Das Standgeräusch ist eigentlich nebensächlich, da es hauptsächlich dazu dienen soll, bei einer Kontrolle einen Referenzwert zu haben. Das eingetragene Fahrgeräusch hingegen ist wichtig und darf lauf meinem TÜV-Prüfer auch nicht geändert werden, egal welche Veränderungen man vornimmt und was für ein Gutachten man hat. Und btw: 10 dB bedeutet eine Verdoppelung der wahrgenommenen Lautstärke. Gruss, Fabi
meine Geräuschmessung erfolgte im Stand mittels eines Geräuschmessers, wie er auch bei Motorrädern eingesetzt wird, durch Erhöhung der Drehzahl auf knapp unter 3000 U/min für ca. 1 Minute.....da durfte der DB-Wert den im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräuschwert um 3 DB max überschreiten
bei einer Messung immer beachten welche dB gemessen werden...beim E36 hab ich dB(A) im Schein stehen, beim Mopped dB(N). Die Messverfahren sind nicht kompatibel...