EBAY Frage? als Privat Neuware verkaufen ?
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hallo zusammen
wie viele von euch mitbekommen haben, wird bei ebay öfters abgemahnt usw.
mich würde jetzt interesieren, ob man als privatverkäufer keine neuen arktil mehr verkaufen darf.
Zb hosen T-shirts etc
es kommt ja öfters vor, dass man im laden etwas kauft was man eigentlich nicht braucht.
gruß
ein Satzzeichen reicht vollkommen aus, bei 9 Fragezeichen sind acht zu viel, und der Platz könnte für eine Angabe des Themas im Thread verwendet werden. Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 18.10.2009 um 20:30:45
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Hallo Comeback,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "EBAY Frage? als Privat Neuware verkaufen ?"!
Gruß
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ich GLAUBE wenn du die quittung hast, darfst du auch neuware verkaufen
ist ja zum schutz der hersteller, weil viele leute gefälschte artikel verkaufen
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ja die Quittung habe ich.
bin mir unsicher und habe keine lust auf ne abmarnung
Ich meine mich zu erinnern, dass du Ware dieser Art nur als Gebrauchtware verkaufen darfst, außer du bist händler.
Werde den Artikel mal suchen, vor nicht allzulanger Zeit laß ich etwas in der Richtung.
MfG
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das wäre super
Zitat:
hallo zusammen
wie viele von euch mitbekommen haben, wird bei ebay öfters abgemahnt usw.
mich würde jetzt interesieren, ob man als privatverkäufer keine neuen arktil mehr verkaufen darf.
Zb hosen T-shirts etc
es kommt ja öfters vor, dass man im laden etwas kauft was man eigentlich nicht braucht.
gruß
ein Satzzeichen reicht vollkommen aus, bei 9 Fragezeichen sind acht zu viel, und der Platz könnte für eine Angabe des Themas im Thread verwendet werden.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 18.10.2009 um 20:30:45
(Zitat von: Comeback)
Meine Frau hat vor Kurzem auch etwas verkauft, da hab ich gesehen das man ja die Kathegorie Gebraucht-mit etiket gibt.
d.h. man darf KEINE Neuware mehr verkaufen wofür man sogar die Rechnung noch hat (!) nur weil die Hersteller Angst um Plagiate haben ?! wtf
irgendwie scheint es so, als wäre dich Rechtslage vielen nicht klar.
Doch unwissenheit schütz ja nicht vor dem ganzen stress danach.
Quatsch... Ich denke hier gehts eher um gewerbliche Händler oder Leute die nicht einzelne Teile verkaufen sondern hunderte...
Wenn Du als Privatverkäufer etwas verkaufst, das auch Dir gehört und nicht gestohlen ist oder ähnl., ist das Dein gutes Recht!
Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
Selbstverständlich darf man Neuware verkaufen! Auch mehrfach!
Die Abmahnungen beziehen sich nämlich nur auf die fehlende Möglichkeit bei privaten Verkäufern Ware zurückzugeben, welches einem Händler gegenüber einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellt. Sollte man machen, wenn viele ähnliche Artike angeboten werden. Das Beispiel von ebay war eine Verkäuferin, die 80 einzelnde aber unterschiedliche TKKG Kasetten Ihres Sohnes angeboten hatte.
Ein Shop-Inhaber hatte auf Grund der Menge der Artikel abmahnen lassen, da der Abmahner die gleichen Produkte verkauft hat aber eine Rücknahme anbieten musste.(bei zwei oder drei Kasetten wäre das wahrscheinlich nicht passiert)
Wenn man eine Rücknahme anbietet (Wichtig ist hier die korrekte Formulierung), dann fehlt jegliche Grundlage für eine Abmahnung. Ich kaufe mir regelmäßig die Ebay Zeitschrift, da stehen so nützliche Dinge drin.
Ganz nebenbei:
Das Finanzamt steht hierbei übrigens(wegen z.B. Bedenken zum illegalen Gerwerbehandel) auf einem ganz anderen Blatt - das wird auch nich Abgemahnt. Hier sind die Grenzen aber wesentlich höher als im Allgemeinen angenommen wird.
Gruß
Bearbeitet von: lowspot am 19.10.2009 um 11:21:16
ich glaube, evntuell, müsste , könnte ????
warum schreibst du ebay nicht direkt an, dann wirst du schlauer sein...
www.ebay.de