BRAUCHE DRINGEND HILFE - Felgenalptraum
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Kingm40 am 12.06.2013 um 19:33:44 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.Hallo - ich muss mir dringend meinen Ärger von der Seele reden und bräuchte
Hilfe, wie ich weiter verfahren soll.
Ich habe für meinen E39 bei Ebay Kleinanzeigen Styling 72 Sommerreifen mit
der Bereifung 235/45/17 auf einer 17" 8J Felge gekauft und mir zuschicken
lassen.
Problem 1:
Leider gab es bei dem Versand ein Problem - also lagen die Reifen wegen falscher
Verpackung erstmal mehrere Tage beim Versandladen ohne das etwas voran ging.
Weil mir die Meldung "im Paketzentrum" seit mehreren Tagen spanisch vorkam habe
ich mich bei der Versandfirma informiert und die Reifen wurden nach längerem E-Mail
verkehr als falsch Verpackt deklariert. Nach Kontaktaufnahme mit dem Versender
wurden diese mir aber dann mit einer anderen Spedition zugesandt.
Problem 2:
Also Felgen kommen an. Ich mach die Verpakungsfolie ab und siehe da. Felgen sind
ok ABER - keinerlei KBA-Nummer oder ähnliches, was zur Eintragung helfen könnte.
Gutachten konnte ich nach langem Suchen auch keines im Netz finden.
Verkäufer wurde von mir angeschrieben, da ich glücklicherweise explizit nach der
KBA-Nummer gefragt hatte und deren Prägung auf der Felge bestätigt wurde.
Die Felgen waren anscheinend auch auf des Verkäufers E39 eingetragen - er
sagte dies sollte kein Problem darstellen.
Also - dann ab zum TÜV und fragen ob er mir die Felge so einträgt.
Problem 3:
So - jetzt kommts. Der TÜV Prüfer kannte die Felge - ABER:
Die Felge ist ein Nachbau von MAM und wurde offiziel wegen
aus dem Markrechtlichen Gründen aus Handel gezogen, die Besitzer mussten wohl
teils den Zulieferer preis geben und die Felgen wurden teils beschlagnahmt.
Sprich keine Eintragung und falls mir die doch einer Einträgt, könnten sie wegen
marktrechtlichen Gründen eingezogen werden.
Wie soll ich fortfahren? Ich bin jetzt momentan erstmal Baff und hätte nie gedacht,
was für ein rießen Theater ich mir da zuziehe. Der Verkäufer meinte er habe gedacht
eine der Aufgeprägten Nummern sei die KBA und er kenne sich nicht aus?
Thema verschoben! Grund:
...Falsches Unterforum
.. siehe allgemeine Forums-Regeln / RichtlinienBearbeitet von: Kingm40 am 12.06.2013 um 19:33:44
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Hallo bubo_bubo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "BRAUCHE DRINGEND HILFE - Felgenalptraum"!
Gruß
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Nun vermutlich hat er sie genau deswegen verkauft ;)
Ich würde mein Geld sofort zurückfordern und ihn wenn nötig belangen!
Außerdem ist der Verkauf von Plagiaten verboten!
One of the last wild Ducks!
hi,
hatte mir auch auf Risiko m5 18 Zoll fakes von MAM gekauft. hab dann im Internet ewig rumgegoogelt wie ihre Produktbezeichnung ursprünglich war. bin dann mit einer Felge zum TÜV gegangen und wurde zum Glück direkt zu einem Büro eines TÜV-Ingenieurs weitergeleitet. war am Anfang total kritisch, dann suchte er aber in seiner gutachtendatei nach dem gegoogelten felgennamen und fand das deutsche Gutachten dafür. war zwar total dubiös und von irgendeiner indischen Firma in Auftrag gegeben, aber s*****egal...Hauptsache drin. glich die Produktnummer im Gutachten mit der Prägung auf der Felge ab, es passte und er sah keine Probleme mehr. mit dem Gutachten konnte ich sie eintragen lassen und bin total happy.
wegen dem Patent, klar...sauber ist das nicht aber mein Gott. ich hab auch nicht erlebt dass Frauen mit gefälschten Lois vuitton Handtaschen verknackt werden und der TÜV gab damals ja auch Gutachten dafür raus ohne zu meckern.
andere Sache ist, dass dir die Felgen wohl als original verkauft wurden. wenn's dir zu heiß ist würde ich sie zurückschicken und ggf. mit rechtlichen Konsequenzen drohen. ansonsten wennst sie behalten willst eine Erstattung eines teils des Kaufpreises verlangen.
