Auffahrunfall / Rechtslage?
Zitat:
Und selbst wenn der Richter sagt er darf es nicht zur Beweislast aufnehmen, nachdem der Richter das Video trotzdem gesehn hat, wird er dir wissens das du Unschuldig bist wohl kaum die Schuld des Unfalls zusprechen können ...
(Zitat von: schwarzweiß)
- kleine Anmerkung: ich bin grad beim Zivilverfahren "TE gegen Unfallgegner" (und die beteiligten Versicherungen) -
Wenn der Richter das Video tatsächlich nicht als Beweismittel zulassen sollte, wird er es nicht gucken. Und selbst wenn er es, obwohl nicht zugelassen, gucken sollte, darf er es für seine Entscheidungsfindung nicht nutzen.
Das Ganze ist ja ein Zivilprozess, und da gilt die Parteiherrschaft. Das heißt, der Richter darf für seine Entscheidungsfindung nur das nutzen, was die Parteien auch vorbringen. Und wenn beispielsweise der Beklagte nichts entsprechendes vorbringt, um sich zu entlasten, sondern im Saal sitzt und grinst, wird er den Prozess verlieren - selbst wenn der Richter (aufgrund anderer Quellen, die nicht Beweismittel im Verfahren waren) hundertpro davon überzeugt ist, dass der Beklagte nicht "schuld" ist.
Grad im Zivilverfahren gehts nicht mal ansatzweise um Gerechtigkeit, und man bekommt auch nicht recht, sondern ein Urteil. Deswegen auch bzw. vor allem im Zivilverfahren nie ohne Anwalt.
Was mich grad interessiert: Hat BMW ne Abtretung bekommen? Hätte ich nicht gemacht. Sondern direkt mit der Versicherung abgerechnet - selbst wenn man da in Vorleistungen treten muss. Aber so wird wenigstens ne schnelle Reparatur ermöglicht.
Was den Mietwagen bzw. die Kosten angeht: Mietwagenfirmen haben zwei Tarife: den "Normalen" und den "Unfallersatztarif". Letzterer ist deutlich höher als ersterer, und so ergeben sich die großen Abweichungen. Der Nutzenausfall is auch vom Mietwagen-Tarif eigentlich zu trennen. Sowohl rechtlich als auch tatsächlich. Tatsächlich liegt er unter den Mietwagenkosten (auch wenn die mal irgendwann sicher als Maßstab dienten...), und er entschädigt den Geschädigten dafür, dass er sein Auto nicht nutzen kann. Der Ersatz der Mietwagenkosten entschädigt den Geschädigten dafür, dass er sich nen Mietwagen nehmen muss. Sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
BTW - was ich vom Anwalt mal prüfen lassen würde, wäre, ob nicht die Voraussetzungen der Abrechnung auf Neuwagenbasis vorliegen. Wie ich seh, handelt es sich um nen F30 (hab ich doch richtig geguckt?), der relativ jung ist (oder?) der Schaden is auch net ganz unerheblich - wenngleich im Vergleich zum Fahrzeugwert recht niedrig. Müsste man, wie gesagt, mal genau prüfen
Bearbeitet von: mb100 am 28.09.2013 um 20:07:03Bearbeitet von: mb100 am 28.09.2013 um 22:54:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Hallo mb100,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Auffahrunfall / Rechtslage?"!
Gruß
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Der Wagen hat leider schon mehr als 1.000 km runter und ist schon 3 Monate alt.
Einen Neuwagen Ersatz gibt es nur wenn der Wagen noch keinen Monat alt ist und keine 1.000 km runter hat.
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Zitat:
Weiss ja nicht inwiefern du dich da schon schlau gemacht hast, aber habe das Thema heute mal mit meinem Vater besprochen (Polizist), und der meinte, wenn du sowas machst, ob du dann nicht sogar noch extra eine über den Deckel bekommst, wenn du mit dieser Kamera was beweisen willst.
