Schock: Während Fahrt Querlenker gebrochen!
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Hallo zusammen,
ich war gestern Abend mit meiner Familie unterwegs auf der Autobahn.
Geschwindigkeit ca. 180 km/h. Plötzlich schwankte mein Fahrzeug 2-mal nacheinander von links nach rechts.
Wir vermuteten, dass es sich um einen platten Reifen handelt und sind aus dem Grund direkt von der Autobahn runter (nächste Ausfahrt kam nach 100m).
Die Fahrt war aber die Hölle. Das Fahrzeug lies sich so gut wie überhaupt nicht steuern.
Vorsichtig "schwamm" ich direkt an die nächste freie Stelle.
Nach überprüfen der Reifen konnten wir keinen platten feststellen.
Das Problem: Einer der hinteren Reifen stand ca. 30° "schief".
Vermutete zuerst einen Achsbruch. Nachdem einer von der ADAC kam überprüfte er alles und sagte, dass der Querlenker gebrochen sei.
Er meinte "Noch ein paar Meter weiter und dir hätte es den Reifen zerschossen."
Jetzt meine Frage an Euch: Handelt es sich hier um einen Materialfehler? Die ADAC hat mein Fahrzeug nun zum nächsten BMW Vertragspartner gebracht. Dort werde ich morgen früh anrufen.
Soll ich Stress machen und auf eine Produkthaftung von BMW hoffen?
Infos zum Fahrzeug: BMW E46 320D Facelift
Baujahr: 2001
KM: ca. 171.000 km
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Hallo Rabenjunge,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Schock: Während Fahrt Querlenker gebrochen!"!
Gruß
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Das Auto ist 12 Jahre alt. Was willst du verlangen? Für BMW ist es egal. Denke mal an die ausgerissenen Hinterachsen. Da war bei BMW auch nach einiger Zeit Schluss mit Kulanz oder Nachbessern.
Zitat:
Handelt es sich hier um einen Materialfehler?
Soll ich Stress machen und auf eine Produkthaftung von BMW hoffen?
Infos zum Fahrzeug: BMW E46 320D Facelift
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(Zitat von: Rabenjunge)
Ist jetzt nicht dein ernst oder?!
"Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand"
Walter Röhrl
Servus
sei doch froh das dir und deiner Familie nichts passiert ist und do so gut reagiert hast. Bei nem Flugzeugabsturz verklagt auch keiner Airbus. Da sind auch alle froh am Leben zu sein.
Schließlich bist du als Fahrer für dein Auto verantwortlich. Das ein älteres Auto kaputt gehen kann(auch ein BMW ist ein Auto) ist normal.
Bei nem Freund sind einfach mal die Aufnahmen der Querträger während der Fahrt rausgerissen. Der wagen war 15 Jahre und hatte ohne Mängel TÜV bekommen. Das passieret da kann man noch so viel machen.
Was ich bei der stelle auch mal sagen will(das unterstelle ich dir nicht) das hier so viele über die BMW Werkstätten lästern und jedem empfehlen in eine Freie Werkstatt zu gehen. Klar gibt es tausende hochqualifizierte Freie Werkstätten das ist ohne Frage. Aber ein BMW Händler der Jeden Tag die Selben Modelle in der Hand hat kennt die Macken und die Probleme die einige Modelle versteckt haben.
Das kann bei einer Freien Werkstatt schonmal ungewollt übersehen werden weil sie es einfach nicht wissen können.
Ich kann nur jedem empfehlen sein Auto in gewissenhaften und ordentlichen Werkstätten Warten zu lassen.
Sei froh das nichts schlimmes passiert ist und genieße den Freien Tag mit deinen liebsten umarme jeden einzelnen und denke nicht an das kaputte Auto.
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart
verehrt. Dem
Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt.
Die Kotflügel
gezogen,eine Form wie ein Keil. Alles ein
Unikat,jedes Teil
Na juhu, das hätte wirklich übel ausgehen können.
