Private Haftpflicht zahlt nicht....
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Hi, wollte mal ein bisschen dampf ablassen...
hab vor ca 2 wochen einen guten freund und syndikatler (E87-130i) beim bremssattel lackieren helfen wollen. also scherenwagenheber raus, an den aufnahmepunkt vl angesetzt und hochgeschraubt. kurz bevor das rad in der luft war macht aus einmal blurb.... fuck.... wagenheber abgerutscht und im m-paket schweller gelandet. eine riesen dulle ziert den schweller. ich zum handy gegriffen und die versicherung angerufen (privat haftsplicht versichert seit 1995!!!!!!) den hergang geschildert und die meinen sie leiten es weiter und die schadensabteilung meldet sich bei mir...
1 woche später bekomm ich das duplikat, das auch mein kumpel bekommen hat: der geschädigte hat kein anspruch auf schadensregulierung bla bla gefälligkeitsschaden bla bla :-O
ich dort angerufen und gefragt warum: selber schuld wenn er sich sie als "leie" zur hilfe holt um geld zu sparen anstatt in eine fachwerkstatt zu fahren. ich meinte dann nur wozu ich seit 1995!!! zahle und die versicherung bis dato noch NIEEEEEEE in anspruch genommen hab, er hat zwar kein anspruch auf regulierung aber ich WILL das es reguliert wird...! nein das können wir nicht machen, das ist gesetzlich nicht möglich?! ahja ok nun dann bin ich wohl gezwungen meine ganzen versicherungen bei euch aufzulösen wenn das nicht geht..
versicherungsfutzi am telefon: ähh nein warten sie (hat warscheinlich nebenbei gecheckt welche versicherungen ich noch so am laufen hab) sie können einen kulanzantrag stellen, aber ich kann ihnen nicht versprechen das es gezahlt wird. ok mach ich... aufgelegt.
wie krass ist das denn? ich war baff euch schon mal sowas ähnliches passiert???
sorry für meine satzstellung und rechtschreibfehler :D
HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM :)
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Hallo fleischwurstfritz,
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Gruß
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Aber der Fuzzi hat recht.
Auch wenn es ärgerlich ist.
Ich bin jedenfalls froh, dass die Versicherungen nicht alles zahlen. Denn sonst würden die Beiträge steigen.
Weißt du was das Problem ist?
Die schwarzen Schafe für die man mit blechen muss.
Die nutzen die Versicherungen aus und die machen mehr und mehr einen Riegel davor und verschärfen ihre Leistungen.
Schau am besten nochmal deine Police an, vielleicht steht da nichts davon, dass diese Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen sind.
Immerhin besteht diese seit 1995 und da hat der Fuzzi noch gar nicht bei der Versicherung gearbeitet.
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Du findest es ungewöhnlich das eine Versicherung nicht Zahlen will ? Jeder will Geld aber keiner will es ausgeben ;-)
Krass ist es somit nicht sonder es war zu erwarten.
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er hat mir auch erklärt das es mitlerweile (ca 3 jahre) auch verträge gibt mit gefälligkeitsklausel. ich mein wenn sie nicht zahlen sollten, zahl ich das aus eigener tasche, aber wofür zahle ich seit 18 jahren und mir wird nicht geholfen wenn ich was brauch. hab bei der verischerung auch ne zahnzusatz... wie ist das dann wenn ich ein implantat brauch? ähm ja hmm hätten sie mal lieber nicht en schweinebraten mit der zu harten kruste gegessen oder wie??!?!?!?!
ich könnte kotzen, nur weil irgendwelche affen meinen alle 2 wochen einen fall zu melden um ihren 100 jahre alten laptop zahlen zu lassen weil er dem nachbarskind runtergefallen ist.... armes deutschland...
HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM :)
Mosern die Privathaftpflichtversicherungen nicht allgemein gerne bei Schäden an Kraftfahrzeugen?
Ich denke der Tip mit "Police anschauen" ist hier das Einzige was Du parallel zu dem Kulanzantrag machen kannst.
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Check deine Police.
Wenn du über die Änderungen der Versicherungsbedingungen nicht unterrichtet wurdest, dann hast du doch alles in der Hand.
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Zitat:
Aber der Fuzzi hat recht.
Auch wenn es ärgerlich ist.
Ich bin jedenfalls froh, dass die Versicherungen nicht alles zahlen. Denn sonst würden die Beiträge steigen.
Weißt du was das Problem ist?
