scheiß auf die blinker gelbe nebler sind 4 mal geiler!!!!
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Deutschland
Hallo RALF.NRW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "US Licht"!
Gruß
Zitat:
scheiß auf die blinker gelbe nebler sind 4 mal geiler!!!!
(Zitat von: RALF.NRW)
wo wir wieder beim anfang wären ..... ist geschmacksache
ps.: toll , passt ja super zum thema .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
§ 54 StVZO Stand 2010- Fahrtrichtungsanzeiger
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein.
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +/- 0,5 Hz (90 Impulse +/- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel ( also nicht an und aus) sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
das hört sich für mich so an das es reicht wenn ein Klarer Helichkeit's unterschied reicht.
das in klammern ist von mir.
das hängt von der frequenz ab .bei alten autos sieht man das am besten , die haben nicht dieses typische blinkern wie wir es an unseren neueren fahrzeugen gewöhnt sind . dadurch eben auch diese anmerkung , zwischen hell und dunkel .
hab jetzt nicht nachgeschaut , aber wäre jetzt interessant zu wissen was damit gemeint ist : ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
§ 54 StVZO Stand 2010- Fahrtrichtungsanzeiger
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein.
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +/- 0,5 Hz (90 Impulse +/- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel ( also nicht an und aus) sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
das hört sich für mich so an das es reicht wenn ein Klarer Helichkeit's unterschied reicht.
das in klammern ist von mir.
(Zitat von: Gusman)
Anbei noch der Pferdefuß.
"Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann."
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.phpDas ist das doofe bei der Sache, was ist deutlich was ist hell und was ist dunkel.
und genau das sagt bzw besagt die frequenz .... diese frequenz definiert sozusagen das hell und dunkel bzw mehr das dunkel , da ja durch eine stärkere birne bzw schwächere , es wieder heller bzw nicht so hell erscheint . aber allgemein haben ja blinker 21watt ausser led-blinker die 21watt darstellen sollen von der lichtstärke und wegen stromverbrauch und spritverbrauch , weniger leistung der lima usw ....
xenon gehört auch bald der vergangenheit an , gestern war ein beitrag im tv zu sehen , aber fragt mich jetzt nicht wie das neue licht heißen soll bzw heißt ..
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Um das ganze hier mal rechtlich ein bischen eindeutig zu machen.
Habe mich selber mal mit dem Thema beschäfftigt, da ich als Polizist ein reines Interesse daran hatte mal die Zulassung zu solchen Lichtern bzw. den Unterschied zwischen den legalen und illegalen Varianten zu kennen.
Einfach die US-Standlichter zu aktivieren ist nicht erlaubt. Das ist Fakt.
Standlichter sind Begrenzungsleuchten gem § 51 StVZO, die den Umriss eines Fahrzeuges nach vorne kenntlich machen. Diese müssen weiss sein.
Die gelben Leuchten, die man zur Zeit an neueren BMW's sieht sind Seitenmarkierungleuchten gem. § 51a StVZO. Wenn man sich die mal genauer ansieht, merkt man, dass die Wirkungsrichtung dieser Leuchten zur Seite ist. Das die so cool nach vorne aussehen, ist einfach ein Trick von BMW. Die dinger sind für alle Fahrzeuge unter 6m nicht Pflicht, können aber angebracht werden. Sieht man auch öfter mal bei amerikanischen Marken, wie Ford etwas eindeutiger.
Solltest du die Blinker einfach so klemmen, wäre das eine Veränderung deiner Leuchten und du würdest nen nettes Ticket bekommen. Solltest du behaupten es wäre legal, wegen der E-Nummer kann an wegen der Prüfnummer diese abprüfen lassen und würde herausfinden, dass es nach der Prüfnummer nur als Blinklichter zugelasen sind nicht anderes.
Solltest du solche Dinger mit solcher "Funktion" kaufen, wirste keine E-Nummer finden, somit nicht zugelassen.
Wie du es drehts und wendest , nach vorne wirkendes gelbes Licht wirste nicht zugelassen bekommen. Und so einfach stupide eingebaute US-Standlichtern werde ich jedenfalls nen Ticket geben. Das andere Kollegen das nicht machen, ist (vermute ich) der Unwissenheit, mit was die es da zu tun haben geschuldet.
