Das führt doch zu nichts. Ich werde mich doch nicht für deine Verderhungen zerreissen.
Das reicht schon aus um festzustellen, dass es nur um Klugschiss geht:
Zitat:
einfach so mit Rest Gewähr verkaufen, was leider nicht ohne weiteres geht.
"Ohne weiteres. "
Eine kurze schriftliche Abtretung der Ansprüche ist eine enorme Bürde. Schon klar...
Dem Richter könnte es bei einer arglistigen Täuschung schon ausreichen, dass der Händler über sein Verkaufgegenstände als Fachmann informiert sein muss.
Pauschal kannst du oder ich hier gar nichts beantworten. Da immer nur einer auf dem Podest sitzt und das entscheidet.
Und da du, wie auch ich, in dem Gebiet auch nicht zur Elite gehörst, sehe ich an dieser Aussage:
Zitat:
warum lässt sich der te nicht innerhalb der ersten 6 monate n neues auto aufbauen? Ich kenn so viele, wo der händler richtig drauf zahlte.
Damit bin ich raus und denke mir meinen Teil.
Ich habe mich mehrere Monate in einem Unternehmen ausschließlich mit Sachmangelhaftung und Gewährleistungsansprüchen von Kunden befasst.
Unzählige male saß ich als Zeuge vor Gericht und habe mir Schreiben von Rechtsanwälten durchlesen dürfen, welche dann von mir an die Rechtsabteilung weitergeleitet werden mussten.
Arglistige Täuschung wurde mir ein ums andere mal um die Ohren gehauen. Teilweise ging es vor dem Gericht durch.
Da nützen die Gesetze und Beweislagen wenig, wenn der Richter anderer Ansicht ist.
In der Theorie ist immer alles schön und gut, aber die Praxis sieht es dann anderes vor.
Auch ich hätte als Filialleiter lt. Meinung Richter oder RA der Gegenseite viele Dinge über meine Ware wissen müssen, die ich gar nicht wissen konnte, und das Unternehmen hat dementsprechend den Fall verloren.
Es kommt jetzt zu keiner weiteren Korrespondenz, da mir das ganz einfach zu stressig wird. Dafür bin ich nicht im Forum angemeldet.
Du hast Recht und ich bzw. der TE nun Ruhe.
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