betrogen und arglistige täuschung
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Leingarten
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Servus Freunde
Fahrzeugdaten:
BMW E36 320i
Bj.1992
KM 138TKM
11 Hand
ich hoffe ihr könnt mir helfen ich habe ein auto gekauft am 5.10 und am 8.10 angemelden und 10.10 abgemeldet der grund an dem tag wo ich das auto angemeldet habe ware ich bei mir in der werkstatt um zu kucken was alles kaputt war weil der verkäufer meinte differential hat spiel beim anfahren kammen hämmernde geräusche da endecke ich das die hinterachse von der bodenguppe 1 halter verabschiedet war also die halterung hat die bodengruppe rausgerissen.
meine frage jetzt wenn der verkäufer in den kaufvertrag reinschreibt differential und dann noch keine garantie keine rücknahme und ich endecke noch andere schäden hardyscheibe ist auch kaputt kann ich das auto zurückgeben ach ja kilometer ist 100% auch zurückgedreht (vermutung)
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Hallo Dream-Car,
schau mal hier
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Gruß
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Setz dich doch erst mal mit dem Verkäufer in Verbindung. Vieleicht hat er selber nichts von dem Schaden gewusst.
Ersteller dieses Themas
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Leingarten
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der verkäufer ist ein freund von mir und ich hatte mit ihm am 8.10 geklärt das er das auto zurück nimmt und heute habe ich das auto abgemeldet weil wir uns geeinigt haben und jetzt macht er ein teahter sein pech war auch das ich vor ihm den besitzer auch kenne und habe heute ihn auf den schaden gefragt er meinte nein der schaden war nicht weil er hat das auto mit neuem tüv verkauft also heist es das beim letzten besitzer der schaden passiert ist der tüv wurde am 4 monat gemacht und da hat er das auto gekauft und am 9 monat hat er das auto abgemeldet und verkauft also ich habe das auto von ihm gekauft bin gerade mal 120km damit gefahren ich wollte alles friedlich mit ihm klären aber jetzt geht es zu weit
Da hast Du ja nen tollen "Freund".
No hope Left!
Zitat:
Da hast Du ja nen tollen "Freund".
(Zitat von: Mario325iK)
dem gibt es nichts hinzu zufügen, mein beileid!
hast du rechtschutz?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.02.2012
Leingarten
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nein hab ich nicht aber das war er gemacht hat arglistische täuschung + anfechten
1. Der Verkaufer muss mich auf dene schäden hinweißen verheimliche schäden auch wenn er sich nicht auskennt führt es zu einem arglistische täuschung
2. Wenn der 10 Bestizer sagt bei ihm war der schaden nicht und beim 11. Besitzer muss der schaden gewesen sein.
3. Verdacht zu einer betrugs verkauf er hatte das auto nur 6 Monate warum verkaufte er es so schnell also muss er was vom schaden gewusst haben
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.02.2012
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und das habe ich aus automobilkanzlei.de gelesen
Arglistige Täuschung beim Autokauf kann vorliegen, wenn eine Vertragspartei - meist der Verkäufer - wider bedes Fahrzeugessseren Wissens bestimmte Eigenschaften zusichert (z.B. "Unfallfreiheit") bzw. ausschließt (z.B. "Kein Unfallschaden"). Selbst wenn der Verkäufer keine (sichere) Kenntnis über die zugesicherten/ausgeschlossenen Eigenschaften hat, kann im Einzelfall eine arglistige Täuschung vorliegen.Die arglistige Täuschung berechtigt zu Anfechtung. Bei der Anfechtung geht es im Kern darum, dass sich der Anfechtende, meist der Käufer, vom Kaufvertrag löst.
Besondere Bedeutung hat die arglistige Täuschung beim Kauf von Gebrauchtwagen, weil sich der Käufer selbst dann vom Vertrag lösen kann, auch wenn der Verkäufer die Gewährleistungsrechte im Vertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat.
Siehe auch
11 Hand und 138 Tausend Km? Alleine da wäre ich schon skeptisch geworden und hätte deswegen kein Interesse mehr gehabt. Aber wünsch dir alles gute, habe sowas auch hinter mir. Bei mir hat der Verkäufer das Auto gott sei dank ohne meckern zurückgenommen nachdem er einen Brief vom Anwalt bekommen hat ;)
Nette Grüße
Keviin_E39
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 11.02.2012
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106 Beiträge
was meinst du was ich den anwalt zahlen muss oder muss alles der schuldige bezahlen auch das an und ab melde gebühr
Zitat:
1. Der Verkaufer muss mich auf dene schäden hinweißen verheimliche schäden auch wenn er sich nicht auskennt führt es zu einem arglistische täuschun
Völliger Blödsinn!
