Zitat:
Im Vertrag steht nur laut Tarif!
(Zitat von: fanatics)
dann gelten die gesetzlichen
wie schon oben geschrieben
dann musst du noch gucken wielange du schon in der firma arbeitest...
es gibt ja tabellen inwiefern sich die kündigungsfrist verlängert...
bei der berechnung der beschäftigungsdauer werden zeiten, die vor der vollendung des 25. lebensjahrs des arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
in meinem vertrag steht z.b. das ich mich daran halten muss...bei kündigung oder auch wenn ich selber kündigen würde...bei mir wären es mittlerweile 5 monate
wenn dieses nicht im vertrag steht.... dann gelten halt die gesetzlichen... mit einer frist von vier wochen zum fünfzehnten oder zum ende eines kalendermonats kann gekündigt werden.
gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 24.09.2009 um 20:35:50