Privatmann wechselt gerne Autos.. Wann Gewerblich?
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Moin ;)
Hab da mal ne frage und zwar Wechsel ich gerne meine Autos.
Ab wann wird sowas gewerblich, Verkaufe die Autos ja für mehr Geld wie gekauft aber dafür hab ich ja einiges an Arbeit reingesteckt da ma Felgen , da mal Fahrwerk da mal TüV mit allem was zu reparieren war. Habe jetzt mein 5tes Auto innerhalb von 1 1/2 Jahren.. Gibt's da so ne Zahl wieviel man verkaufen darf? Danke schonmal im vorraus
Mitglied: seit 2005
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Hallo Dennis-M3,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Privatmann wechselt gerne Autos.. Wann Gewerblich?"!
Gruß
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Mitglied seit: 31.10.2011
Siegen
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3 Beiträge
Dazu würde ich mal meinen Steuerberater des vertrauens Interviewen. Der sollte sowas wissen
Alle haben gesagt das es nicht geht !!!
Dann kam einer der das nicht wusste und hat es gemacht !!!
Auch wenns nicht soviel wie in deinem Fall ist, ich hab auch mein 7 Auto innerhalb von 4 Jahren aber es hat sich noch niemand beschwert :)
Gruß
Es gibt keinen feste Zahl. Man sagt, dass ab 4 Fahrzeugen pro Jahr welche auf den Halter zugelassen worden sind, eine Überprüfung seiten des FA stattfindet.
Das wird aber höchstwahrscheinlich nicht gleich im ersten Jahr passieren, sondern vielleicht im nächsten.
Die Frage ist dann auch:
Wie aktiv und wie gut organisiert sind die Behörden?
Man kann es pauschal leider nicht beantworten.
Der Grundsatz lautet:
"Nicht mehr als drei pro Jahr."
Aussage meines RA.
Vorsichtig wäre ich bei Anrufen welche lediglich auf Adressbekanntgabe deinerseits zielen, weil das sind meist Innungen die abmahnen wollen.
Man muss dann egal bei welcher Institution natürlich Nachweise ohne Ende bringen. Kaufverträge, Rechnungen usw.
Du musst dann nachweisen können, dass es sich um kein Spekulationsgeschäft handelt.
Dazu zählen in der Regel Güter des täglichen Gebrauchs nicht, aber in diesem Fall gilt das natürlich nicht.
Ausreden wie:
"Ich habe da viel Geld reingesteckt." oder
" 3 der 5 Autos waren für Freunde zählen nicht."
Es wird ermittelt und du bist in der "Beweispflicht."
Bearbeitet von: Heckpropeller am 19.10.2012 um 09:52:47
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Meines Wissens nach gilt in diesem Staat zum Glück in dubio proreo also muss demnach seine Schuld bewiesen sein und nicht andersrum, dann kann ich ja beliebig Leute wegen Diebstahl anzeigen und die müssen beweisen, dass sie es nicht waren ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
...Verkaufe die Autos ja für mehr Geld wie gekauft ...
(Zitat von: Dennis-M3)
Hi,
da würde ich Dir pauschal eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellen - das Finazamt sicher auch.
Das Finanzamt geht bei wiederholten Fahrzeuganmeldungen mit einer Dauer von unter 3 Monaten ebenfalls von gewerblichen Tätigkeiten aus.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 02.03.2010
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41 Beiträge
Zitat:
[quote]
...Verkaufe die Autos ja für mehr Geld wie gekauft ...
(Zitat von: Dennis-M3)
Hi,
da würde ich Dir pauschal eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellen - das Finazamt sicher auch.
Das Finanzamt geht bei wiederholten Fahrzeuganmeldungen mit einer Dauer von unter 3 Monaten ebenfalls von gewerblichen Tätigkeiten aus.