Du zeichnest ja in diesem Moment was auf, ohne in diesem Sinne die anderen zu fragen, und das darfst du nicht. Ich fragte dann auch, aber die Polizei hat doch auch ihre Kameras mit denen sie die Raser auf der AB verfolgen, diese jedoch, ist nur ein Bildschirm der Daten übermittelt, aufzeichnen tut dieser erst, sobald die Beamten eine Messung beginnen (eben zur Späteren Beweislage).
Ist natürlich jeden das eigene, bin nur eben heute drauf gekommen, weil das eigentlich eine gar nicht so schlechte Idee ist, eben wenn Leute dir wie in diesem Fall was anhängen wollen was nicht der Wahrheit entspricht.
Belehre mich eines besseren, will nicht als der Schlaumeier da stehen, hab das eben nur erfahren da mein Vater 10 Jahre lang aktiver Beamter auf der Autobahn war.
(Zitat von: Chicolo1993)
Ich zeichne in erster Linie meine Fahrten auf. Ist nun mal ein Nebeneffekt, dass mir ständig andere Verkehrsteilnehmer in die quere kommen :-)
Ich bin mir aber evtl. Konsequenzen durchaus bewusst. Allerdings hab ich beruflich bedingt durchaus etwas Erfahrung, was gerichtliche Prozesse, zumindest im Zivilrecht, angeht. Und grad in den unteren Instanzen läufts doch etwas aners als im TV immer schön gezeigt wird.
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Zitat:
Wenn der Richter das Video tatsächlich nicht als Beweismittel zulassen sollte, wird er es nicht gucken. Und selbst wenn er es, obwohl nicht zugelassen, gucken sollte, darf er es für seine Entscheidungsfindung nicht nutzen.
(Zitat von: mb100)
Ich hoffe das Beweisfilme bald zugelassen werden. Offiziell ist noch nichts, aber anscheinend gibt es bereits Fälle, wo die Aufnahme zugelassen wird (die Technik ist ja erst noch im Kommen)
VON FRANK WIERCKS AM 06.08.2013 :
"Bislang war der Videobeweis eine Domäne der Polizei. Er wurde beispielsweise eingesetzt, um Drängler zu überführen. Diese Praxis hatte das Oberlandesgericht Bamberg bei einer Bußgeldentscheidung ausdrücklich zugelassen. Zwar stelle der Einsatz einer Identifizierungskamera einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar, der sei aber zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das Urteil des Amtsgerichts München eröffnet nun jedem Autofahrer die Möglichkeit, seine Route mit einer Kamera auf dem Armaturenbrett allgemein und nicht zielgerichtet - und deshalb auch nicht die Persönlichkeitsrechte der dabei abgebildeten Personen verletzend - zu dokumentieren. Kommt es zum Unfall, kann das Video nachträglich in ein Beweismittel umgewidmet werden."
https://www.trialog-unternehmerblog.de/2013/08/06/kamera-im-fahrzeug-kann-nach-unfall-beweise-liefern-2/
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Die HDI sagte mir gestern telefonisch, dass sie den Schaden nicht übernehmen werden. Wieso, weshalb, warum, sagte man mir nicht.
Bis dato habe man angeblich noch keine Unterlagen, aber die Kostenübernahme ist ausgeschlossen.
Also morgen zum Anwalt:
-Schmerzensgeld
-Nutzungsausfall oder Mietwagen
-Reparatur bei BMW
-Wertminderung
einklagen.
Jetzt reicht es mir...
Hallo,
mit Verschleppung oder Absagen sind Versicherungen immer sehr schnell dabei
auch wenn ich dafür gerne belächelt werde....
nach einem Unfall...sofort zum Anwalt...(selbst bei kleinigkeiten Frage ich wenigstens kurz nach)
warum sollte ich mich auch selber darum kümmern ? ist ja nur Zeitverschwendung mit den Verischerungen zu reden^^
Gruss
Wende Dich auch gleich mal an deine Vollkasko.
Da die zahlen müssten, wenn die gegnerische Haftpflicht nicht zahlt, werden die ggf. auch interessiert daran sein.
