Gewährleistung bei Beweislastumkehr
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Hallo Leute,
ich hab mir Mitte Februar eine gebrauchte Grafikkarte bei einem Händler (eBay) gekauft!
Ich habe ihn nun angeschrieben und verstehe seine Antwort nicht so ganz...
Zitat:
Für uns ist die Mangelanzeige ausschlaggebend um handeln zu können.
Auch haben wir diesen Fehler mit der falschen Einsendung weder provoziert
noch verursacht. Fakt ist aber: Ein rechtzeitiges handeln war deswegen füruns
nicht möglich. Gern können Sie den Artikel einsenden. Wir bestehen allerdings
auf den Beweis das der Mangel bei Gefahrenübergang bestanden hat.
Bei Gewährleistung muss man doch nach den 6 Monaten selbst beweisen, dass der Mangel schon vorher bestand?
Das kann ich nicht, bzw heist das, dass ich keine Chance habe und die Karte weg werfen kann? :(
Die Karte (Geforce GTX 8000 Ultra) wurde weder geöffnet, noch übertaktet oder sonst irgendwie verändert!
Hoffe es kennt sich jemand damit aus und kann helfen...
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 05.09.2012 um 20:03:26
One of the last wild Ducks!
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Hallo Fresh Prinz,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewährleistung bei Beweislastumkehr"!
Gruß
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Habs selbst grad bemerkt und schon geändert :)
One of the last wild Ducks!
Kenne jetzt den Mangel nicht, welchen du anmahnst.
Aber der Händler verweist auf sein Recht bei der Gewährleistung.
Damit liegt er richtig und du wirst es schwer haben deinen Mangel geltend zu machen.
Bei Übergang scheint sie funktioniert zu haben und bis Mitte August ebenso und nun stimmt etwas nicht.
Also unterliegt dieser Defekt aller Wahrscheinlichkeit keinen Gewährleistungsansprüchen deinerseits.
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Naja der Mangel ist, sie geht nicht mehr XD
Der Monitor zeigt beim Hochfahren nur Streifen und nach dem Windows Ladesymbol garnichts mehr!
Das hab ich schon befürchtet, toll wofür sind die diese 12 Monate Gewährleistung wenns eh nur 6 sind?
Müsste mal schauen ob ich beweisen kann, dass die Karte noch innerhalb seiner 6 Monate hops gegangen ist...
One of the last wild Ducks!
Angenommen bei einem Neu-Fahrzeug bricht eine Feder nach 10 Monaten.
Dann kann man davon ausgehen, dass das Teil schon am Tag der Übergabe fehlerhaft war.
Oder beim Plasma Fernseher funktionieren nach 7 Monaten die Lautsprecher nicht mehr.
Da sind Fälle, wo es eher auf einen Gewährleistunganspruch hinausläuft.
Aber bei einem gebrauchten Teil sieht es schlecht aus. Zumal die Grafikkarte als Verschleissteil bei PC gilt.
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Danke für deine Antwort erstmal!
Aber ist eine Feder nicht auch ein Verschleißteil?
Das Bsp kann ich am wenigsten verstehn, eine Feder wird extrem belastet unterm Fahren, wenn sie noch über ein halbes Jahr hält, kann sie am Tag der Übergabe nicht deffekt gwesen sein!?
Anders ist es bei einem Fensterheber der Geräusche macht und vielleicht 2 mal im Jahr benutzt wird!
Der geht dann noch 4-5 mal bevor sich der Seilzug verabschiedet, da kann der Mangel wirklich bei Übergabe schon bestanden haben...
Das ist doch alles irgendwie sch***, gebraucht mit Gewährleistung kauf ich jetzt zumindest nichts mehr :(
Ist zwar nur ne 50€ Karte aber trozdem...
One of the last wild Ducks!
ich kaufe aus diesem grund nur noch bei amazon! 2 jahre volle garantie, keine nachfragen bei defekten, sondern bedinungsloser austausch.
http://www.nvidia.com/object/manufacturer_warranty.html vielleicht hilft es dir ja?
sonst such mal nach garantie prüfen und dem hersteller der karte (asus oder wer auch immer)
edit
sry ich hab noch gesehen dass die karte gebraucht war!
Bearbeitet von: KKKlaus am 05.09.2012 um 20:52:52
Das kann man leider nicht 100% erklären, da es von Fall zu Fall spezifisch ist.
Dann kommt noch die Auslegungssache hinzu.
