Auto verkauft und nach 2 Stunden Motorschaden
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Ich habe gestern meinen Golf 3 verkauft. Das Fahrzeug ist umgebaut auf einen 1.8l Turbomotor aus einem Audi A3, Motor ist aufgebohrt, größerer Turbolader drauf usw. Der Motor hat nach der Überholung die ich selbst durchgeführt hab, 2000km gelaufen.
Der Käufer war gerade einem 2 Stunden weg und hat dann schon den Motor hochgejagt. Am Motor hab ich definitiv nicht gespart, alles Teile vom Händler. Laut seiner Aussage hat er die Kupplung gedrückt und der Motor ging aus, aber nicht mehr an.
Eigentlich hätte ich den Wagen auch selber noch weiter gefahren, aber da ich mir meinen BMW zugelegt hab und mit dem zufriedener bin als mit dem Golf musste der halt gehen. Also mit arglistiger Täuschung ist da auch nichts zu holen.
Hat der Käufer in einem solchen Fall hart gesagt auch Pech gehabt?
Ich weiß ja schließlich auch nicht wie er mit dem Wagen gefahren ist.
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Hallo Cabrio-Driver,
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Gruß
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wenn du im vertrag drin stehen hast, dass die gewährleistung ausgeschlossen ist, weil es ein privatverkauf ist, dann hast du nichts zu befürchten.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Oder es muss drin stehen Sachmangelhaftung ausgeschlossen. Sofern du dem Käufer über die Änderungen informiert hast am besten noch im Vertrag stehen hast und dir nichts von einem defekt bekannt war denn du verschwiegen hast. Hat dieser Pech gehabt, so ist das bei Privatkauf.
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Im Kaufvertrag steht nur drin das der Wagen einen anderen Motor hat.
Entfällt bei Privatverkaufen die Bar geschlossen wurden nicht sowieso jegliche Art von Gewährleistung und Garantie?
Der Käufer hat eine Probefahrt mit mir zusammen gemacht und da lief der Motor einwandfrei. Das nächste ist ich wollte vor dem Verkauf das Ausrücklager wechseln, da es geräusche macht, aber er wollte es selbst tauschen.
Edit: Ich habe en Wagen besten Gewissens verkauft, Mängel waren mir keine bekannt. Wieso auch, ich hätte den Wagen ja selber weiter gefahren.
Bearbeitet von: Cabrio-Driver am 30.04.2013 um 11:27:17
Wenn Du reingeschrieben hast, dass Du Garantie übernimmst, must Du zahlen.
Ansonsten ist bei Privatverkauf sowieso Haftung ausgeschlossen.
Das steht so im Gesetz.
der wird jetzt geld von dir wollen blabla.
hier gab es vor kurzem noch so einen thread. der wollte die hälfte vom kaufpreis zurück und den wagen behalten. angeblich motorschaden.
scheint irgendwie in mode zu kommen.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Zitat:
Der Käufer war gerade einem 2 Stunden weg und hat dann schon den Motor hochgejagt.
Das reicht nicht um eine Antwort zu finden. Du musst schon präziser werden.
Denn so eindeutig ist das nicht, dass man sagen kann: "Da bist du fein raus."
Zitat:
Ansonsten ist bei Privatverkauf sowieso Haftung ausgeschlossen.
Das steht so im Gesetz.
In welchem Gesetz?
Du kannst du dir mal den §444 BGB anschauen.
Ferner unterliegst du auch als Privatperson der Sachmängelhaftung. Wie das Wort schon sagt, HAFTET man hier für Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit. Man kann diese allerdings ausschliessen.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 30.04.2013 um 12:12:28
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Sag doch mal bitte, welchen Kaufvertrag ihr genommen habt und ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Das zählt.
Hast du den Wagen denn nach dem Motorschaden gesehen? Vielleicht läuft der Hobel ja und er macht den Affen um die was aus dem Rücken zu leiern...... aber darauf wird es hinaus laufen.
Wenn du nicht extra einen Kaufvertrag genommen hast (z.B ADAC Privat an Privat) bei dem die Sachmängelhaftung / Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen ist, dann hast du jetzt ein Problem.
Es muss ausdrücklich im Kaufvertrag - egal wie der aussieht - die Haftung ausgeschlossen sein, ansonsten hast du als Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung am Bein!
Dieses eine Jahr kannst du Privatverkäufer problemlos ausschließen - aber nur in dem du es schriftlich vermerkst!
Hast du das nicht - Ojjeehhh.....
Bearbeitet von: Joeye am 30.04.2013 um 15:18:38
Joeye hat ganz recht es ist ganz wichtig das du die Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, sonst hast du ein Problem. Wenn über Sachmangelhaftung nichts drin steht bist du der Dumme, dann gilt diese automatisch.
Zitat:
Es muss ausdrücklich im Kaufvertrag - egal wie der aussieht - die Haftung ausgeschlossen sein, ansonsten hast du als Privatverkäufer ein Jahr Gewährleistung am Bein!
Dieses eine Jahr kannst du Privatverkäufer problemlos ausschließen - aber nur in dem du es schriftlich vermerkst!