Bei 10.000 Euro ist die Summer für die Kasko vermutlich höher als deren Gewinn durch deine dann erfolgende Rückstufung, so dass ein handfestes Interesse von deren Seite vorliegen könnte.
Außerdem solltest Du es schon deshalb unbedingt jetzt melden, weil Dein Haftpflicht die Kosten des Unfallgegners übernehmen müsste, falls Du zum Schuldigen abgestempelt wirst!
Grüße
ChrisH
Bearbeitet von: ChrisH am 30.09.2013 um 21:22:11
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997
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Der Anwalt hat eine Zahlungsaufforderung an die HDI geschickt.
Die antwortet nicht auf das Schreiben und per Telefon sagen die mir das sie überhaupt keine Unterlagen haben, ihren Mandanten noch nich befragt hätten und noch keine Akte von der Polizei hätten. Das finde ich nach 4 Wochen eine Frechheit.
Stand der Dinge ist, dass ich weder einen Leihwagen, noch eine Ausfall Entschädigung bekomme.
Ich muss jetzt zu sehen wie ich zur Arbeit komme etc.
Das empfinde ich als Frechheit! Ich habe genug Kohle bei BMW gelassen um mit einem Auto von A nach B zu kommen, aber weil kein Sicherheitsabstand eingehalten wurde ist mein Auto schrott und darf nicht repariert werden.
Der Anwalt mein zu mir "abwarten und Tee trinken".
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Der Unfall wird meist von der Polizei fertig bearbeitet (Anhörungen/Vernehmungen etc.) und dann erst zur StA oder ZBS geschickt, welche die Akte dann den Anwälten weiterleitet. Nur in seltenen Fällen wird von der Polizei weiter geschickt. Deshalb ist das von Polizeiseite normal.
Komisch find ich, dass die HDI angeblich noch nix hat und deshalb sagt, dass sie nicht bezahlen. wird wohl ne Masche sein, also übern Anwalt dran bleiben.
Letztendlich führt eventuell nichts an nem Gerichtsvefahren vorbei, welches sich natürlich hinzieht.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
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Zitat:
Der Verursacher hat seine Aussage bei der Polizei nachträglich wiederrufen. Nun wird mir eine "versuchte Fahrerflucht", "fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr" und "Versicherungsbetrug" vorgeworfen.
(Zitat von: alex128p)
Hier gehst Du leider nicht weiter drauf ein (oder habe ich was übersehen?).
Der Verursacher hat seine Aussage widerrufen - welche? Die, das Du vorsätzlich die Spur gewechselt hast? Wer wirft Dir "versuchte Fahrerflucht" (noch nie gehört...) und alles andere vor? Staatsanwaltschaft? Liegt bereits eine Klageschrift vor?
Dem kann ich nicht ganz folgen, klär das doch bitte mal auf.
Einem Anwalt, der mir in so einem Fall wie Deinem "abwarten und Tee trinken" vorschlägt, wurde ich ratzfatz das Mandat entziehen. Such Dir einen vernünftigen RA und rede dringend mit Deiner Versicherung bezüglich einer kurzfristigen Reparatur über Deine Vollkasko - die Du ja wohl hoffentlich hast...
HDI kenne ich übrigens nur als kompetente und verlässliche Versicherung, hat sich wohl auch geändert.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
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Ich habe noch gar nichts. Weder vom Anwalt, noch von der Polizei.
Ich sollte mich schriftlich zu der Anklage äussern, das war vor 14 Tagen. Als ich Freitag bei der HDI anrief hatten die angeblich immer noch keine Daten vorliegen.
Seit dem ist Funkstille.
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Kommt mir irgendwie alles bekannt vor.
Ich wollte überholen einen LKW und einen PKW. Auf höhe totem Winkel sehe ich im Augenwinkel wie der Blinker angeht und das Auto rauszieht. Ich leite eine Vollbremsung ein und der andere Wagen berührt mich auf Höhe rechtem Vorderrad. Die Leitplanke hat mich Gott sei Dank vor dem Einschlag eines Strassenbaumes bewahrt.