Er hat dich auf den Schaden hingewiesen, es steht im KV und da der Mangel so offensichtlich ist, kommst du damit nicht durch.
11.Hand, Bj.92 und unglaubwürdige 138tkm. Will mal wissen was du bezahlt hast.
600€?
Mach mal kein Fass auf und versuche hier mit dem kurz angeeigneten "Wissen" übers I-Net die Welle zu machen.
Beim Anwalt darfst du ohne Rechtsschutz natürlich erst einmal in Vorkasse gehen bis die Sache entweder mit dem Verkäufer oder durch den Richter geregelt wurde.
Oder dein Anwalt stellt dir bei "Niederlage" ne Rechnung.
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Zitat:
Oder dein Anwalt stellt dir bei "Niederlage" ne Rechnung.
(Zitat von: Heckpropeller)
Bei Niederlage wird wohl auch der Gegnerische Anwalt und das Gericht eine Rechnung schicken, nennt sich dann auch "Prozessrisiko"...
Ging mir eher darum, bevor einige meinen: " Ich musste gar nichts im Voraus bezahlen..."
Natürlich kommt da noch mehr auf ihn zu.
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die rechnung vom anwalt kommt auch, wenn sie sich aussergerichtlich einigen ;) außer ihr einigt euch auch darauf, dass er den anwalt zahlt... das wird er aber nicht machen bei einem auto aus der preiskategorie
11 besitzer bei 138tkm??? hallo??????? fragst du dich nicht, warum das auto im durchschnitt nur 12tkm pro halter gefahren wird? bei 3.er hand schaue ich schon 3 mal hin!
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
ach ja kilometer ist 100% auch zurückgedreht (vermutung)
(Zitat von: Dream-Car)
Wat nen deutsch.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
die rechnung vom anwalt kommt auch, wenn sie sich aussergerichtlich einigen
Dann zahlt sie aber in den meisten Fällen der "Gegner".
Es wird ihm dann in Rechnung gestellt.
Eigentlich ist es ja auch Bockwurst, da jeder vernünftige Anwalt bei so einer Ausgangslage den guten Rat zum "sein lassen" geben wird.
Die Fakten:
nen Auto für 500€
im KV steht eindeutig ein Mangel
der Verkäufer ist / war ein Freund
Gewährleistung usw. sind ausgeschlossen ( auch wenne r Garantie schreibt, ich gehe von einem Vordruck aus)
(wahrscheinlich) kein Rechtsschutz
Da ist nichts zu holen. Eher das Gegenteil wird der Fall sein. Die Kosten werden den Fahrzeugwert übertreffen.
Klär das anders mit dem Typen...
edit:
Zitat:
Verdacht zu einer betrugs verkauf er hatte das auto nur 6 Monate warum verkaufte er es so schnell also muss er was vom schaden gewusst haben
Du verrennnst dich da in eine Sache von der du 0 Ahnung hast, aber gewaltig.
Genauso wie du ihm unterstellst, dass er dich darauf hinweisen muss. Das hat er doch. Ob es nun das richtige defekte Bauteil war oder nicht. Eine Täuschung liegt in keinem Falle vor, wenn ein Defekt genannt wurde, aber die Ursache dafür nicht. Du kannst dir jetzt nicht irgendetwas an den Haaren herbei ziehen...
Bearbeitet von: Heckpropeller am 11.10.2012 um 10:14:36
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wenn Du einen Anwalt bemühst kostet das erstmal ca 200 Euro Erstberatung
wenn der Anwalt seriös ist wird er Dir ein Schreiben an den Gegner fabrizieren aber von einem Prozess abraten
kostet nochmal 150.- Euro
falls Du doch klagen willst wird das bei einem Streitwert von 1000.- Euro nochmal 1000.- Euro kosten
(wenn Du, was wahrscheinlich ist, verlierst.
