Vorsicht bei Angebot von bestimtmen Mitglied
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Hallo!
War auf der Suche nach Felgen und habe von dem Mitglied Jokkkerrr alias Christoph H. sehr günstig ein Angebot erhalten. Er wollte sogar auf seinen Gewinn verzichten, um mir ein so gutes Angebot zu machen. Als wir uns dann einig waren, sollte ich ihm ein Gefallen tun und das Geld per Einschreiben in Bar schicken. Natürlich alle Alramglocken an. Dann sollte ich es per Konto Überweisung schicken. Habe dann aber auf Paypal gedrängt. er hatte dort kein Konto, wollte sich aber eins erstellen und sich dann melden. Seit dem keinen Ton mehr gehört, zumal ich das Geld sofort schicken sollte, da er die Ware nicht vorfinanzieren kann.
Ich habe mir zwar über Whatsapp ein Bild von seinem Ausweis schicken lassen....was er auch getan hat, aber so ganz traue ich der Sache nicht.
ich sage NICHT, dass er ein Betrüger oder so ist...nur das mir das alles komisch vorkommt und ich andere User hier nur etwas sensibilisieren möchte.
Mfg
Sebastian
Bearbeitet von: DarkSoul666 am 10.06.2013 um 12:31:12
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
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Hallo DarkSoul666,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Vorsicht bei Angebot von bestimtmen Mitglied"!
Gruß
Ich würde bei sowas auch auf Paypal bestehen, da geb ich dir Recht.
Aber hier gleich nen Thread aufmachen und einen User verdächtigen, nur weil die Zahlungsmöglichkeit noch nicht geklärt ist halte ich für übertrieben. Du hast noch keinen Schaden davon getragen und wer weiß in welcher Situation sich der Verkäufer befindet, dass er dir nicht gleich antwortet.
Also Ball flach halten und abwarten.
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Naja...er meinte, dass das alles Neuware ist, die er über eine Firma bestellt.
Und ich wüsste nicht, wo es die Rondell 0058 in 8x17 bzw. 8,5x17 neu gibt.
einen beweis, dass er die Ware über die firma bestellt hat, konnte er ebenfalls nicht erbringen.
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
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Zitat:
Naja...er meinte, dass das alles Neuware ist, die er über eine Firma bestellt.
Und ich wüsste nicht, wo es die Rondell 0058 in 8x17 bzw. 8,5x17 neu gibt.
einen beweis, dass er die Ware über die firma bestellt hat, konnte er ebenfalls nicht erbringen.
(Zitat von: DarkSoul666)
Die Rondell Typ 58 bekommst doch noch bei ATU, oder bin ich da jetzt falsch?
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Sind aber nicht mehr lieferbar...
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
we kommst drauf das die nicht mehr lieferbar sind?
nimm die von aluett sind die selben ;-)
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
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Ich war auch der Meinung die gibt's noch...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Habe bei ATU auf der Seite geguckt...und da sind weder Rondell noch Aluett lieferbar.
Als BMW-Fahrer in der VW-Stadt....könnt euch ja denken was da los ist ;-)
frag mal direkt vor Ort nach die gibts noch.
Die 8,5er ist aber vom E39 beim E36 gabs nur vorne 8 et35 und hinten eine 10J soweit ichs noch im Kopf hab.
Ich verkaufe:
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Zitat:
frag mal direkt vor Ort nach die gibts noch.
Die 8,5er ist aber vom E39 beim E36 gabs nur vorne 8 et35 und hinten eine 10J soweit ichs noch im Kopf hab.
(Zitat von: E36-320i)
Die 8,5 und 10x17 waren für den E39, die 8er für den E36. Meine Meinung bzw die Kombination hatte ich auf meine Limousine, siehe FS.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Zitat:
Einen beweis, dass er die Ware über die firma bestellt hat, konnte er ebenfalls nicht erbringen.
Wie soll er auch, wenn du schreibst :
Zitat:
zumal ich das Geld sofort schicken sollte, da er die Ware nicht vorfinanzieren kann.
Es gibt auch noch so etwas wie Abholung, sicherer geht es nicht.
Auch PayPal ist nicht sehr sicher.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Mal eine für den einen oder anderen doofe frage aber, was bringt euch PayPal außerhalb von Ebay?!
Käuferschutz besteht nur über Geschäfte welche auf der Ebay Plattform getätigt werden und da wo PayPal angeboten wird vom Verkäufer.
Bei irgendwelchen Geschäften außerhalb von Ebay bringt PayPal garnichts außer das, dass Geld direkt innerhalb von 5min. beim Verkäufer ist. Es besteht jedenfalls KEIN Käuferschutz.
Das ist mein Kenntnisstand oder bin ich da falsch informiert???
Bearbeitet von: Marius am 10.06.2013 um 18:51:09
Zitat:
Käuferschutz besteht nur über Geschäfte welche auf der Ebay Plattform getätigt werden und da wo PayPal angeboten wird vom Verkäufer.
Das ist mein Kenntnisstand oder bin ich da falsch informiert???