Allerdings: irgendwelche Ansprüche - v.a. aus Produkthaftung - seh ich nicht. Zum einen: Dir is nix passiert, Deine Familie ist heil, der einzige Gegenstand, der was abbekommen hat, ist der Wagen, oder? Also eigentlich nur der Querlenker? Wenn dem so is, dann is Dir kein Schaden entstanden, der über die Produkthaftung reguliert wird. Die is nur zuständig für Schäden an Personen oder an anderen Gegenständen.
Zum zweiten is Dein Auto zu alt. Ansprüche aus Produkthaftung erlöschen zehn Jahre nach Inverkehrbringens des Produkts. Dein Querlenker hat also zwei Jahre zu lang gehalten.
Ob da nun wirklich ein Fehler am Produkt ursächlich war oder ob das Ganze auf Verschleiß zu schieben ist, sei dahingestellt. Ich wunder mich jedenfalls auch, dass BMW-Querlenker inzwischen nicht nur ausschlagen, sondern auch brechen.
Ich würd allenfalls über Kulanz hoffen. Bzw. halt freudestrahlend in der Werkstatt nach Ablehnung des Kulanzantrags verkünden, dass ich die Karre abstoße und nen Benz / Audi kauf oder mit dem Problem in die Freie geh. Was ich btw übrigens eh machen würd.
Bearbeitet von: mb100 am 20.05.2013 um 17:11:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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...und wie hoch schätzt ihr die Reparaturkosten?
@mb100
Du bist der Held!
Meinst Du wirklich, dass es jemanden stört, wenn Du Dich in ner Werkstatt aufführst wie ein Bekloppter? Ob Du nun Theater machst oder PENG. Bei ner 4 Jahre alten Karre hat sich BMW schon komisch. Da wird sich keiner für so eine alte Kiste interessieren.
Aber "drohe" ruhig ner BMW- Werkstatt, dass Du nen Benz oder DKW Auto Union kaufst. Hilft bestimmt ne Menge ;-D
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!" (Walter Röhrl)
Zitat:
@mb100
Du bist der Held!
Meinst Du wirklich, dass es jemanden stört, wenn Du Dich in ner Werkstatt aufführst wie ein Bekloppter? Ob Du nun Theater machst oder PENG. Bei ner 4 Jahre alten Karre hat sich BMW schon komisch. Da wird sich keiner für so eine alte Kiste interessieren.
Aber "drohe" ruhig ner BMW- Werkstatt, dass Du nen Benz oder DKW Auto Union kaufst. Hilft bestimmt ne Menge ;-D
(Zitat von: da_loosy)
Da hat mal wieder jemand richtig viel Sinn für Ironie...
Wobei ich durchaus klar sagen würde, dass ich den Auftrag - aus welchen Gründen auch immer (z.B. fehlendes Engagement, nicht angemessener Preis im Verhältnis zum Wagenwert) - nicht an diese Werkstatt vergeben würde, sondern eben an eine andere. Mein Wahlspruch: wer mir durch mangelndes Engagement zeigt, dass er mein Geld nicht haben will, kriegt es auch nicht. Aber ich würd mich sicher nicht aufführen wie ein Bekloppter. Geht nicht, dazu bin ich viel zu emotionslos.
Und ja: ich würde mein Fahrzeug auch abstoßen, wenn die Rechnung eine gewisse Höhe (ca. 1.000 Euro) erreicht. Meiner ist etwas älter als der des Rabenjungen, hat aber 20.000 km weniger. Und um ehrlich zu sein: die Marke BMW schließ ich fürs nächste Auto definitiv aus; die Marke Mercedes dagegen definitiv nicht. Und ja: ich fahr auch Mercedes - und übrigens auch Audi.
bzgl. Höhe der Rechnung:
Ich bin kein KFZler. Vermute aber, der untere Querlenker ist gebrochen - oder?