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
[/quote
ja klar verkauf ich sie für mehr wie mein kaufpreis! wenn man es so sieht, aber dafür stecke ich ja geld rein von fahrwerk über felgen..also komm ich ziemlich auf 0 aus
Zitat:
ja klar verkauf ich sie für mehr wie mein kaufpreis! wenn man es so sieht, aber dafür stecke ich ja geld rein von fahrwerk über felgen..also komm ich ziemlich auf 0 aus
(Zitat von: Dennis-M3)
Ob Du tatsächlich nen Gewinn erzielst, is auch unerheblich. Wichtig is die
Absicht, nen Gewinn zu erzielen; streng zu unterscheiden von der Liebhaberei. Also wenn man was nur aus Spaß und an der Freude tut (beispielsweise Schlangen halten) - und wenn die sich dann doch mal gepaart haben, die kleinen Schlangen verkauft. Und unterm Strich auch nach vernünftigem Denken langfristig gesehen kein Gewinn rauskommen kann. Das wäre dann der Fall, wenn Du die Fahrzeuge wirklich für weniger verkaufst als Du sie gekauft hast. Was in Deiner Rechnung fehlt is die Nutzung - also die "Vorteile" und der Verschleiß, weil Du das Fahrzeug selbst genutzt hast.
Rein theoretisch und nur steuerrechtlich betrachtet könntest Du dem Finanzamt eins auswischen: Du meldest ein Gewerbe an, machsts weiter so wie bisher - und erwirtschaftest mit der Geschichte nen Verlust von ein paar Tausend Euro p.a. - verursacht durch das, was Du in die Wagen reinsteckst, ne gewisse betriebliche Nutzung der Fahrzeuge, Kosten für Werkzeug, Büromaterial, Steuerberaterkosten, Raumkosten usw. Aber von der Masche würd zumindest ich Dir dringendst abraten, weil Du dann ja ne Gewährleistung auf die Autos geben müsstest - und das kann sich ziemlich schnell als Bumerang entwickeln.
Bearbeitet von: mb100 am 20.10.2012 um 11:44:31
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
@mb: Ausgaben also quasi Verluste dafür steuerlich angeben? Oder wie hast Du das gemeint?
Das würde ich mir aber genau überlegen
i
Zitat:
@mb: Ausgaben also quasi Verluste dafür steuerlich angeben? Oder wie hast Du das gemeint?
(Zitat von: E36-Freak)
Ging in die Richtung, ja. Selbstverständlich nur Ausgaben, die auch mit dem Auto-Umbauen und Auto-Verkaufen zusammenhängen - also tatsächlich betrieblich genutztes Werkzeug, betrieblich genutzte Stifte, betriebliche Fahrten, das Zimmer, das man für die Arbeit nutzt, ... . Und ja, die Grenze zwischen "Steuergestaltung" und "Steuerhinterziehung" is da schon sehr dünn.
Aber wenn das Finanzamt der Ansicht ist, dass hier ne gewerbliche Tätigkeit vorliegt, dann sollte mans schon mit allen Konsequenzen - also auch nem vertikalen Verlustausgleich - durchziehen. Is ohnehin nicht selten bei derartigen Gestaltungen (die es durchaus häufiger gibt - gerade im Bereich der Tierzucht), dass das Finanzamt nach ner gewissen Zeit, in der man belegbare, nachvollziehbare und nicht zu beanstandende Verluste macht, auf den Trichter "Liebhaberei" kommt - und diese bejaht.
Nur wie ich schon gesagt hab: ich würds nicht machen - aus den von mir genannten Gründen.
Bearbeitet von: mb100 am 20.10.2012 um 13:53:34
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich habe zwei bis drei Ummeldung pro Jahr auf meinem Namen und
noch nie Post gekommen. Als Privatperson ohne Handelsabsicht könnte ich aber belegen, dass
keine/wenig Gewinne gemacht werden bzw. ab und zu mal Verlust.......
