Zitat:
Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.(Zitat von: Heckpropeller)
Weil der
VERKAUF ODER HANDEL von Plagiaten verboten ist,
NICHT ABER DER BESITZ!
Sprich du darfst sie zwar besitzen,
ABER NICHT WEITER VERKAUFEN!
Vielleicht solltest du dir die Beiträge und auch links nochmal durclesen, das hatten wir ja schon...
Zitat:
Ich kann nirgendwo eine Angabe zu dem Kaufgegenstand sehen.
Wieso sollte Betrug vorliegen?(Zitat von: Heckpropeller)
Du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet!
Was würdest du tun, wenn du dir über das Internet eine Rolex für 5000€ bestellst und dann fest stellst, dass es eine 5€ Fälschung Made in Italy ist
UND DER VERKAUFER DAS NICHT ERWÄHNT HAT (womit du wie alle anderen auch und wie es normal ist von einem
ORIGINAL ausgegangen bist)?
Für Originalfelgen werden sicher andere Preise gezahlt, außerdem will die Mehrheit der Leute wohl lieber Originale anstelle von Plagiaten!
Wie würdest du das ganze denn bezeichnen?
Würdest du nichts tun, wenn man dir anstelle eines Originals eine Fälschung andreht?
Wär das für dich wirklich okay, ich glaube nicht ;)
Und komm jetzt nicht mit "selber Schuld, musst halt beim Händler kaufen, bla bla..."
Seltsam, dass alle anderen Verkäufer eindeutig von "Optik Felgen" oder gleich von MAM Zubehörfelgen sprechen! ;)
Zitat:
Wieso sollte der KV also nichtig sein?(Zitat von: Heckpropeller)
Auch hier vielleicht einfach nochmal die Beiträge durchlesen!
Auch mal meinen eBay Link ansehn, die verstehen was Plagiate betrifft keinen Spaß und erklären den Kaufvertrag in diesem Fall ebenfalls für nichtig!
Wenn du mich fragst, wusste der Verkäufer ganz genau was er da einstellt!
Interessant ist wohl auch, dass MAM auf den Felgen und im Fzg Schein steht, schwer zu glauben, dass der Verkäufer nicht wusste dass es sich dabei um Plagiate handelt!
@TE, ich würde ihn sofort bei eBay Anzeigen!
Dann bekommt er schonmal ordentlich Ärger, evtl auch eine Anzeige von denen!
Wenn du ihm jetzt noch bei einer Strafanzeige bei der Polizei und mit zivilrechtlichen Schritten drohst wird es sehr schnell einlenken!
Ich würde den vollen Kaufpreis sowie die Rücktransportkosten verlangen, nicht mehr und nicht weniger!
Lass dich blos nicht auf seine Vorschläge ein, du machst dich 1. Strafbar, 2. hast du nichts mehr gegen ihn in der Hand!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 15.06.2013 um 11:48:37