Die schwarzen Schafe für die man mit blechen muss.
Die nutzen die Versicherungen aus und die machen mehr und mehr einen Riegel davor und verschärfen ihre Leistungen.
Schau am besten nochmal deine Police an, vielleicht steht da nichts davon, dass diese Gefälligkeitsschäden ausgeschlossen sind.
Immerhin besteht diese seit 1995 und da hat der Fuzzi noch gar nicht bei der Versicherung gearbeitet.
(Zitat von: Heckpropeller)
Recht hat Heckprobeller!
Der Fuzzi wird da noch die Windeln gemacht.......Hahaha
Mit reden kommen die Leute zusammen! Geh zum Schmidt und nicht zu Schmidchten!
Denn Schmidtchen (Fuzzi) freut sich. wenn Du alte Verträge kündigst! ;-)
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2007
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6 Beiträge
Wieso sollen die sich freuen, wenn ich alte Verträge kündige?
HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM :)
Laut BGB (bürgerlichen Gesetz Buches) sind gefälligkeitshandlungen ausgeschlossen... Es sei denn man hat sie gesondert in einigen Fällen mitversichert... Ist auch richtig so... Weil die meisten Schäden kommen aus Gefälligkeitshandlungen und darum das Motto Gutmütigkeit ist Dummheit!
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also heißt es wenn ich meine versicherung belogen hätte, wie es passiert ist hätten sie gezahlt? ich würd den schaden so auf 400 euro schätzen...
HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM :)
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die ehrlichen sind immer die Dummen... eine ehrliche unbedachte Äusserung und es kommt erstmal das "Abgelehnt"
ich habe mir angewöhnt erstmal Rücksprache mit Leuten zu tätigen die sich mit der Materie auskennen..bevor ich überstürzt irgendwo anrufe
(nicht falsch verstehen ich will hier nicht zum Versicherungs Betrug aufrufen ;) )
Gruss
Zitat:
Wieso sollen die sich freuen, wenn ich alte Verträge kündige?
(Zitat von: fleischwurstfritz)
Die Du mit 9 Jahren abgeschlossen hast!
27 - geboren am:
Sonntag, 16. Februar 1986
Zitat:
aber wofür zahle ich seit 18 jahren und mir wird nicht geholfen wenn ich was brauch. hab bei der verischerung auch ne zahnzusatz... wie ist das dann wenn ich ein implantat brauch? ähm ja hmm hätten sie mal lieber nicht en schweinebraten mit der zu harten kruste gegessen oder wie??!?!?!?!
(Zitat von: fleischwurstfritz)
Da hätte ich mit 9 zu putzen begonnen!
;-)
Das arme Deutschland lass ich jetzt weg!
Gruß
Mitglied seit: 20.06.2010
Stuttgart
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310 Beiträge
hättest du halt gesagt dein kumpel hätte das auto oben gehabt, du hättest dich dagegengelehnt und dann wär runtergefallen häts evtl geklappt. Also bei mir hat die Verischrung noch nie einen Schaden bezahlt, habe dann gekündigt, für was soll ich die dann noch brauchen ?
Ernst gemeinte Frage, in welchen Fällen zahlt die Versicherung denn ?
Zitat:
Laut BGB (bürgerlichen Gesetz Buches) sind gefälligkeitshandlungen ausgeschlossen...
(Zitat von: bmw-stylerhk2)
Wo genau im BGB steht das denn?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 17.03.2007
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6 Beiträge
@ Gas guzzler
Die Versicherung haben damals meine Eltern abgeschlossen und seit dem ich selber arbeite (seit 2001) Zahl ich auch selber... Lass also deine dumme Kommentare
Back to Topic:
Für mich war das im ersten Moment ein Schock weil ich schon unzählige Male ein Auto aufgebockt hab, und mir sowas noch nie passiert ist. Das wichtigste für mich war und ist das der von mir verursachte Schaden reguliert wird. Selbst wenn ich es aus eigener Tasche zahlen muss...
HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN, AUSSER DURCH NOCH MEHR HUBRAUM :)
Zitat:
@ Gas guzzler
Die Versicherung haben damals meine Eltern abgeschlossen und seit dem ich selber arbeite (seit 2001) Zahl ich auch selber... Lass also deine dumme Kommentare
Back to Topic:
Für mich war das im ersten Moment ein Schock weil ich schon unzählige Male ein Auto aufgebockt hab, und mir sowas noch nie passiert ist. Das wichtigste für mich war und ist das der von mir verursachte Schaden reguliert wird. Selbst wenn ich es aus eigener Tasche zahlen muss...