(Rechtschreibfehler möge man mir verzeihen)
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lieber herr polizist ... :-)
wenn du deine aufgabe gemacht hast , dann mach sie bitte ordentlich und gewissenhaft ....
lies bitte meine beiträge und jetzt kommt es , wie du ja weist , kann man bestimmte regeln sanft und mit tricks wie du schon bereits erwähnt hast , einfach brechen .
also : bei orangen blinkern wird es so und so immer orange leuchten , egal ob weiße birne oder orange birne .
aber : hast du weiße blinker sieht das ganze schon wieder anders aus . okay , eine birne mit doppelfaden gibts nur in oranger-blinklichtfarbe .
nimm eine normales orginales blinkergehäuse mit weisser farbe und nimm osram - diadem oder silverline die weiss-, bzw flip flop-, oder silber-farben sind . diese lampen sind alle zulässig aber sie dienen nur der optik bei weissen blinkergehäuse , also somit erlaubt und hat noch nichts mit standlicht zu tun .
jetzt der trick : ein weisses blinkergehäuse mit oben benannter lampe oder orange lampe und ein zusätzliches loch bzw öffnung für eine 5watt lampe in weiss und der strom wird für diese lampe vom standlicht genommen . was passiert ? der blinker blinkt orange , aber das standlicht leuchtet weiss durchgehend .
diese variante ist erlaubt . 2.möglichkeit ist : wie gerade erwähnt , nur das der strom für die zusätzliche standlichtlampe einmal plus vom standlicht und einmal das plus vom blinker genommen wird . was passiert ? der blinker blinkt orange und das weisse licht blinkt nur beim blinken mit , somit ist der blinker beim intervall blinken-aus komplett dunkel , besonders gut zu sehen am abend , denn am abend soll ja der unterschied zu den anderen fahrzeugen bestehen ....
und solche blinkergehäuse werden von bestimmten marken als abe-artikel mit abe-gutachten verkauft und wenn du mich aufhalten würdest , kann ich dir mein abe zeigen , wo auch drinne steht : blinker mit zusatz-begrenzungsleuchte und mit zeichnung und nummer und pi pa po . unddein ticket kann´st dir behalten .....
klar muss ich dir rechtgeben , dass bei jeder veränderung der beleuchtung die zulassung bzw so wie du sagst ein ticket zumindest fällig ist . aber auch hier gibts wieder ausnahmen oder ?
beispiel : nehmen wir die in.pro scheini her , die haben angel-eyes verbaut , dürfen die jetzt garkeine zulassung haben ? immerhin werden sie verkauft mit e-zeichen und als abe bzw eintragungsfrei .
was kann der käufer dafür wenn firmen solch freigaben machen und sogar papiere(ohne gültigkeit vielleicht sogar) dabei sind .
also muss ich jetzt bei allen dingen was ich für mein auto kaufe , die abe-papiere anzweifeln ? ne bestimmt nicht oder ? ich kann mir ja nicht jedesmal einen sachverständiger zur rate ziehen oder ?
wenn ich in die werkstatt fahre und was reparieren lasse , dann muss ich davon ausgehen , dass es korrekt gemacht wird , so wie es der autohersteller verlangt oder ? oder mussich jetzt auch einen sachverständiger kommen lassen , der sich das ganze anschaut und seinen segen gibt ? fachgerechter einbau ?!
allerdings muss ich zugeben , dass bei dem bild was _deloca_ zeigt , es kein abe oder nix dafür geben kann , diese variante ist ilegal , aber mit weissem blinker sieht es anders aus , da ja das standlicht weiss ist und nicht orange .....
aber ich muss zugeben , dass ich es sehr nett und auch mutig muss ich sagen finde , dass du zugibst ein polizist zu sein und hilfestellung geben willst . aber ned bös gemeint , dann bitte vollständig und nicht nur die halbe warheit preisgeben .
und eins ist auch klar : unwissenheit schützt nicht vor strafe .
aber vor was schützt mich die unwissenheit eines polizisten vor strafe ? wenn er der meinung ist , dass dieses oder jenes nicht korrekt ist ....
ein beispiel : ich habe die in.pro scheini drinne , also eintragungsfrei ! bei einer kontrolle meinte der polizist , ich habe die scheinis geöffnet und nachträglich die angel-eyes nachgerüstet !!!! wie sollte ich ihm jetzt das gegenteil beweisen ? da bei der typisierung(tüv-abnahme)abe-dinge nicht eingetragen werden . aber bei den scheinis auch kein abe beiliegt sondern nur das e-zeichen selbst am scheini .
also wass soll man da machen ? ein foto machen von einem katalog mit beschreibung wo die angel-eyes auch erwähnt werden ? dann würde sicher wieder dieser polizist meinen , dass das foto ein fake ist .
jetzt bist du dran derschurkemitdergurke ......
edit : es gibt auch weisse-birnen mit doppelfaden die auch weiss leuchten bzw blinken , sind aber nur für orange blinkergehäuse gedacht , aber bringt einem auch nicht weiter .... nur so nebenbei erwähnt
Bearbeitet von: Mani73 am 11.09.2012 um 00:14:27
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Eigentlich habe ich mich schon sehr gewissenhaft und ordentlich dazu geäußert.
