Zitat:
Beim berechnen die Ebay und PayPal Gebühren mit kalkulieren. Sind nicht Steuerlich absetzbar.
(Zitat von: LatteBMW)
Das stimmt so nicht bzw. nur teilweise.
Richtig ist, dass die USt für die Kontoführungsgebühren von Paypal nicht geltend gemacht werden können, da Paypal keine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener USt. schickt. Allerdings kann man für eBay und beispielsweise auch Amazon die USt. geltend machen.
Zur Gewinnermittlung können sowohl die Gebühren von Paypal (wir setzen sie immer als ganz normale Kontoführungsgebühren an) als auch die Gebühren von eBay als ganz normale Betriebsausgaben angesetzt werden.
(hab grad nochmal in die Konten, die BWA, EÜR und ne USt-Voranmeldung von nem eBay-Shop, für den ich die Buchhaltung mach, reingeguckt...)
Wollen die bei eBay jetzt echt ne Gewerbeanmeldung sehen?
Hab mal für meine Mutter (die ein Unternehmen führt) ein gewerbliches Konto eingerichtet, und da war das nicht nötig und wurde bis jetzt auch nicht verlangt. Und als ich mein Konto versehentlich auf "Gewerbe" umgestellt hab, gabs auch keine Probleme - eher mit der "Rück-Umstellung"...
Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2011 um 13:40:11