Wenn du die Karte nun schon nach 4 Monaten mit dem gleichen Defekt eingeschickt hättest und jetzt ist sie wieder mit dem gleichen Defekt, dann greift die Gewährleistung.
Die Gewährleistung ist leider nicht sehr viel wert, wenn man sorgenfrei eine Ware nutzen möchte.
Sie dient eher dazu, dass man eine fehlerfreie Ware erhält.
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du könntest mal versuchen , dass sie sich die karte eventuell auf kulanz ansehen bzw prüfen .....
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Hhmm das bieten sie auch an, aber der Bildschirm zeigt nur Streifen und der PC fährt nicht mehr ganz hoch sondern hängt nach dem Startbildschirm!
Die 8800GTX Ultra war nur selten im Gaminbetrieb und als ich sie zuletzt genutzt habe, war das um DVD zu schauen...
Denk mal da lässt sich nicht mehr viel machen :(
Wollte mir zwar eh ne neue kaufen, aber finde es blöd dass es Gewährleistung gibt und dann sowas!
Werd jetzt nur noch sachen auf 24 Garantie kaufen!
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Zumal die Grafikkarte als Verschleissteil bei PC gilt.
(Zitat von: Heckpropeller)
Wo steht das?
Was genau geht als "Verschleiß" kaputt?
Nonsense!
Zu Urspurngsproblem.
Wenn du nach 8 Monaten die Packung öffnest, die Karte einbaust und diese geht beim ersten Einschalten nicht, dann kann aber sehr wohl davon ausgegangen werden, das der Fehler schon beim Kauf bestand.
Je nach Preis der Karte kann sich der Gang zu einem Anwalt lohnen. Zwar liegt nun die Beweislast auf deiner Seite, jedoch herscht für den Verkäufer Mitwirkungspflicht. Diese kann aber nur ein Jurist einfordern. Wenn man dir diese Mitwirkungspflicht verweigert, sieht die Welt nämlich ganz anders aus.
Zitat:
Wenn du die Karte nun schon nach 4 Monaten mit dem gleichen Defekt eingeschickt hättest und jetzt ist sie wieder mit dem gleichen Defekt, dann greift die Gewährleistung.
(Zitat von: Heckpropeller)
NEIN!
Das ist wohl einer der berühmtesten Rechtsirrtümer! Wenn ein Produkt vor Ablauf der Gewährleistung ein Mangel aufweist und dieses ausgetauscht wird, dann gilt für das Ersatzprodukt nur noch die verbleibende Gewährleistungszeit. Die Gewährleistung gilt ab Kauf und verlängert sich nicht. Juristisch aufgehängt ist die Gewährleistung nicht am Produkt, sondern am Kaufvertrag. 6 Monate ab Kaufdatum gilt die Beweislastumkehr - egal wie oft das Produkt bis dahin schon getauscht wurde.
Hat durchaus seine Vorteile mit einer Rechtsanwältin verheiratet zu sein...
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Zitat:
NEIN!
Das ist wohl einer der berühmtesten Rechtsirrtümer! Wenn ein Produkt vor Ablauf der Gewährleistung ein Mangel aufweist und dieses ausgetauscht wird, dann gilt für das Ersatzprodukt nur noch die verbleibende Gewährleistungszeit. Die Gewährleistung gilt ab Kauf und verlängert sich nicht. Juristisch aufgehängt ist die Gewährleistung nicht am Produkt, sondern am Kaufvertrag. 6 Monate ab Kaufdatum gilt die Beweislastumkehr - egal wie oft das Produkt bis dahin schon getauscht wurde.
Hat durchaus seine Vorteile mit einer Rechtsanwältin verheiratet zu sein...
^^Hä? So war mein Post überhaupt nicht gemeint. Es ging lediglich um die Beweislast.
Und was ein Verschleissteil ist und was nicht steht natürlich nirgendwo schriftlich.
Mein Kumpel war Rechtsanwalt in Vertretung für Dell. Der hat mir da zum Thema Verschleissteil und Rechtsansprüche bei IT während der Gewährleistung einiges erzählt.
Ich war für die Gewährleistungs/Garantieansprüche eines Möbelfachmarktes zuständig und war somit auch häufig vor Gericht. Habe da auch als nicht RA einiges mitnehmen können.
Und eine entsprechern Aus- und Weiterbildung für den Handel besitze ich ebenfalls. Brauche da nicht meine Frau fragen...
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Jungs streitet doch nicht deswegen ;)
Vor Gericht kommt es eh immer darauf an, wie etwas ausgelegt wird und da erlebt man teils sowieso einige Überraschungen!
One of the last wild Ducks!