Mein Beitrag sollte ja auch nur eine rechtliche Würdigung der gelben US-Standlichter sein.
Gelbes Licht nach vorne --> Kann man vergessen.
Deine Varianten sind ja mit weißem Licht aber diesbezüglich kann ich dir rechtlich folgendes sagen.
Variante 1
Rein rechtlich gesehen, kann man nicht einfach nen Blinker aufbohren und da ne Glühbirne reinpacken. Das ist eine Veränderung der Lampe. Wenn das dann eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) sein soll, so darf dieses nach § 51 StVZO nur in Scheinwerfer (Fern und Abblendlicht gem. § 50 StVZO) eingelassen sein, in keine andere Leuchte. Steht alles so im Gesetz, solltest du nen anderen Gesetzestext haben, der dass erlaubt, z.B. nen EU-Text kannst du mir den bitte zukommen lassen, da gibt's manchmal echt Wiedersprüche.
Variante 2
Ist ja das selbe wie in Variante 1 Bautechnisch nur der Anschluss ist anders. (Aber nur so, brückt dann die Standlichtbirne einmal Plus vom normalen Licht auf die Blinkerbirne, sodass diese automatisch mitleuchtet ??? --> wäre dann ja auch wieder gelbes oder orangenes Licht was dauerhaft leuchtet --> auch verboten)
Es sei denn du meinst, dass Licht hat eine andere Funktion, wüsste jetzt aber nicht, welches Licht es gem. StVZO an einem Auto sein sollte.
Das mit den erlaubten ABE Varianten, mag sein, dass man sowas rankriegt.Die EU ist groß und deren Rechte brechen da die deutschen, wenn also ein EU-Land sowas herstellt mit E-Zeichen und du die einbaust, sind die in Ordnung.
Wegen deiner ABE freien Scheinwerfer.
In dubio pro reo. Der Kollege müsste dir beweise, dass das nicht stimmt, was du sagt. Im zweifel, da er ja kein staatlich anerkannter Prüfer ist, könnte er das Ding sicherstellen oder anders den Beweis erbringen. Einfach zu behaupten, dass es einfach so ist, klappt nicht.
Aber mal ganz im ernst ein Kollege der dass macht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster und müsste gute Gründe zum Zweifel haben. Sollte so also nie passieren.
Soweit die rein rechtliche Würdigung deiner Erweiterungen zum Thema US-Standlicht.
Aber ich persönlich habe ja bereits erwähnt, dass ich nur Tickets an "gelbe Dauerstrahler" verteile, daher sind mir deine Varianten, sollte ich die treffen, relativ egal. (Opportunitätsprinzip)
Ist zwar nicht gelb..aber eine Alternative
Linknunja ob so ein gelbes US-Standlicht nun ein Ticket wert ist...lass ich mal dahin gestellt... da könntest Du hier jeden zweiten mit den selbstgehäkelten LED-Tagfahrleuchten abdeppen
genau die habe ich in meinem coupe verbaut . und da ist auch ein abe dabei und der rest ist mir ehrlich gesagt wurst :-)
klar steht im gesetz bla bla , dass standlichter im scheinwerfer müssen sein bzw begrenzungslichter .
die max 40cm von der größten breite bla bla sein müssen .
is aber das gleiche mit seitenmarkierungsleuchten oder , da wird ab einer länge von 6m ? vorgeschrieben dass sie im mittleren dritel mit reflektoren usw verbaut sein müssen bzw mit leuchtenmarkiert werden muss . bei fahrzeugen darunter darf man dies auch machen , aber es steht auch dass eine leuchte im vorderen drittel bzw im hinteren drittel vorhanden sein darf bzw ausreicht . rein theoretisch darf man eines in der mitte auch machen ....
aber is ja wie gesagt alles theorie und es wird immer an bestimmten teilen die auslegung verändert , sodass man dieses oder jenes dann doch haben oder doch nicht haben darf .
und die seitenleuchten sind ja auch ein kleiner trick wie schon erwähnt , meine seitenmarkierungsleuchten sieht man von vorne und hinten trotzdem , dass sie leuchten , zwar nicht direkt , aber dennoch sieht man sie eindeutig von vorne und hinten .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
Eigentlich habe ich mich schon sehr gewissenhaft und ordentlich dazu geäußert.
