kann schon sein dass er nichts bemängelt, aber solch eine änderung muss prinzipell in der abg des fahrzeuges stehen oder eine abe/gutachten verfügbar sein.
beides gibt es nicht...!
lenkrad abe gilt nur mit den abdeckungen, nicht mit den schalter, leider.
allerdings wäre ich auch bereit es trotzdem zu verbauen, halte das nicht für sicherheitsrelevant.
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