Zitat:
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wen sollte ich dabei betrogen haben?
Höchstens mich selbst, weil ich mich um die mir als Privatkäufer zustehene Garantie gebracht habe...
(Zitat von: cxm)
Wenn man den Betrug durchprüft, dann hat man problemlos ne Täuschung
(...)
Und ich bin - strafrechtlich gesehen - ganz schön aus der Übung...
Bearbeitet von: mb100 am 04.08.2012 um 10:17:59
(Zitat von: mb100)
Sorry aber wenn du keine Ahnung von der Materie hast, solltest du dir die Kommentare einfach sparen.
Mit etwas Phantasie und ohne die genaue Konstellation zu kennen könnte man hier zwar gewerberechtliche, zivilrechtliche und steuerrechtliche Probleme vermuten.
Strafrechtliche aber absolut NICHT. Bitte lies dir den § 263 noch einmal sorgfältig durch.
Wenn man einen Autohändler gut kennt und man in dessen Vollmacht ein solches Auto erwerben kann (die meisten würden es wohl wegen der steuer- und zivilrechtlichen Stolpersteine sein lassen) dann ist das erst einmal legal.
Im Prinzip ist das das Gleiche als wenn ich zu meinem befreundeten Autohändler sage "Kauf mal bitte Auto XY für mich [vom Händler YZ, weil der verkauft nur an Händler] und verkaufe es mir dann".
Was dann natürlich ordentlich gemacht werden muss wenn ich von meinem befreundeten Autoverkäufer ein Auto abkaufe ist das Steuerrechtliche. Sprich Mwst. (meist Differenzbesteuerung) und sonstiges muss natürlich ordnungsgemäß abgeführt werden.
Außerdem hat man dann als Privatkäufer gegenüber seinem befreundeten Autohändler formalrechtlich gesehen in der Tat Gewährleistungsansprüche.
Wenn man alles ordnungsgemäß unter Beachtung der Gesetze durchführt ist das im Leben kein Betrug.
Es ist ja auch nicht unüblich dass man zu einem Autohändler geht und beispielsweise sagt "Ich möchte einen gebrauchten schwarzen 330i E92, organisiere mir einen".
Dann zieht der Händler los und sucht solch ein Fahrzeug in ganz Deutschland für den Interessenten. Sowas wird besonders bei seltenen Luxusfahrzeugen gemacht.
Da ist überhaupt nichts verwerfliches dran.