(Zitat von: Marius)
Das stimmt so nicht. Paypal ist zwar eine Tochtergesellschaft von ebay, aber das nutzt mittlerweile so ziemlich jeder Onlineshop auch außerhalb von ebay.
Wenn ich eine Paypal Zahlung mache, wird der Betrag per Lastschrift von meinem richtigen Konto abgebucht. Und die kann ich innerhalb von 4 Wochen stornieren lassen. Ebay nennt das halt Käuferschutz, vermut ich mal, denn ich wüsste nicht wie Ebay mir mein Geld wieder geben will. Das muss und kann ich so auch selber machen.
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Ja aber außerhalb von Ebay veranlasst du die Zahlung über PayPal wie bei einer normalen Überweisung und hast somit keinerlei "Käuferschutz"!
Nur im Lastschriftverfahren sprich wenn jemand von deinem Konto Geld abbucht kannst du die Zahlung stornieren / zurückfordern. Ansonsten ist das nicht möglich.
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Ich glaube das mit dem Käuferschutz wurde einmal geändert, bin mir aber nicht sicher.
PayPal zieht das Geld vom Konto dann ein ... wenn dass nicht möglich ist, weis ich leider auch nicht wie es weitergeht.
Sobald das Geld jedenfalls vom Konto ist, können die auch nichts mehr machen mit der Rücküberweisung und dass das 4 Wochen lang gehen soll mag ich auch bezweifeln - bei mir ging es nach 2 Wochen nicht mehr.
Dass muss glaube ich umgehend passieren, damit da etwas geht.
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Vertraue ab einer bestimmten Summe niemanden den du nicht kennst lautet meine devise und wenn Geld raus geht dann nur bei vorheriger Kopie vom Personalausweis per Email + Tel.nr.
Wer sich weigert hat was zu verbergen und mit dem mache ich keine Geschäfte.
Entweder, oder!
So bin ich immer recht sicher gefahren.
Zitat:
Bei irgendwelchen Geschäften außerhalb von Ebay bringt PayPal garnichts außer das, dass Geld direkt innerhalb von 5min. beim Verkäufer ist. Es besteht jedenfalls KEIN Käuferschutz.
Das ist mein Kenntnisstand oder bin ich da falsch informiert???
(Zitat von: Marius)
Käuferschutz gilt auch außerhalt von ebay. Ich musste den Käuferschutz erst vor kurzem für einen Einkauf von Privat, der über keine Handelsplattform abgelaufen ist, verwenden. Hab leider keine Ware bekommen aber zumindest das Geld von PayPal wieder zurück.
MfG.
Bearbeitet von: mariozankl am 11.06.2013 um 06:23:53Bearbeitet von: mariozankl am 11.06.2013 um 06:24:20
Mitglied seit: 13.02.2004
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Und wo steht da was auf der paypal Homepage zu?
Finde nichts.
Zum Thema Lastschriftrückgabe hier mal ein Auszug aus Wikipedia:
Widerspruchsfristen
Durch die Zahlungsdiensterichtlinie wurden im November 2009 die AGB angepasst und die Regelungen zur Lastschrift in eigene „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ ausgelagert. Danach gilt im nationalen Einzugsermächtigungsverfahren eine Frist von acht Wochen nach Belastungsbuchung (Nr. 2.4 der Sonderbedingungen), der entweder am Ende eines Monats oder eines Quartals versandt wird. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung der Belastung. Bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 13 Monaten bestehen nach einer Belastung auf dem Konto gegenüber der Bank grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr. Ansprüche gegenüber dem Einziehenden können grundsätzlich innerhalb von drei Jahren gelten gemacht werden (§ 195 BGB).
Die Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt im europäischen Lastschriftverfahren SEPA acht Wochen nach Kontobelastung.
Widerspricht der Zahlungspflichtige bei Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren rechtzeitig oder liegt keine Einzugsermächtigung vor, so gilt die betroffene Lastschrift als nicht autorisiert. Die Zahlstelle ist danach verpflichtet, nicht autorisierte Belastungen zu stornieren (§ 675u BGB).
Sind also sogar 8 Wochen anstatt, wie von mir geschrieben, 4 Wochen.
Mitglied seit: 13.02.2004
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Ja, im Lastschriftverfahren aber nicht bei Überweisungen!
Wenn ich über PayPal jemanden auf sein PayPalkonto Geld überweise, dann ist es weg!
Das ist kein Lastschriftverfahren.
Lastschriftverfahren ist wenn sich die KFZ Versicherung oder irgendeine andere Versicherung die man besitzt das Geld vom Konto holt (als Beispiel). Dann kannst du das Geld wieder zurückfordern bei der Bank aber nicht bei PayPal außerhalb von Ebay.
Wer es nicht glaubt soll es doch ausprobieren und genau diesen Mitgliedern hier im Forum das Geld mal zukommen lassen.
Ich weiß ja nicht wie das bei eurer Bank ist, aber wenn ich eine Paypal Zahlung tätige, egal ob bei ebay oder Onlineshop, bucht Paypal den Betrag per Lastschrift von meinem Konto (nicht das Paypal Konto). Hab ich doch oben schon mal geschrieben...(-.-)
Na egal, macht wie ihr denkt.