal und ich habe selbst keine Scherereien mit dem Unfallgegener und dessen Versicherung
das funzt natürlich nur kostenfrei für Dich wenn Du schuldlos bist, selbst wenn Du eine Teilschuld hättest ist das besser
Bin auch der Meinung von meinem Vorredner. Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lass ihn die Arbeit machen. Bei unverschuldet Unfall zahlt alles die gegnerische Versicherung. Mach ich immer bei Unfall. Der regelt dann alles mit einem Sachverständigen und der Versicherung. Da dein Fahrzeug von 2005 ist gehe zu BMW zur Reparatur wegen deiner rostgarantie die bis 2017 noch gilt. Die können auch gleich eine Durchsicht machen auf rostbefall. Das Problem bei BMW sind nur zur zeit die Ersatzteil Besorgung. Habe auch gerade ein Kulanzantrag bei meinem 2005 am laufen der auch zu 100% übernommen wird. Warte jetzt schon 4 Wochen auf meine Tür.
Hoffe dir etwas geholfen zu haben.
Zitat:
ich verstehe nicht warum Ihr da immer selbst rummurkst
ich gebe sowas meinem (Fach)Anwalt, der regelt alles optimal und ich habe selbst keine Scherereien mit dem Unfallgegener und dessen Versicherung
das funzt natürlich nur kostenfrei für Dich wenn Du schuldlos bist, selbst wenn Du eine Teilschuld hättest ist das besser
(Zitat von: MIKE46)
das geht auch wenn man eine Rechtschutzversicherung hat ;)
ich gebe auch alles meinem Anwalt.... da hast du vollkommen recht
aber
wenn ich das geschrieben hätte kommen wieder die tollen Texte
"wozu Anwalt...Schadenminderungspflicht bla bla bla...."
also schreibe ich dazu garnichts mehr
wenn der TE keinen Anwalt nehmen möchte und alles alleine regeln will muss er halt ein paar Dinge berücksichtigen...
Gruss
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Hallo nochmal..
Hm klar wäre ein Anwalt ganz recht wenn ihr meint das wäre besser. Schließlich möchte ich auf keinen einzigen Cent sitzen bleiben. Ich habe eine verkehrsrechtschutz, muss ich das mit denen abklären vorher oder kann ich einfach einen Termin machen bei einen Anwalt? Wie läuft das genau ab??
Die gegnerische Versicherung sitzt in der Schweiz muss ich noch hinzufügen.
Bearbeitet von: azad-kks am 06.10.2013 um 12:01:28
Du rufst bei deiner RS an... schilderst den Fall.. und bekommst eine Fallnummer
dann machst du einen Termin bei deinem RA... Beratungsgespräch...
wenn alles glatt läuft ... also die Versicherung keine Verzögerung vornimmt ist alles gut...
sonst holt sich dein RA eine Deckungszusage bei deiner RS und alles geht seinen lauf...
dir stehen ja auch noch Dinge zu wie z.B. die Zahlung deiner Auslagen.... evtl. Wertminderung deines KfZ...
um Nachteile zu vermeiden...lasse ich sowas immer über meinen RA laufen
meine Meinung
Gruss
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Müllheim Baden
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Danke für die Antwort soweit alles verständlich. Ich habe bei meiner rs eine Selbstbeteiligung von 150 Euro. Muss ich das Zahlen bzw bleibe ich auf dieser Selbstbeteiligung sitzen?