Mein Beitrag sollte ja auch nur eine rechtliche Würdigung der gelben US-Standlichter sein.
Gelbes Licht nach vorne --> Kann man vergessen.
Deine Varianten sind ja mit weißem Licht aber diesbezüglich kann ich dir rechtlich folgendes sagen.
Variante 1
Rein rechtlich gesehen, kann man nicht einfach nen Blinker aufbohren und da ne Glühbirne reinpacken. Das ist eine Veränderung der Lampe. Wenn das dann eine Begrenzungsleuchte (Standlicht) sein soll, so darf dieses nach § 51 StVZO nur in Scheinwerfer (Fern und Abblendlicht gem. § 50 StVZO) eingelassen sein, in keine andere Leuchte. Steht alles so im Gesetz, solltest du nen anderen Gesetzestext haben, der dass erlaubt, z.B. nen EU-Text kannst du mir den bitte zukommen lassen, da gibt's manchmal echt Wiedersprüche.
Variante 2
Ist ja das selbe wie in Variante 1 Bautechnisch nur der Anschluss ist anders. (Aber nur so, brückt dann die Standlichtbirne einmal Plus vom normalen Licht auf die Blinkerbirne, sodass diese automatisch mitleuchtet ??? --> wäre dann ja auch wieder gelbes oder orangenes Licht was dauerhaft leuchtet --> auch verboten)
Es sei denn du meinst, dass Licht hat eine andere Funktion, wüsste jetzt aber nicht, welches Licht es gem. StVZO an einem Auto sein sollte.
Das mit den erlaubten ABE Varianten, mag sein, dass man sowas rankriegt.Die EU ist groß und deren Rechte brechen da die deutschen, wenn also ein EU-Land sowas herstellt mit E-Zeichen und du die einbaust, sind die in Ordnung.
Wegen deiner ABE freien Scheinwerfer.
In dubio pro reo. Der Kollege müsste dir beweise, dass das nicht stimmt, was du sagt. Im zweifel, da er ja kein staatlich anerkannter Prüfer ist, könnte er das Ding sicherstellen oder anders den Beweis erbringen. Einfach zu behaupten, dass es einfach so ist, klappt nicht.
Aber mal ganz im ernst ein Kollege der dass macht, lehnt sich ganz schön weit aus dem Fenster und müsste gute Gründe zum Zweifel haben. Sollte so also nie passieren.
Soweit die rein rechtliche Würdigung deiner Erweiterungen zum Thema US-Standlicht.
Aber ich persönlich habe ja bereits erwähnt, dass ich nur Tickets an "gelbe Dauerstrahler" verteile, daher sind mir deine Varianten, sollte ich die treffen, relativ egal. (Opportunitätsprinzip)
(Zitat von: derschurkemitdergurke)
muss da nochma meinen senf dazu geben .
das was du da sagst stimmt nicht komme gleich darauf zurück , aber vorerst mal .
dass mit der variante 2 hast ´du falsch verstanden . also anders ausgedrückt . nimm ein standlichtplus-kabel und ein kabel mit blinkerplus und häng das auf eine birne , was passiert ? wenn du begrenzungsliche einschaltest , dann leuchtet diese birne , egal ob jetzt orange oder weiss , aber wenn du blinkst , was passiert dann ? dann blinkt auch die birne mit .
so und jetzt zurück : das mit scheini und begrenzungslicht in deinem fall wäre unfair bzw ist ein widerspruch was du sagst , denn es gibt einige fahrzeuge die unterhalb vom blinker das standlicht haben bzw sogar extra verbaut an der front haben .
da gibts sogar einen bmw der das orginal zu bieten hat und mir spontan einfällt !!!! der e36 z3 !!!! dieser bmw hat das begrunzungslicht nicht nur im scheini !!! sondern hat das in einer extra leuchte an der front verbaut . dass müsste aber laut gesetz wie du es hier sagst , nicht sein dürfen !!!
ich habe leider nicht mehr den text , aber ich hab mal gelesen , dass dieses begrenzungslicht in einem eigenen gehäuse verbaut sein darf bzw zusätzlich verbaut sein darf (bmw e36 Z3 zb ).
klar mit e nummer usw . denn wenn man auch im weissen blinkerglas eine extra weisse lampe drinne hat , wäre die zusätzliche lampe im blinker räumlich abzutrennen vom blinkerinnenleben-gehäuse .