Ist doch einfach:
Deal rückgängig machen, Geld von Verkäufer zurückverlangen und ihm seine Räder auf seine Kosten retournieren.
Frage mich gerade was es da noch zu überlegen gibt...
Kleinanzeigen von Ebay... da erleben sie noch Überraschungen...
das Problem dürfte sein, dass du ohne den guten Willen des Verkäufers und ggf. Rechtsbeistand wenig Möglichkeiten hast... denn du hast letztlich - wenn nicht mit Paypal bezahlt - kein richtiges Druckmittel... Gerade bei den Kleinanzeigen muss man sich bei Versand 1000%ig sicher sein, dass die Felgen originale sind und im Zweifel (mag er auch noch so klein sein) lässt man dann lieber die Finger davon.
Nicht umsonst schreibt Ebay ja, dass man die Ware immer abholen solle... Also wenn der Verkäufer die zurück nimmt - wovon ich erstmal nicht ausgehe - dann zurück damit, wenn du mit Paypal gezahlt hast, dann darüber abwickeln, wenn du ne RS hast, dann die nutzen und Rechtsbeistand holen bzw. den Vorgang an den Anwalt abgeben... ;) Die holen das Geld dann schon... :D
mein Auto findet man bei den BMW-Freunden Köln Bonn
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Naja dass er kein Druckmittel hat würd ich nicht unbedingt sagen, nicht nur dass der Kauf nicht rechtskräftig war, er hat damit mindestens eine Straftat begangen!
LinkWenn du sie behalten willst und die Gefahr eingehn willst dass sie eingezogen werden oder brechen weil die Qualität schlecht ist, dann handel den Kaufpreis runter!
Falls du sie zurückgeben willst, dann nur zu!
Macht der Verkäufer stress, sofort mit rechtlichen Konsequenzen drohen und wenn das nichts bringt bei eBay melden und bei der Polizei anzeigen!
Den Tatbestand des Betrugs sollte hier wohl ebenfalls erfüllt sein!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 00:06:00
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Danke für eure Antworten. Normalerweise kaufe ich nur vor Ort, da aber vor drei Wochen mein Sohn geboren wurde und meine Frau seit der Geburt mit Lähmungen in verschiedenen Krankenhäusern lag, hatte ich schlichtweg keine Zeit die Umgebung ab zu klappern und wollte mir die Felgen deshalb nach Hause schicken lassen. Nie wieder. Zu dem ganzen Stress den ich momentan habe kommt jetzt auch ggf. noch ein Rechtsstreit auf mich zu.
Ich hoffe der Verkäufer zeigt sich einsichtig und mir bleibt der Weg zum Anwalt und der Polizei erspart. Aber es ist schon mal gut für mich zu wissen, dass ich wahrscheinlich eine Chance habe, mein Geld zurück zu bekommen. Den Ärger den ich momentan mit den Felgen zusätzlich habe erstattet mir natürlich niemand.
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Mit eBay muss man eben vorsichtig sein ;)
Ich kaufe nur von deutschen Händlern mit min. 99% pos. Bewertungen, die negativen les ich mir bei teueren Sachen vor dem kauf dann auch noch durch :)
KFZ Teile verkaufe ich dort garnicht mehr, da jetzt vermehrt östliche EU Länder geziehlt vor allem auf ältere BMW Teile bieten und man mit denen nur Probleme hat :(
Schreib dem Verkäufer, sag dass es nicht wie von ihm angegeben original BMW Felgen sind, bzw er nicht explezit darauf hingewiesen hat, dass es sich hierbei um Plagiate handelt!
Selbst ein unwissender verkauf (falls er sie auch schon aus 2. Hand hat) schützt vor Strafe nicht!
Lenkt er nicht ein, würde ich zuerst eBay informieren und dann zur Polizei gehn um mögliche strafrechtliche Schritte erfragen ;)
Wenn du ihn wegen 2 oder auch 3 Straftaten anzeigen kannst, wird er es sich schwer überlegen ob er mit dir noch einen Zivilen Rechtsstreit eingeht soll ;)
In dem hast du bei erfolgreicher Verurteilung (in dem Fall sieht es ganz gut aus) noch viel bessere Karten ;)
Anwalt würd ich erstmal lassen, außer du hast eine Privatrechtsschutz?
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 12:30:45
One of the last wild Ducks!
hast du die felgen mit paypal bezahlt?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
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Leider nicht.