Selten habe ich mehr als 500 EUR Gewinn. Für mich ist es schon ein "Gewinn" wenn ich ein Auto 10 TKM fahre und kein Wertverlust bei Verkauf generiere.
Zitat:
Meines Wissens nach gilt in diesem Staat zum Glück in dubio proreo also muss demnach seine Schuld bewiesen sein und nicht andersrum, dann kann ich ja beliebig Leute wegen Diebstahl anzeigen und die müssen beweisen, dass sie es nicht waren ;)
(Zitat von: Bruderchorge)
Und wieder mal gilt: wenn man keine Ahnung von Rechtssachen hat, lieber einfach mal nichts schreiben.
"In dubio pro reo" gilt im Strafrecht, auch das Diebstahl-Beispiel ist Strafrecht.
Im Zivilrecht und Steuerrecht sieht das z.T. ganz anders aus.
An den TE: Ich kann nur empfehlen sich zu dem Thema mal einige Urteile zu ergoogeln oder tatsächlich zur Sicherheit mal vom Steuerberater oder Fachanwalt beraten lassen (beides kostet u.U. aber Geld).
Gerade das Steuerrecht kann da gnadenlos sein - es gibt durchaus Stolpersteine bei denen auch von Privatpersonen ohne gewerbliche Absicht Einkünfte und Einkommen aller Art angeben und ggfs. versteuern müssen, da ich aber im Steuerrecht nicht so bewandert bin wie in anderen Bereichen halte ich mich da aber lieber zurück ;-)
Bearbeitet von: economix am 20.10.2012 um 19:12:54
Zitat:
Zitat:
Meines Wissens nach gilt in diesem Staat zum Glück in dubio proreo also muss demnach seine Schuld bewiesen sein und nicht andersrum, dann kann ich ja beliebig Leute wegen Diebstahl anzeigen und die müssen beweisen, dass sie es nicht waren ;)
(Zitat von: Bruderchorge)
Und wieder mal gilt: wenn man keine Ahnung von Rechtssachen hat, lieber einfach mal nichts schreiben.
"In dubio pro reo" gilt im Strafrecht, auch das Diebstahl-Beispiel ist Strafrecht.
Im Zivilrecht und Steuerrecht sieht das z.T. ganz anders aus.
(Zitat von: economix)
... aber auch im Steuerrecht gibts nen Amtsermittlungsgrundsatz, festgehalten in § 88 AO - und die Finanzbehörde hat (wie auch die Staatsanwaltschaft im normalen Strafverfahren) für den Steuerpflichtigen günstige Umstände genauso zu ermitteln und zu berücksichtigen wie die Ungünstigen. In sofern ist das Steuerrecht als Teil des öffentlichen Rechts dem Strafrecht näher als dem Zivilrecht. Liegt am Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger - im Gegensatz zum Begegnen auf einer Hierarchieebene, wie es im Zivilrecht vorherrscht.
Was aber richtig ist, ist, dass es "in dubio pro reo" nur im Strafrecht gibt. Aber allgemein wird der Spruch ohnehin falsch verstanden. Schließlich sagt er nur, dass der Richter "für" den Angeklagten (den es ja eh nur im Strafrecht gibt...) entscheiden muss, wenn er selbst Zweifel hat. Somit is die Regel lediglich ne Entscheidungsregel.
Bearbeitet von: mb100 am 20.10.2012 um 22:16:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mal abgesehen von der Gesetzeslage: Wenn Dich irgendein Nachbar hinhängt oder sonstwer nur mit dem Verdacht, dann hast Du Probleme (das FA) am Hals. Das FA kommt selten von selber auf sowas.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
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650 Beiträge
So ihr BMW Jünger, fragt einfach mal den Stb. (In diesem Fall mich)! Gewerblich tätig wird wer nachhaltig tätig wird und dabei, wie oben bereits richtig geschrieben wurde, eine Gewinnerzielungsabsicht hat. (USt. Rechtlich ist das wieder anders zu beurteilen)! Ich würde sagen ab 4 bis 5 Fahrzeugzulassungungen, wäre ich vorsichtig. Natürlich, sollte das F A auf dich zukommen, können alle dir entstandenen Kosten den Einnahmen gegengezeichnet werden!
