Was steht denn alles im Mängelbericht? Was ist denn noch nicht eingetragen?
Eine SRA hast ja nicht verbaut lt. FS.
Hier lies Dir das mal durch=>
Klick Tja für Fahrzeugführer sowie Halter gibt es eine Strafe wie es bereits schon erwähnt wurde. Eigentlich müsste sich Dein Kumpel, wenn er mit Deinem Auto gefahren ist, von dessen Verkehrssicherheit überzeugen. Aber sowas macht man ja net weil es ein Kumpel ist.
Hier steht es auch nochmal: §50 StVZO Abs. 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Sollte eine Lehre für Dich sein in Zukunft doch die Regeln, wenn es um den Xenonumbau geht, einzuhalten.
Mfg
Bearbeitet von: der_Strolch am 05.03.2011 um 18:41:34