Unfallgegnerin hat vor Ort alles zugegeben, das sie von ihren Kinder evtl. abgelenkt war und sie mich übersehen hat.
Als seitens polizei wohl alles klar war habe ich gefragt ob nicht ein paar Bilder gemacht werden vom Schaden, da man ja nicht viel sieht. Aussage Polizei war ihr ganzes Auto ist links doch breit, Schadensbild haben wir formuliert. Meine Aussage war guckt mal ihren rechten hinteren Radlauf an! Ja da ist nix!
Aber die Berührung war da denn mein kotflügel vorne ist defekt!
Dann kam die Frage, ach sie haben sich berührt?
Jedenfalls ging das rumgeeier los was hier den Rahmen sprengen würde.
Unfallgegnerin hat jedenfalls ihre Aussage wiederrufen und erzählt ich kam mit 180 von hinten angeflogen.
Versicherung Mecklenburgische bei mir und bei ihr. Hat nicht wirklich richtig geantwortet in 6Monaten. Fristsetzung usw. blieb erfolglos. Irgendwann hatte ich die Nase voll und habe meine Vollkasko in Anspruch genommen. Und zum Schluß kam 50:50 raus.
Denke da spielte auch ein wenig rein Junge Mutter mit 2 Kindern und der junge Mann mit nem tiefergelegtem Auto!
Gruß Matze
hab ich nicht
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Laut Anwalt möchte die HDI noch einmal die Akteneinsicht von der Polizei und möchte dann den Schaden regulieren.
Naja, mal abwarten.
Lasse mir dann ab dem 23.09. den Nutzungsausfall auszahlen.
Edit:
Weil der Auspuff sowieso getauscht werden muss, bin ich am überlegen direkt den Performance ESD anbauen zu lassen.
Bearbeitet von: alex128p am 10.10.2013 um 10:52:56
Traurig so was zu lesen und wie ausgeliert man bei sowas ist!! Zeugin hat der rüstige Herr mit seiner Frau dann auch noch!
Da hilft wohl nur ne Dashcam...
Bearbeitet von: Silence7 am 15.10.2013 um 08:01:43
Das R bei Volvo ist also sowas wie das S bei Audi, das gern wär wie ein M, aber nie sein wird :D
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Am 01.10. hat die HDI ein Schrieben verschickt, in dem steht das sie jetzt erst die Polizeiakte anfordern wollen.
Das ist leider immer das selbe! JEDE versicherung wird zur bösen, wenn sie größere beträge zahlen sollen!
Je länger sie das geld nicht zahlen um so länger können sie damit arbeiten.
Deinen anwalt verstehe ich da aber auch in keiner weise!!!
Mir hätte der das nur einmal mit dem abwarten gesagt und ich hätte gewechselt!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Da Schreiben hat der Anwalt mit der bitte um Kenntnissenahme am 09.10 an mich geschickt. Seit dem ist wieder Funkstille.
Edit:
Mein Anwalt hat die Polizei Akte immer nooch nicht erhalten. Außerdem kam heute ein Schreiben vom 11.10 von meiner LVM an. Der Unfallverursacher hat am 11.10. (Also ein Monat nach dem Unfall) bei meiner Versicherung aufgenommen. Das ist nicht mehr zu fassen.
Bearbeitet von: alex128p am 15.10.2013 um 17:32:40
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Update:
Es gibt immer noch nichts neues. Bis dato hat noch keiner Akteneinsicht erhalten und repariert wurde mein Auto auch nicht.
Hat noch jemand Tipps?
Wechsel den anwalt! Das selbst eine einsicht so lange dauert, habe ich noch nie erlebt! Ein guter anwalt hängt sich da hinter und macht "druck" !!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Ich war vor 14 Tagen bei einem anderen Anwalt und der sagte das die Akteneinsicht zwischen 6-8 Wochen dauern kann und das vollkommen normal sei. :/