Hallo!
Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?
Als Gewerbetreibender muss er innerhalb des ersten halben Jahres nachweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht bestand.
Wie das bei Privatleuten aussieht weiß ich nicht.
Aber, da der schaden schon nach so kurzer Zeit auftritt, ist davon auszugehen, dass er schon bestand.
Zumal eine Probefahrt ja nur auf dem Privatgelände möglich war und der Wagen dort nicht richtig getestet werden konnte.
Zu einem Gutachter würde ich nicht gehen, bei Privatleuten wird aber schon ein Brief vom Anwalt seine Wirkung erzielen.
Gruß, Ralf