Bei genaueren Fragen bitte PM an mich!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
Zitat:
Mal abgesehen von der Gesetzeslage: Wenn Dich irgendein Nachbar hinhängt oder sonstwer nur mit dem Verdacht, dann hast Du Probleme (das FA) am Hals. Das FA kommt selten von selber auf sowas.
(Zitat von: Stefan177)
... wobei man hier ja zumindest indirekt dem FA selbst den ständigen Wechsel der Fahrzeuge anzeigt. Schließlich is das FA ja für die Erhebung der KFZ-Steuer zuständig.
Stellt sich halt dann nur die Frage, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Kollegen klappt. Dahingehend kann schon ein Mittagessen mit dem Mitarbeiter der KFZ-Steuer-Stelle und dem Mitarbeiter der Einkommensteuerstelle fatal sein (=> "Du, der xxx *mampf* hat heut scho das dritte Auto in dem Jahr zugelassen *mampf* - und es is erst August *mampf*. Macht der eigentlich was mit Autohandel?" - "Hm, kann ich *mampf* so spontan net sagen, aber ich *mampf* guck mal nach. Treffen wir uns *mampf* später noch auf nen Kaffee?") Und ab wann es dem, der für die KFZ-Steuer zuständig is, auffällt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ich weiss, dass der Spruch aus dem Strafrecht kommt, bin auch kein Lateiner, trotzdem wollte ich nur darauf hinaus, dass in der Regel hierzulande man seine Forderungen mit "beweisen" durchsetzen muss und nichtmit pauschalen Behauptungen... Falls das nicht der Wahrheit entspricht, bitte ich um korrektur ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Ich weiss, dass der Spruch aus dem Strafrecht kommt, bin auch kein Lateiner, trotzdem wollte ich nur darauf hinaus, dass in der Regel hierzulande man seine Forderungen mit "beweisen" durchsetzen muss und nichtmit pauschalen Behauptungen... Falls das nicht der Wahrheit entspricht, bitte ich um korrektur ;)
(Zitat von: Bruderchorge)
Stimmt scho - und auch wieder nicht.
Beispiel: in nen Strafprozess kannst Du Dich als Angeklagter reinsetzen, kannst hämisch grinsen und außer Deinen persönlichen Daten nix sagen. Keine Angaben zur Sache, keine Entschuldigung, kein gar nix. Und kannst trotzdem freigesprochen werden.
Wenn Du im Zivilprozess als Beklagter nix sagst / vorbringst (also auch nix "Entlastendes"), verlierst Du hundertpro - weil der Richter nur nach dem geht, was der Kläger vorbringt. Egal ob der Richter irgendwelche Zweifel hat. Ergo: man kann nen Zivilprozess auch mit pauschalen Behauptungen gewinnen - wenn die Gegenseite blöd genug is, gegen die nix vorzubringen.
Bearbeitet von: mb100 am 21.10.2012 um 14:41:38
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Innerhalb 4 jahren fahre ich jetzt mein 16 Auto und bin jetzt 22 jahre alt.
es hat sich noch keiner beschwert.
soweit ich weiß passiert da auch nichts, da du die fahrzeuge ja ANMELDEST, somit verminderst du den wert des fahrzeuges durch einen weiteren halter im fahrzeugbrief.
hättest du die fahrzeuge abgemeldet stehen zum verkauf, wäre das natürlich was anderes.
ich stecke nur kein geld rein, ich stelle sie einfach für paar tausender mehr ins netz und es hat bis jetzt immer einer gekauft.
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Bewertet fair meine Fotostory, ich bewerte zurück !
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