Ich wäre vorsichtig die MAM-Felgen als Plagiate zu bezeichnen. Sie wurden laut meiner Info vor einigen Jahren eine Zeit lang in Deutschland offiziell und mit TÜV-Gutachten vertrieben. Erst dann verlor man gegen BMW einen Prozess und musste alle Unterlagen, Formen und den Lagerbestand vernichten. Das ist jedoch ein entscheidender Unterschied zu Chinaknallern auf Ebay ohne jegliche Unterlagen. Wäre eine berechtigte Frage an diesen TÜV-Menschen, wenn es "Plagiate" sind, wieso dann der deutsche TÜV kein Problem damit hatte für die Gutachten zu erstellen?!...und dass sie eingezogen werden halte ich für großen Quatsch. Es geht um den Verkauf, nicht den Besitz einer ursprünglich legal erworbenen Ware.
Deswegen würde ich mich auch davor hüten, gleich mal zur Polizei zu rennen: Versuch dem Typen mal arglistige Täuschung nachzuweisen. Wenn er nicht professionell mit Felgen handelt und man davon ausgehen muss dass er Ahnung davon hat, kaum machbar. Stellt sich halt dumm und außerdem hat er den Wagen gebraucht mit den Felgen drauf gekauft, fertig. Beweis mal das Gegenteil.
Außerdem werden die Dinger auf ebay fröhlich weitergehandelt, Handhabe dagegen hätte eigentlich wohl nur BMW selbst als Rechteinhaber am Design und dem Logo drauf.
Ebayangebotsiehe Beschreibung Es wäre auch wichtig zu wissen was in der Anzeige stand. Wenn "Original BMW-Felgen Styling 72 mit Reifen" beworben wurden, dann gibt es den Sachmangel, dass die Dinger eben nicht "original BMW"sind, was Auswirkungen auf den entstandenen Kaufvertrag hätte. Also die Möglichkeit zum Rücktritt davon, eine Erstattung eines Teils des Kaufpreises oder Lieferung originaler Felgen.
Stand in der Anzeige z.B. "Styling 72-Felgen mit Reifen passend für einen BMW E39" wird's meiner Meinung nach schwierig. Höchstens dass man den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten kann. Also quasi "ich dachte sie wären original BMW-Felgen und wusste gar nicht dass man sie fälschen kann. Hätte ich gewusst dass sie nicht von BMW sind, hätte ich sie nicht gekauft".
Würde an deiner Stelle erstmal mit dem Verkäufer reden und sagen dass du sie zurückschicken und dein Geld wiederhaben willst, weil sie nicht original sind. Im Zweifel auch offen sagen dass du ansonsten zum Anwalt gehst. Stellt er sich quer, hol dir Screenshots der ursprünglichen Anzeige bevor ebay sie endgültig löscht, gehe zu nem Juristen und sprich das mit ihm durch.
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Zitat:
Ich wäre vorsichtig die MAM-Felgen als Plagiate zu bezeichnen. (Zitat von: sj85)
Das darfst du dann mit dem netten Polizisten diskutieren wenn er sie dir rechtmäßig weg nimmt, die lieben diese "Ja aber..." Diskussionen ;)
Nur weil es die Felgen einmal zu kaufen gab und sie eingetragen wurden, heist das nicht, dass es keine Plagiate sind!
Dieses Fahrzeug (ein X5 Fake bzw Plagiat aus China) gab es bei uns zu kaufen und wurde auch zugelassen:
http://www.sueddeutsche.de/auto/plagiat-gericht-verbietet-chinesische-bmw-kopie-1.181909Es ist sogar das M Logo auf der Felge, welches ein Geschütztes Markenzeichen ist!
Die Felgen sind definitiv ein Plagiat, ich denke da brauchen wir garnicht weiter diskutieren!
Zitat:
Stellt sich halt dumm und außerdem hat er den Wagen gebraucht mit den Felgen drauf gekauft, fertig. Beweis mal das Gegenteil.
Unwissenheit und auch Dummheit schützt vor Strafe nicht, auch das ist ein beliebtes Diskussionsthema bei Ordnungshütern...
Bei den Felgen handelt es sich um Plaigiate, die er sogar noch als Originale ausgegeben hat!
Somit muss er sie auf jeden Fall zurücknehmen und ggf. vernichten!
Zitat:
Höchstens dass man den Kaufvertrag wegen Irrtums anfechten kann
Wie gesagt, der Kaufvertrag ist nichtig, was willst du hier noch anfechten?
Da du meinen Link vermutlich nicht genutzt hast, hier nochmal ein Auszug daraus:
Zitat:
Der BGH hatte sich dabei mit der Frage zu befassen, ob der hier geschlossene Kaufvertrag sittenwidrig und somit nichtig sei. In § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
”Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.”
