Unfall - Gutachte von Versicherung gekürzt - Frage
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Panketal bei Berlin
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Zitat:
Als geschädigter hat man das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Unabhängig davon ob es zu einem Prozess kommt, oder der Anwalt (wie in meinem Fall auch vor zwei Jahren) nur den Papierkram erledigt.
Wie der Threadersteller schon sagte: Als Geschädigter kannst Du nichts dafür und nicht jeder Geschädigte kennt das Gesetz auswendig. Es soll sogar Geschädigte geben, die einfach keine Lust auf die Rennerei und die ganze Abwicklung haben. Damit kann man dann den Anwalt betrauen.
Ich kenne die Gesetzeslage jetzt auch nicht auswendig, aber ich *vermute*, daß Du im Zusammenhang mit dem Unfall weiterhin ein Recht auf den Anwalt hast. Du hast das Ergebnis nicht akzeptiert, somit ist der Fall noch am Laufen. Ich kenne zumindest keinen Gesetzesauszug, der Vorschreibt, daß man den Anwalt unmittelbar zu Beginn gleich mit der Abwicklung beauftragen muss.
Zum Stundenlohn: Soweit ich weis ist es üblich die Löhne einer freien Werkstatt anzusetzen, ausser Du kannst beweisen, daß Du das Fahrzeug *immer* bei BMW hattest. Was Du in diesem Fall wahrscheinlich kannst. Du brauchst auch keinen Prozess zu führen, das einreichen der Unterlagen zusammen mit dem Widerspruch sollte ausreichen. Zur Sicherheit aber gleich von einem Anwalt, damit die wissen woher der Wind weht.
Versicherungen versuchen einfach zu kürzen, wo es geht. Hätte ich meinen Totalschaden damals ohne Anwalt gemacht hätten die mir sicher an die 10.000 Euro weggekürzt. Nach 3 Monaten Streitereien hatten sie mir sogar als i-Tüpfelchen das Kuchenblech meiner Freundin für 20 Euro gezahlt, das bei dem Unfall beschädigt wurde. Sie konnten nicht einen einzigen Cent wegstreichen, dank dem Anwalt. Die Briefe die er geschrieben hat waren gigantisch. :)
Bearbeitet von: Stefan177 am 04.11.2012 um 09:57:47
(Zitat von: Stefan177)
Danke für die hilfreiche Antwort. Ich werde die Tage mal beim Gutachter und nem Verkehrsrechtsanwalt vorbeischauen und mich beraten lassen. Ich persönlich werde keine Briefe an die Versicherung schreiben, da man sich da ja ganz schnell und unwissentlich falsch, bzw. für sich selbst nachteilig, äußern kann.
MfG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Asko,
schau mal hier
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Gruß
.:Sorry Süße,der Wagen geht vor!:.
Findet es jemand überraschend das ein Thread schon auf der 1. Seite
eskaliert und auch gleich Moralapostel und Fahrsicherheitstrainer mitmischen!?Also ich nicht...
Unsere Bekannte ist Anwältin für Verkehrsrecht. Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, dann bezahlt die gegenerische Versicherung IMMER den Anwalt.
Ich hatte 2 unverschuldetete Unfälle und beim 2ten Mal habe ich die Sache ohne Anwalt in die Hand genommen.
Die Regulierung dauert ohne Anwalt nicht so lange. Schaltest du einen Anwalt ein, ziehen die Versicherungen die Regulierung gerne in die Länge.
Die wollten mein Gutachten auch kürzen, habe dann unterschwellig mit Anwalt gedroht und jeden Penny bekommen. Ist sozusagen ein Ass im Ärmel, weil die Versicherung natürlich nicht auch noch den Anwalt bezahlen wollen.
Wenn die Schuldfrage eindeutig klar ist, dann kann man es auch ohne versuchen.
Man darf natürlich das Nutzungsausfallentgelt nicht vergessen. (Reparaturdauer).
Wieviel Tage das sind, steht im Gutachten. Entweder man nimmt einen Leihwagen, oder man bekommt einen Tagessatz (die Summe das richtet sich nach der Fahrzeugklasse) ausbezahlt.
Bearbeitet von: aeneon am 04.11.2012 um 13:21:58
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Vor kurzem kam ein Bericht im TV.
Die eingereichten Gutachten gehen durch eine zentrale Datenbank und die
berechneten Sätze z.B. für Karosseriearbeiten, Lackierarbeiten etc.pp. werden
vollautomatisch von der EDV gekürzt, alle zu Gunsten der Versicherung. Das
dabei natürlich teilweise Quatsch rauskommt ist klar, aber sobald man dagegen
Widerspruch einlegt, geht alles seinen Gang. Von daher ist es wichtig, das Auto
in einer selbst gewählten Werkstatt reparieren zu lassen und NICHT in der von
der Versicherungen vorgeschlagenen, denn dann wird dort nach dem gekürzten
Gutachten repariert und, ja wie soll man sagen, eventuell nur zusammengeschustert.
BMW Team Oberhavel
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Habe aktuell das gleiche Problem.
Alles gemacht wie von der Versicherung gefordert. Kostenvoranschlag und Bilder eingereicht und dann kam wums der Hammer: Kürzung um über 40%.
Absolute Frechheit, hier solche Mondpreise anzusetzen.
Als ich Widerspruch einlegte, und daraufhinwies dass ich Anreecht auf eine Abrchnung anhand des eingereichten Kostenvoranschlages habe, soll ich jetzt mein Checkheft einschicken.
Dafür haben sie die geforderte Kostenpauschale von 25,- € angeblich überweisen.
Top.
Mal sehen wie es weiter geht.