Jedenfalls: für den oberen Querlenker hab ich nen Preis von ca. 160 Euro zzgl. Steuer gefunden, für den unteren ca. 86 Euro zzgl. Steuer. Dazu noch der Einbau - und dann stellt sich halt die Frage, ob es noch andere Teile erwischt hat. Wahrscheinlich sollte sicherheitshalber noch der Reifen getauscht werden.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Das Ding is nur, dass ich Meister in ner BMW- Vertragswerkstatt bin und wenn man hofft, bei einem Auto, älter als 4 Jahre, Kulanz zu bekommen, schlechte Karten hat. Nur hat Audi wie auch Mercedes seine eigenen Probleme. Da is BMW keine Ausnahme. Wenn es einem gefällt z.B. an nem Audi A4 B5 oder Passat 3BG alle 2 Jahre die Vorderachse zu revidieren, dann soll man das machen. Aber glaub nicht, dass die Mercedes oder Audi fehlerfrei sind!
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Zitat:
Das Ding is nur, dass ich Meister in ner BMW- Vertragswerkstatt bin und wenn man hofft, bei einem Auto, älter als 4 Jahre, Kulanz zu bekommen, schlechte Karten hat. Nur hat Audi wie auch Mercedes seine eigenen Probleme. Da is BMW keine Ausnahme. Wenn es einem gefällt z.B. an nem Audi A4 B5 oder Passat 3BG alle 2 Jahre die Vorderachse zu revidieren, dann soll man das machen. Aber glaub nicht, dass die Mercedes oder Audi fehlerfrei sind!
(Zitat von: da_loosy)
Kannst du mir als Meister bitte einen ungefähren Kostenwert sagen?
Ich denke es ist der untere Querlenker gebrochen.
Rechne grade mit einem herben Schlag gegen meine Ersparnisse...
Da ich Schrauber, also als Mechatroniker eingestellt bin, und die Preise nicht so im Kopf habe, werde ich morgen mal schauen, wie teuer sowas is. Aber denk dran: Der Tausch des unteren Querlenkers heißt Achsvermessung!
"Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!" (Walter Röhrl)
Zitat:
Aber glaub nicht, dass die Mercedes oder Audi fehlerfrei sind!
(Zitat von: da_loosy)
Wie gesagt: tu ich nicht. In meinem Elternhaus bzw. deren Garage stehen insgesamt fünf Mercedes und zwei Audis. Jeweils verschiedene Klassen. Und stimmt: die sind auch nicht fehlerfrei.
Für mich stellen sich vorliegend zwei Fragen:
1. Wieso ist der Querlenker gebrochen? Verschleiß? Tatsächlich ein Fehler im Bauteil? Bauliche Veränderungen am Fahrzeug?
Jedenfalls: ich denke, ein Querlenker gehört zu den Teilen, die eigentlich nicht brechen dürfen. Nicht nach einem Jahr, nicht nach zehn Jahren, nicht nach dreißig Jahren. Und wenn die BMW AG damals Scheiße gebaut hat, dann fänd ichs schon durchaus angemessen, wenn sie sich auf dem Kulanzweg an den Kosten beteiligt. Dass man weder nen Anspruch drauf hat noch Erfolg haben wird, wenn man sich auf den Werkstattboden schmeißt, um sich schlägt, strampelt und "ich will aber" brüllt, ergibt sich von selbst.
2. Wieso geht man mit so nem Problem unter den gegebenen Bedingungen (zwölf Jahre altes Auto, 170.000 km gelaufen, Problem am Fahrwerk bzw. der Achse - wozu Querlenker auch immer gehören) überhaupt zu ner BMW-Werkstatt?