Dessen Bedeutung sowie Begriffe (sofern sie dir noch nicht klar ist) kannst du im BGB nachlagen!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 08.06.2013 um 23:52:08
One of the last wild Ducks!
rechtmäßig wegnimmt? Auf welcher Basis denn?...in Deutschland ist der Besitz nicht verboten. Hier ein Beispiel mit Uhren.
PlagiatbesitzUnd wie es schon in deinem Artikel steht: hier gehts um den Vertrieb, nicht den Besitz. Wer so doof war sich diese hässliche Karre zu holen kann sie ruhig fahren. Problematisch wirds, wennst sie reparieren und Teile dafür brauchst oder eben weiterverkaufst. Dann kann dir BMW Ärger machen, wenn sie das mitkriegen. Wobei es auch fraglich ist, ob sie sich den Aufwand machen einen Privatverkäufer zu belangen.
Und hier in dem konkreten Fall geht es um Felgen die zunächst legal eingeführt, verkauft und durch Gutachten bestätigt auf Fahrzeuge montiert wurden, bis BMW dies in einem Prozess untersagte. Deswegen sage ich ja vorsicht, da es gedauert hat bis sie offiziell zu Plagiaten erklärt wurden. Verkauft wurden sie außerdem ohne BMW-Logos und dem M, sondern einem MAM-Aufkleber. Die meisten Käufer fuhren dann aber sofort zu BMW und deckten sich damit stilgerecht ein. Das BMW-Logo muss sogar zugeschnitten werden, weil das Loch in der Nabe etwas schmaler ist. Meine z.B. haben immernoch leere Aussparungen für das M.
Strafrechtlich relevant wäre der konkrete Fall wohl nur, wenn der Verkäufer die Felgen gewerbsmäßig massenhaft raushauen würde. Theoretisch hätte BMW als Inhaber am Design das Recht den Verkäufer abzumahnen, aber wenn er kein Händler ist und in Anbetracht der Tatsache dass das Original eh längst nicht mehr produziert wird, ist fraglich ob sie Bock drauf haben.
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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Zitat:
Deswegen sage ich ja vorsicht, da es gedauert hat bis sie offiziell zu Plagiaten erklärt wurden.
Dann haben wir uns ja schonmal darauf geeinigt, dass es sich dabei ganz offiziell um Plaigiate handelt ;)
Das ist das entscheidende für den TE und hat ernste Konsequenzen für den Verkäufer!
Und hier ist es egal ob bewusst oder unbwusst, wer eine Straftat begeht, mach sich strafbar!
One of the last wild Ducks!
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So - momentan wurde nach langem schriftlichen hin und her mir due Frage gestellt ob ich die Felgen nicht weiter verkaufen könne - er würde mir dann bei starkem Differenzbetrag "entgegen kommen".
Dies habe ich aber strikt abgelehnt, da mir ein befreundeter Anwalt davon dringend abriet. Hier würde ich mich als Verkäufer strafbar machen und den selben Fehler begehen, den der Verkäufer momentan getätigt hat.
Die Frage ist natürlich ob es sinnvoll ist einen Rechtsstreit zu beginnen, der sich womöglich über einen längeren Zeitraum abspielt. Die Chancen diesen Rechtsstreit zu gewinnen sind anscheinend sehr hoch bis sicher.
Trotzdem bin ich niemand der andere gerne dran hängt. Es kann ja tatsächlich sein, dass er von dieser Tatsache der eingezogenen Felgen nichts gewusst hat - ich verstehe aber nicht, wieso er sich nicht damit glücklich ist, dass ich nicht gleich zum Anwalt renne und die Felgen anstandslos zurück nimmt. Im Falle könnte nicht nur ich, sondern ggf. der von der Fälschung betroffene Konzern Anklage erheben, was sehr sehr teuer werden könnte.
sorry, aber dann ist dem Mann echt nicht mehr zu helfen. Es war ja auch absolut fair und aufrichtig von dir ihm den einfachen Weg anzubieten, weil die Dinger eben auch nur bei genauem Hinsehen als MAM-Produkte erkennbar sind und es wirklich möglich war dass er darüber nichts wusste und sie reinen Gewissens so verkaufte. Aber wenn er dich so dreist vor seinen Karren einzuspannen versucht und pokert dass du nicht zum Anwalt gehst, dann verdient er es nicht anders.