Falls es zu einem Vergleich kommt kostet es "nur" 500.-Euro kosten
Das ganze wird min. ein halbes Jahr dauern
Bearbeitet von: MIKE46 am 11.10.2012 um 09:50:49
Zitat:
wenn Du einen Anwalt bemühst kostet das erstmal ca 200 Euro Erstberatung
(Zitat von: MIKE46)
Dies ist so pauschal erst mal nicht korrekt, denn das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Die Erstberatungspauschale hängt erstens davon ab ob man einen Anwalt wählt der die Anwaltskosten nach RVG oder BRAGO abrechnet (Gebührenverordnungen) oder nach individuellem Satz (bei eher gehobenen Rechtsanwälten oft der Fall).
Des Weiteren fallen keine Beratungsgebühren oder niedrigere Beratungsgebühren unter bestimmten anderen Umständen an, z.B. als Hartz4-Empfänger, mit Rechtsschutzversicherung, ggfs. sogar mit ADAC-Mitgliedschaft (man muss sich vorher jeweils allerdings mit den genannten Institutionen in Verbindung setzen).
Zitat:
wenn der Anwalt seriös ist wird er Dir ein Schreiben an den Gegner fabrizieren aber von einem Prozess abraten
(Zitat von: MIKE46)
Bist du selber Rechtsanwalt oder wie kommst du auf solch eine Pauschalaussage? Du kannst doch nicht anhand der dünnen Faktenlage hier ernsthaft dir anmaßen behaupten zu wollen ob ein seriöser Rechtsanwalt nach eingängiger Prüfung aller Details von einem Prozess abraten würde oder nicht?? Geht's noch?!
Zitat:
kostet nochmal 150.- Euro
(Zitat von: MIKE46)
Auch hierfür gilt das oben geschriebene!
Zitat:
falls Du doch klagen willst wird das bei einem Streitwert von 1000.- Euro nochmal 1000.- Euro kosten
(wenn Du, was wahrscheinlich ist, verlierst.
Siehe oben.
Zitat:
Falls es zu einem Vergleich kommt kostet es "nur" 500.-Euro kosten
(Zitat von: MIKE46)
Was ist denn das für ein Quatsch? Ohne die Inhalte des Vergleiches zu kennen, lässt sich doch überhaupt nicht sagen welche Kosten dabei letzten Endes entstehen - immerhin ist es der Inhalt des Vergleiches der entscheidet wer welche Anteile zugesprochen bekommt und wer welche Kosten zu tragen hat.
Zitat:
Das ganze wird min. ein halbes Jahr dauern
(Zitat von: MIKE46)
Auch das lässt sich je nach Gerichtsstand (=Ort) so überhaupt nicht pauschal sagen, auch wenn die Tendenz in der Richtung liegen mag.
Wenn man zu rechtlichen Themen so gar keine Ahnung sollte man es vllt. machen wie der Nuhr und einfach mal gepflegt die Fresse halten...
@Dream-Car:
In dem anderen Thread sagst du "Geld spielt keine Rolle", und hier ärgerst du dich weil du ein 20Jahre altes Auto gekauft hast (aus 11. Hand) und es nicht mängelfrei ist.
Schon klar, es gibt Verbraucherrechte und die hat jeder Verbraucher, auch du. Trotzdem bist du schon ein bissl seltsam, wenn ich das mal so sagen darf, ohne dich beleidigen zu wollen.
Anwalt würde ich jedenfalls ganz schnell vergessen: Kostet erstmal viel Geld und ob du Recht bekommst ist unklar. (Es bekommen ja manchmal nicht mal Leute Recht, die eindeutig im Recht sind!).
Verkauf den 320i und lass gut sein, hast ja noch zwei Autos laut eigenen Aussagen.
20 Jahre und 11.(!) Hand...ich brech zusammen :-)
Ach ja, Pünktchen, Pünktchen, Komma, Strich....
TriStar
@ TE
Ich musste jetzt noch mal auf deinen ebay Account gehen und da habe ich doch anhand deiner Bewertungen gesehen, dass du auch kein unbeschriebenes Blatt bist... oO
Wenn man im Glashaus sitzt...
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Was viele nicht wissen.....
Als ADAC (Plus?) Mitglied dürft ihr 1 kostenloses Gespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen.
Ich weiss nicht, ob jedes halbe Jahr, oder 1 mal im Jahr. Die ADAC-Anwälte findet man auf deren Homepage.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.