Ja, ich geh mit meinem Wagen auch hin und wieder in die BMW-Werkstatt. Also mit Problemen, bei denen ich mir von der BMW-Werkstatt mehr Fachkompetenz erwarte. Entweder weil mir der Fehler nicht offensichtlich genug erscheint oder weil er mir nach nem BMW-spezifischen Fehler aussieht und die Reparatur in der BMW-Werkstatt erfolgsversprechender ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Das Ding is nur, dass ich Meister in ner BMW- Vertragswerkstatt bin und wenn man hofft, bei einem Auto, älter als 4 Jahre, Kulanz zu bekommen, schlechte Karten hat. Nur hat Audi wie auch Mercedes seine eigenen Probleme. Da is BMW keine Ausnahme. Wenn es einem gefällt z.B. an nem Audi A4 B5 oder Passat 3BG alle 2 Jahre die Vorderachse zu revidieren, dann soll man das machen. Aber glaub nicht, dass die Mercedes oder Audi fehlerfrei sind!
(Zitat von: da_loosy)
Das mag ja alles sein. Aber es ist ein qualitativer Unterschied, eine Achse abschmieren zu müssen oder dergleichen - oder aber, dass eines der wichtigsten Teile am Auto einfach wegbricht. Bei 180km/h und auch schon weit vor dieser Grenze, kann sowas abenteuerliche Unfälle auslösen.
Und an dieser Stelle gebe ich mb100 schon Recht. Solche Teile dürfen einfach nicht brechen.
Fehlerfrei ist ganz sicher
kein Auto...naiv, wer so etwas denkt.
Kein Autohersteller gibt gerne Kulanz. Sowas geht schnell mal in die 7-stelligen Summen. Aber wo nachgebessert werden muss (Zur Erinnerung: Beifahrerairbags und ausgerissene Hinterachse), muss eben nachgebessert werden.
Zitat:
Zum zweiten is Dein Auto zu alt. Ansprüche aus Produkthaftung erlöschen zehn Jahre nach Inverkehrbringens des Produkts. Dein Querlenker hat also zwei Jahre zu lang gehalten.
(Zitat von: mb100)
Das stimmt allerdings auch nicht zu 100%. BMW ruft in diesen Tagen/Wochen ca. 300.000 Fahrzeuge der 3er Reihe zurück. Fehler ist hier ein nicht weniger sicherheitsrelevantes Bauteil: Der Beifahrerairbag. Betroffene Autos sind von Baujahr Dez. 2001 bis März 2013 - also auf jeden Fall über 10 Jahre.
Und wenn dieses Problem mit den Querlenkern in Zukunft häufiger aufträte, dann kann auch dies zu einer Rückrufaktion führen, auch 15 Jahre nach dem ersten Kilometer.
Zitat:
Zitat:
Zum zweiten is Dein Auto zu alt. Ansprüche aus Produkthaftung erlöschen zehn Jahre nach Inverkehrbringens des Produkts. Dein Querlenker hat also zwei Jahre zu lang gehalten.
(Zitat von: mb100)
Das stimmt allerdings auch nicht zu 100%. BMW ruft in diesen Tagen/Wochen ca. 300.000 Fahrzeuge der 3er Reihe zurück. Fehler ist hier ein nicht weniger sicherheitsrelevantes Bauteil: Der Beifahrerairbag. Betroffene Autos sind von Baujahr Dez. 2001 bis März 2013 - also auf jeden Fall über 10 Jahre.
Und wenn dieses Problem mit den Querlenkern in Zukunft häufiger aufträte, dann kann auch dies zu einer Rückrufaktion führen, auch 15 Jahre nach dem ersten Kilometer.
(Zitat von: Metamorphose)
... wobei die Grundlage für ne Rückrufaktion nicht die Produkthaftung bzw. das Produkthaftungsgesetz ist. Sondern das Produktsicherheitsgesetz. Und für letzteres gilt selbstverständlich nicht die Verjährungszeit des ProdHaftG.
Auch wird ne Rückrufaktion, wenn sie denn nicht freiwillig geschieht, von ner Behörde angeordnet, während das ProdHaftG - im Gegensatz zum ProdSG - Schadenersatzansprüche enthält.