(Zitat von: Joeye)
Das stimmt so auch nicht.
Die Gewährleistungszeit ist vom Gesetz her zwei Jahre - sowohl für den Verkauf zwischen Privaten als auch zwischen Unternehmern und zwischen Privaten und Unternehmern.
Allerdings gibts für den Bereich Privat - Privat, Unternehmer - Unternehmer und Privat verkauft an Unternehmer die Möglichkeit, die Gewährleistung auszuschließen. Wie gesagt: es gibt die Möglichkeit. Das ist kein Automatismus. Wird diese nicht ausgeschlossen oder verkürzt (geht natürlich auch), gibt es zwei Jahre Gewährleistung.
Weiterhin gibts beim Verhältnis "Unternehmer verkauft an Privat" die Möglichkeit, beim Verkauf von Gebrauchtwaren die Gewährleistungszeit auf ein Jahr zu verkürzen. Nachzulesen im § 475 II BGB. Auch hier ist dies kein Automatismus. Gibts keine Vereinbarungen zum Gewährleistungsausschluss oder zur Verkürzung im Kaufvertrag oder ist ein Ausschluss unwirksam, gibts zwei Jahre Gewährleistung. Egal, wer an wen warum was für wie viel verkauft.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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35 Beiträge
Ich hab nochmal nachgeguckt, ich hab den Kaufvertrag vom ADAC genommen.
Zitat ADAC Kaufvertrag:
"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätz
lichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungs
gehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten."
Ich hab weder arglistig noch grob Fahrlässig gehandelt.
Der Motor hat mehr als die doppelte Serienleistung und hat auch die entsprechenden Teile dafür bekommen.
Jetzt kam der Käufer an und wollte mir unterstellen ich habe nicht die Neuteile verwendet die ich im erzählt hab bzw hab angeblich Altteile eingebaut und deswegen kam der Schaden zustande.
EDIT: Ich war auch da nachdem er liegen geblieben ist und der Motor sprang wirklich nicht an, also irgendwas muss da wirklich den Geist aufgegeben haben.
Bearbeitet von: Cabrio-Driver am 30.04.2013 um 23:43:49
Dann bist Du fein raus und ich würde mich auch nichtmehr dazu äußern, da muss auch nichts diskutiert werden. Dieses Problem geht man beim Privatkauf ein, das sollte mittlerweile bekannt sein. Dafür ist der Wagen auch in der Regel sehr viel günstiger als beim Händler.
Der Käufer hat einfach Pech gehabt, wie Du schon sagtest. Der Motorschaden wäre Dir vermutlich auch passiert.
Ich hab das Gegenteilige Beispiel auch noch parat, nur kurz angerissen: Meine Frau wollte Ihren Golf verkaufen, hat sich aber dann nach langam hin und her doch dazu entschlossen ihn zu behalten. Kurz darauf: Motorschaden.
Da isses halt andersrum.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
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1258 Beiträge
wenn er den motor selber auf und umgebaut hat is die sache noch nich vom tisch wenn das vor gerricht geht kann das auch anderst laufen !
Da hat elvis recht.
Nur ein Ausschluss der Sachmangelhaftung garantiert keine Vogelfreiheit für den Verkäufer.
Andererseits würde ich jetzt auch warten bis was kommt oder eben nicht.
Das Risiko hier nicht ungeschoren davon zukommen ist jedoch bestehend.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 01.05.2013 um 15:08:38
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Mitglied seit: 22.03.2007
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Im ernst jetzt? Ich hätte eher gedacht, dass es kein Thema ist. Im Kaufvertrag wird der "selbstgebaute" und hochgezüchtete Motor erwähnt und die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Ich hätte jetzt gedacht, dass der VK da fein raus ist weil der Käufer von dem Erwerb des Eigenbaus wusste.
Man müsste es sich mal genau anschauen, v.a. im Bezug "was wusste der Käufer?" bzw. "was hat der Verkäufer verschwiegen oder falsch dargestellt?" und "wie ursächlich ist das für den Schaden?"
Unterm Strich isses so, dass man die Sachmangelhaftung noch so sehr und noch so kräftig ausschließen kann wie man will: wenn man im Vertrag was zusichert, was nicht vorliegt, nützt einem der beste Ausschluss nix. Klassische Beispiele sind beim Automobilverkauf der Kilometerstand, die Unfallfreiheit oder irgendwelche Extras (z.B. steht was von Klimaautomatik im Vertrag, aber der Wagen hat net mal ne Klimaanlage).
Angenommen, es wurden wirklich Altteile verwendet, der Käufer kann dies nachweisen und die waren ursächlich für den Schaden: dann könnts wirklich kritisch werden...
Bearbeitet von: mb100 am 01.05.2013 um 15:52:28
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Grundsätzlich sollte man bei solchen PKW den
"Verkauf als Bastlerfahrzeug" und " Fahrzeug wird verkauft als Teileträger".
Und nicht immer Vordrucke mit so vielen Angaben nehmen. Die ADAC-Verträge haben es in sich.
Ist nur ein Tip für spätere Verkäufe.
Ist natürlich nur bei günstigen und selbst getunten Autos sinnvoll.
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