(Zitat von: fleischwurstfritz)
Ein jeder findet seinen Lehrmeister......
Gruß
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum man sich so über die "böse" Versicherung aufregt.
Man hat den Vertrag inkl. Versicherungsumfang schließlich mit der Unterschrift akzeptiert.
Und gerade die Sache mit den Gefälligkeiten sollte bekannt sein, dass dafür die Versicherung nicht aufkommt (wenn nicht extra im Vertrag fixiert).
Da kam wohl schon in jeder Fernseh-Sendung, Zeitung, Magazin usw. das Musterbeispiel mit einem runtergefallenem TV bei einem Umzug, wo ein Freund geholfen hat.
@mb100 hier ein Auszug aus dem BGB mit Beispiel:
Vertrag
Einwand: Gefälligkeitsverhältnis
Lit.: Palandt, BGB, vor § 241, 9 ff.; § 254, 70 ff. siehe auch: Haftungsausschluss
1. Fehlender Rechtsbindungswille
Eine Gefälligkeit liegt dann vor, wenn kein Rechtsbindungswille besteht. Folge:
= Keine Vertragsbindung (kein Erfüllungsanspruch),
= kein Auftragsverhältnis (kein Aufwendungsersatzanspruch gem. § 670 BGB)
Nachhausebringen - BGH 14.11.91 BB 92, 494 = NJW 1992, 498: Arbeitnehmer bringt kranke Kollegin nach Hause und beschädigt dabei ohne Mitwirkung Dritter sein Auto erheblich.
BGH:
Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB mangels Auftragsverhältnisses.
Lottoschein - BGH 16.7.74 NJW 74, 1705: Freund vergisst, den Lottoschein seiner Lottogemeinschaft abzugeben. Dadurch entgeht dieser ein Gewinn.
Durch Gefälligkeit, jemand einen gefallen zu tun bei seiner Erledigung einen Schaden anrichten:
Keine Vertragshaftung (keine Pflichtverletzung des Auftrags, § 662 BGB).
Danke. Das geht schon eher in die Richtung, wie ich mir das mit dem Begründen und Zitieren im Forum so vorstell. Worauf ich gestern hinaus wollte: das BGB ist ja schon ziemlich groß (meines zumindest), und dann einfach bei ner Begründung ein "lt. BGB" hinklatschen ist einfach zu wenig. Dadurch kann man eben nicht nachvollziehen, geschweige denn verstehen, warums so ist und was dahinter steckt. Aber in meinen Augen sind wir noch nicht fertig.
Gut, wir ham nun übereinstimmend festgestellt, dass - mangels Schuldverhältnis - keine vertragliche Haftung seitens des Gefälligen vorliegt.
Ich zitier mal weiter; ebenfalls Heinrichs in Palandt BGB, 61. Auflage 02 (ja, ich hab die Tolle mit dem Extra-Schuldrechtsmodernisierungs-Buch in meiner Privat-Bib), Einl. v. § 241 Rn. 10:
"Der Gefällige haftet gem. §§ 823 ff. BGB, und zwar grds. auch für einfache Fahrlässigkeit."
- Ich geh mal davon aus, dass sich daran nix geändert hab. Hab allerdings grad keinen aktuelleren BGB-Kommentar vorliegen -
Die Fragen, die sich mir nun stellen bzw. die ich Dir nun stelle, sind folgende:
1. Hat der Fritz fahrlässig gehandelt? Bzw. ist ein 823er Schadenersatzanspruch gegeben? Wenn ja: 823 I oder 823 II i.V.m. 303 StGB? Oder vielleicht sogar beide?
2. Darf die Versicherung die Regulierung von Ansprüchen aus 823 verweigern?
3. Wenn letzteres = ja: wo steht dies im BGB? ;-)
Bearbeitet von: mb100 am 05.08.2013 um 11:28:04
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Auch wenn das mein erster Beitrag ist:
§ 823 I BGB seh ich mangels unerlaubter Handlung nicht gegeben, § 303 I StGB als Schutzgesetz iVm § 823 II BGB auch nicht, da fahrlässige Sachbeschädigung n. § 15 StGB nicht strafbar ist, und seitens des TE kein Vorsatz vorlag.
An den TE: Lies mal deine Vertragsbedingungen der Haftpflicht durch. Leider befürchte ich, dass du auf dem Schaden sitzen bleiben wirst..