Lange Rede, kurzer Sinn: Du hast grad Zivilrecht (=> Produkthaftung) und öffentliches Recht (=> Produktsicherheit) auf traumhafte Weise durcheinandergeschmissen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Lange Rede, kurzer Sinn: Du hast grad Zivilrecht (=> Produkthaftung) und öffentliches Recht (=> Produktsicherheit) auf traumhafte Weise durcheinandergeschmissen.
(Zitat von: mb100)
Das sehe ich nicht so. Erst mal sollte die Frage gestellt und beantwortet werden, ob ein in einer Baureihe oft brechender Querlenker, nicht genau so sicherheitsrelevant ist, wie es ein nicht auslösender Airbag ist. Und da sind wir nun mal bei der Produktsicherheit - und nichts anderes schrieb ich. ;-)
Zitat:
Zitat:
Lange Rede, kurzer Sinn: Du hast grad Zivilrecht (=> Produkthaftung) und öffentliches Recht (=> Produktsicherheit) auf traumhafte Weise durcheinandergeschmissen.
(Zitat von: mb100)
Das sehe ich nicht so. Erst mal sollte die Frage gestellt und beantwortet werden, ob ein in einer Baureihe oft brechender Querlenker, nicht genau so sicherheitsrelevant ist, wie es ein nicht auslösender Airbag ist. Und da sind wir nun mal bei der Produktsicherheit - und nichts anderes schrieb ich. ;-)
(Zitat von: Metamorphose)
Moment: wir sprechen hier über nen Schadenersatzanspruch - und nicht über nen eventuellen Rückruf. Nur der Anspruch auf Schadenersatz, der hier im Raum steht, ist im ProdHaftG zu finden. Und eben nicht im ProdSG. Und der Schadenersatzanspruch verjährt nun mal nach zehn Jahren. Im übrigen stellen produkthaftungsrechtliche Ansprüche auch nicht auf die Produktsicherheit ab. Hab ich jedenfalls noch nie geprüft. Da gehts einzig und allein um die Frage, ob das Produkt fehlerhaft ist und ob durch diesen Fehler Menschen oder andere Sachen zu Schaden gekommen. Auch stellen produkthaftungsrechtliche Ansprüche nicht darauf ab, ob nur ein Artikel betroffen ist, eine bestimmte Auswahl (exemplarisch bei Fahrzeugen: ein bestimmtes Baujahr) oder ob die gesamte Baureihe betroffen ist. Dies ist für nen produkthaftungsrechtlichen anspruch vollkommen egal.
Bei nem Rückruf gehts wirklich nur um die Sicherheit der Bevölkerung. Die ist durch ein bestimmtes Produkt in Gefahr - und so weist eine Behörde (!) den Hersteller an, nachzubessern. Für den, der das Produkt hat, hat dies eigentlich keine Folgen - abgesehen davon, dass er eventuell sein Geld wiederbekommt. Nen Schadenersatz gibts deswegen nicht. Übrigens auch nicht (automatisch), wenn aufgrund des Fehlers ein Schaden entsteht. Der müsste dann auch erst wieder über andere Normen (z.B. ausm BGB, ausm ProdHaftG) geltend gemacht werden.
Weiterhin: der Schadenersatz ausm ProdHaftG betrifft auch immer nur andere Sachen oder Menschen. Beispiel: Aufgrund eines produkthaftungsgesetzrelevanten Fehlers baust Du nen Unfall mit Deinem BMW. Dabei werden Dein Auto zerstört, Dein sich im Kofferraum befindliches Notebook, weiterhin ein fremdes Auto - und der Fahrer des fremden Autos wird verletzt. Dann kriegst Du nen Schadenersatz fürs Notebook, fürs fremde Auto und für die Verletzung des Fahrers (bzw. im Endeffekt bekommts natürlich der Andere). Für den Schaden an Deinem Auto kriegst Du nix.