Die Felgen zu verkaufen würde ich auf keinen Fall tun!! Erstens weiß der Teufel ob er dir die Differenz wirklich zahlt oder dann wieder irgendwelche Ausreden bringt. Zum zweiten der Verkauf selbst. Wenn ich z.B. meine verkaufen müsste, würde ich echt die BMW-Aufkleber runterreißen, sie ohne die Dinger fotografieren, ausdrücklich sagen dass sie von MAM sind, Gutachten haben und halt auf nen E39 passen, um mir schon mal den Stress mit dem Betrugsvorwurf zu ersparen und der Käufer weiß was er kriegt. Dass du aber damit einen weit niedrigen Preis geboten kriegst, sollte klar sein. Dann wäre da aber noch die Angst dass ein Anwalt im Auftrag von BMW drauf aufmerksam wird. Wieso sollst du diesen ganzen Zirkus für ihn in Kauf nehmen?
An deiner Stelle würde ich zu einem Anwalt gehen. Ihn einen netten Brief aufsetzen lassen, wo der Verkäufer vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Also dass die Felgen nicht original sind, das Ganze möglicherweise den Tatbestand eines Betrugs erfüllen würde und du dir die Möglichkeit offen hälst, die Rechtsabteilung von BMW über diese Sache zu informieren. Dann kriegt er einen Betrag also Kaufpreis + sämtliche damit entstandene Aufwendungen inkl. Anwalt und eine Frist. Wenn er nicht total blöd ist, sollte er drauf eingehen.
Du bist in einer guten Ausgangslage, also lass dich nicht auf seine Spielchen ein.
wäre es nicht möglich das er die dinger nochmal verkauft und du sie dann an die käuferadresse sendest,
natürlich erst wenn du dein geld hast, mach ihn doch mal den vorschlag.
weiß aber nicht ob das alles rechtens wäre.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Das kann ich mögen Privat kaufen und noch Ansprüche stellen! Pech gehabt ist hier die Deviese!
Kauft doch beim Händler direkt oder im Laden dann weist du was du hast bekommst eingetragen oder nicht und hast sogar Rückgaberecht!
Mittlerweile gibt es doch was eBay oder Kleinanzeigen angeht nur Ärger! Jeder will was raus schlagen(z.b. 40€ erstatten dann bin ich zufrieden) oder seinen Müll verkaufen!
Ich hab mir mittlerweile abgewöhnt bei Ebay etc was zu kaufen! Mittlerweile NO GO!
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Mitglied seit: 19.10.2009
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Wie ich bereits geschrieben hatte, habe ich bisher nur Dinge in der Region gekauft und mir die Sachen vorher angeschaut. Ich verstehe diese Wegwerfmentalität nicht - der E39 ist kein Neuwagen, deshalb kursieren auch viele gebrauchte Teile auf die zurück gegriffen werden kann. Ich habe damit eigentlich kein Problem.
Leider war es mir aus familiären Gründen nicht möglich passende Felgen in der Umgebung zu holen. Ich habe die Anzeige mit den BMW Nabendeckeln gesehen - mir kam das Design bekannt vor und ich hatte nochmal explizit nach einer KBA-Nummer bzw. der Möglichkeit zur Eintragung gefragt - welche mir schriftlich bestätigt wurde. Deshalb bin ich leicht angesäuert.
Das es das Erste und letzte Mal gewesen ist, dass ich mir sowas antue sollte auch klar sein. Es gibt Leute die kaufen wahrscheinlich iht Leben lang auf Onlineplattformen und machen nie schlechte Erfahrungen - ich hatte das große Glück mir gleich einen Volltreffer ein zu fangen.
Mitglied seit: 29.02.2012
Schauenburg
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712 Beiträge
Bedenkt bitte das der Handel mit Plagiaten ebenfalls verboten ist. Da du jetzt informiert bist das es sich um Plagiate handelt müsstest du das beim Verkauf angeben und auf evtl schwierigkeiten mit Eintragung hinweisen.
Ich hab das oft genug in letzter Zeit in der Berufsschule durchgekaut.
Wenn du was verkaufst und es als "Original" angibst und es fälschungen (Plagiate) sind, ist der Vertrag nichtig.
Wo ist denn eine Verkaufsanzeige?
Wo ist eine Beschreibung der Kaufsache?
Der Verkäufer hat die Felgen eingetragen bekommen. Wo sollte er sich also strafbar machen diese zu veräussern.
Ich kann nirgendwo eine Angabe zu dem Kaufgegenstand sehen.
Wieso sollte der KV also nichtig sein oder gar Betrug vorliegen?
Ich gerate nicht in Veranlassung eine eindeutige Bekenntnis zum Fall zu machen.
Wieso?
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