und da ist eher der knackpunkt oder ? zusätzliches begrenzungslicht ja , denn der e36 z3 ist das beste beispiel dafür und wenn ja , wo und wie darf es montiert dann sein , auch im blinker ? aber nur unter der einhaltung wenn es ein weisses blinkerglas ist ? und muss es trotzallem räumlich getrennt sein ?
und was ist mit fahrzeugen die den blinker im scheini haben ? haben die dadurch vorteile ? wäre gesetzlich ungerecht gegenüber anderen oder ?
deshalb sagt dein letzter satz für mich nichts aus , denn ich bin kein deutscher , und ein fahrzeug dass von usa hier rumfährt mit us-kennzeichen den darfst du auch nicht strafen wegen seinen orangen standlicht oder roten blinkern hinten ....
denn wenn es so wäre , dann dürfte kein deutsches getuntes auto bei uns in österreich fahren , wegen der tüv-austria-bestimmungen , die sehr viel schärfer als bei euch sind .....
ps: hab den herrn eh gesagt , dass er mir dann es beweisen soll , dass ich angeblich meine scheini selber umgebaut habe . hatte in diesem ort eine freundin damals und bin natürlich der polizei aufgefallen mit meinem auto und er sagte auch , dass er mich schon desöfteren aufhalten wollte , aber es die verkehrslage nicht zuließ , aber jetzt hat er mich ja meinte er.... hab eh alles eingetragen gehabt und hatte auch seitdem keine kontrolle mehr , da er es sicher an seine kollegen weitergegeben hat , dass der mit dem kennzeichen alles in ordung eingetragen hat und alles am auto passt .
natürlich war ich aber gleich gesprächsthema nr 1 in diesem ort , da viele mich bei der kontrolle gesehen hab , hat ja auch ein halbe stunde sicher gedauert mit allem checken ....
hat mich aber auch gelobt und meinte dass ich einer von sehr sehr wenigen bin , die wirklich alles eingetragen haben und mein auto auch in wirklich guten zustand ist und auch von der verarbeitung usw .... seitdem hat er immer gegrüßt wenn er mich sah .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Ich schreibe nicht umsonst den § und den Gesetzestext StVZO dahin. Natürlich ist das Standlicht an sich auch als einzelnes Licht zulässig, sogar als solches Gefordert (steht ja als erstes da) und die Einfassung in den Scheinwerfer als "Kannbestimmung" zulässig.
Mach dir bitte wenigstens die Mühe und Lies den Gesetzestext, den ich nicht umsonst erwähne, bevor du sowas schreibst. Ich arbeite hier am Gesetzestext und du schreibst Halbwissen hier hin.
Mein Schreiben war nur eine rechtliche Würdigung deiner Varianten und keine Aufzählung möglicher rechtlich einwandfreier Scheinwerferarten.
Zitat:
Ich schreibe nicht umsonst den § und den Gesetzestext StVZO dahin. Natürlich ist das Standlicht an sich auch als einzelnes Licht zulässig, sogar als solches Gefordert (steht ja als erstes da) und die Einfassung in den Scheinwerfer als "Kannbestimmung" zulässig.
Mach dir bitte wenigstens die Mühe und Lies den Gesetzestext, den ich nicht umsonst erwähne, bevor du sowas schreibst. Ich arbeite hier am Gesetzestext und du schreibst Halbwissen hier hin.
Mein Schreiben war nur eine rechtliche Würdigung deiner Varianten und keine Aufzählung möglicher rechtlich einwandfreier Scheinwerferarten.
(Zitat von: derschurkemitdergurke)
jetzt mach mal ne pause okay . und du behaptest ja sachen die so nicht stimmen . wenn du schon gesetzestext schreibst , dann bitte alles . als erst sagst dass die begrenzungslichter nur im scheini sein dürfen und jetz wo ich sage , dass es eine eigene leuchte auch sein und darf sein . kommst jetzt wieder mit einer anderen aussage daher .
und unterstelle mir nicht halbwissen !!!! eher ist es umgekehrt oder etwa nicht ? du willst einen auf was jetzt machen ? und fahr deinen ton etwas runter okay . wenn du dich angegriffen fühlst , behalt es bitte für dich .
wie ich schon ganz am anfang erwähnte , wenn du deine aufgaben machst , dann mach sie korrekt und ganz aber mit halben gesetzestexten bringt dir das nicht weiter . denn nach A kommt B und ned nochmal A .
also beruhig dich . aber is egal , für mich hat sich das thema eh erledigt , von daher gibts auch keinen kommentar von mir mehr .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......