Der Rückruf aufgrund des ProdSG betrifft nur Dein Auto. Um beim obigen Beispiel zu bleiben: da würden der Fahrer des fremden Autos natürlich nix bekommen.
Und dass Du Zivilrecht und öffentliches Recht durcheinander geschmissen hast, lässt sich schon daran erkennen, dass das ProdHaftG dem Zivilrecht zuzuordnen ist - und das ProdSG dem öffentlichen Recht. Aber ich versteh scho: diese strikte Trennung zwischen den Rechtsgebieten (die zugegebenermaßen manchmal durchbrochen wird) fällt Nicht-Juristen in der Regel schwer.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Nein, ich werfe das nicht durcheinander.
Das ist nicht wirklich schwer zu verstehen. Wir sind da auch ganz beieinander. Genau so habe ich das gemeint. Ich redete von einer reinen Rückrufaktion und nicht von dem Einzelfall des Threads.
Auch meine Meinung ist, der TE wird wohl keinen Cent sehen. Gerade von BMW kann man in so einem Fall erwarten, dass sie zur Not bis zur letzten Instanz gehen werden - das sollte allen klar sein.
Und trotzdem darf so ein Bauteil einfach nicht brechen, da beißt die Kuh keinen Faden ab.
Zitat:
Ich redete von einer reinen Rückrufaktion und nicht von dem Einzelfall des Threads.
(Zitat von: Metamorphose)
Nur ist die doch gar nicht das Thema. Hier gehts doch rein um den Schadenersatzanspruch.
Ich mein, is zwar traumhaft schön, wenn Du was weißt, aber das hier ist ein Fachforum, und da ist es eigentlich schon angebracht, auf die den Einzelfall bezogene Frage zu antworten - und nicht irgendwelche neuen Aspekte mit reinzubringen. Wenn man als Anwalt nen Anspruch auf Schadenersatz wegen ner Schussverletzung prüft, prüft man ja auch nicht, ob sich der Täter vielleicht wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar gemacht hat.
Davon abgesehen: ich stimm Dir zu, ein Querlenker darf eigentlich auch nicht nach über zehn Jahren "einfach so" brechen. Nur kennen wir die Ursache für den Bruch nicht. Ums jetzt mal zu dramatisieren: wäre ja auch denkbar, der TE hat mit dem Wagen ne Querfeldein-Rallye bestritten - und dabei mit dem Querlenker ungefähr 20 mal auf irgendwelche Steine aufgesetzt. Da würd ich, wenn ich Querlenker wäre, auch irgendwann den Klügeren spielen - und nachgeben.
An dieser Stelle möcht ich mich bei allen Beteiligten dafür entschuldigen, dass der Thread in der Zwischenzeit recht zugemüllt wurde.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Leute bleibt mal beim Thema!!
Der Grund für den abgebrochenen unteren Querlenker ist nicht der Lenker selbst.
Sondern der Schraubenkopf von der Sturzschraube reist ab und somit stellt sich der Lenker quer und bricht das ist die Ursache.........
Habe schon ein paar dieser Fälle gehabt!!
Wenn ihr die Schrauben aus der lagerbuchse entfernt was nicht ohne ist!!
weil es festgegammelt ist werdet ihr sehen was Himmel und Hölle ist!!!!
Auf jeden Fall beidseitig die Schrauben ersetzen plus Querlenker und fzg. vermessen.
Bearbeitet von: SIGGI E36 am 21.05.2013 um 17:48:07
In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.
@SIGGI E36
Ups, das klingt aber unschön......
"Ein adäquater Fahrer ist auch hier von Nutzen - womöglich aus dem Porsche-Lager. Eine gute Auto-Fee könnte ihm drei Worte ins Ohr geflüstert haben: Wozu eigentlich mehr?"
Zitat aus dem Test des BMW 323ti, AMS, Heft 20/1997