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Hi
Bin an einem Auto interessiert, das man als gewerbetreibender auch netto kaufen kann. Ich selber bin nicht selbstständig, aber kann ein Kumpel für mich das Auto netto kaufen? Oder muss er sowieso die MwSt zahlen? Wie läuft das genau? Oder muss er die Steuer erst bei wiederberkauf abführen?
BTW: wenn der Händler den Wagen netto anbietet, heißt das doch, dass das Auto aufjedenfall gewerblich genutzt wurde oder?
Gruß
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil
Mitglied: seit 2005
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Hallo JimPanse,
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Gruß
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Wenn man als Gewerblicher was mit ausgewiesener Mehrwertsteuer kauft und auch kein Kleinunternehmer ist, dann muss man die Mehrwertsteuer auch zunächst mal zahlen. Allerdings gibt man dann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung / der Umsatzsteuererklärung den Kauf des Fahrzeuges mit an und kriegt dann die Umsatzsteuer erstattet.
Beispiel - ganz simpel:
A ist Gewerbetreibender, muss monatlich Voranmeldungen abgeben - und hat im Juli ein Auto für 100.000 + MwSt, also insgesamt 119.000 Euro gekauft. Sonst weiter is im Juli nix passiert, also weder Ein- noch Verkäufe. Dann gibt er dies in der Voranmeldung an und das FA erstattet 19.000 Euro.
Nehmen wir mal weiter an, der A hat im Juli das Auto für 100.000 Euro gekauft - und im gleichen Monat selbst Waren im Wert von 1.000.000 + Umsatzsteuer, also 1.190.000 Euro verkauft. Dann gibt er in seiner UST-VA die Umsätze an, gibt den Wagen an - und hat dann 190.000 Euro - 19.000 Euro, also 171.000 Euro ans Finanzamt zu zahlen.
Deswegen is die Umsatzsteuer für den Gewerbetreibenden auch nur ein durchlaufender Posten. Die Umsatzsteuer, die er von seinen Kunden kriegt, wenn er was verkauft, gibt er ans Finanzamt weiter. Die Umsatzsteuer, die er zahlen muss, wenn er selbst was kauft (= Vorsteuer), bekommt er vom Finanzamt wieder.
Und ne, nur weil ein Händler ein Auto mit ausweisbarer Mehrwertsteuer verkauft, heisst das nicht automatisch, dass das Fahrzeug auch gewerblich genutzt wurde. Es heisst vielmehr, dass der Händler kein Kleinunternehmer ist und das Fahrzeug selbst anbietet - also nicht in Stellvertretung - oder Stellvertreter ist für einen anderen Gewerbetreibenden.
Bearbeitet von: mb100 am 27.07.2012 um 00:17:52
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Hi,
die Überlegungen haben nur einen Haken.
Das Fahrzeug gehört nach dem Kauf steuerlich zum Firmenvermögen Deines Bekannten.
Und was wird wohl das Finanzamt denken, wenn ein Firmenwagen beschafft wurde, UST-Rückzahlung und Abschreibungen laufen, aber keine Unterhaltskosten in der Steuererklärung auftauchen?
So blöd, wie Du es Dir vielleicht erhoffst, sind die leider nicht.
Und Dein Bekannter muß monatlich 1% vom Neupreis versteuern oder ein Fahrtenbuch führen.
Nene, lass das mal besser bleiben.
Und ja, ds Fahrzug lief beim letzten Besitzer als Firmenwagen...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Und ja, ds Fahrzug lief beim letzten Besitzer als Firmenwagen...
(Zitat von: cxm)
So pauschal würd ichs zwar nicht unterschreiben. Wird aber in den meisten Fällen so sein.
Beispiel: ein Leasingrückläufer - auch beim Privatleasing - wird wohl immer mit ausweisbarer Mehrwertsteuer weiterverkauft werden.
Was ich bei meinem Post nicht beachtet hab war, dass bei Anwendung der Differenzbesteuerung, die gern genutzt wird, wenn ein Auto ohne Vorsteuer eingekauft und von nem Gewerblichen verkauft wird, keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Es gäbe zwar rein theoretisch Möglichkeiten, den Wagen im Betriebsvermögen zu belassen und nem anderen zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird halt da die "Steuergestaltung" schnell zur "Steuerhinterziehung".
Was eventuell möglich wäre: der Bekannte mit dem Unternehmen verkauft den Wagen an Dich. Nur würde dann beim Verkauf auch wieder ne Umsatzsteuer anfallen. Zwar könnte man den Wagen günstiger verkaufen (=> Umsatzsteuer wird niedriger), nur wird auch da das Finanzamt gern mal hellhörig.
Über so Sachen wie Gewährleistung lass ich mich net aus - auch wenn bei Geld die Freundschaft aufhört.
Bearbeitet von: mb100 am 27.07.2012 um 09:34:34
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Du kannst ein Auto nur wirklich Netto ohne jedliche Steuer kaufen, wenn du im EU Ausland ein Gewerbe mit Steuernummer etc. hast. Innerhalb Deutschlands ist es ohne weiteres nicht möglich, sonst bräuchte man die Steuer ja nicht.
Zitat:
Hi,
die Überlegungen haben nur einen Haken.
Das Fahrzeug gehört nach dem Kauf steuerlich zum Firmenvermögen Deines Bekannten.
Und was wird wohl das Finanzamt denken, wenn ein Firmenwagen beschafft wurde, UST-Rückzahlung und Abschreibungen laufen, aber keine Unterhaltskosten in der Steuererklärung auftauchen?
So blöd, wie Du es Dir vielleicht erhoffst, sind die leider nicht.
(Zitat von: cxm)
So siehts aus. Du musst vor dem Finanzamt auf jedenfall Nachweisen, daß das Fahrzeug zu einem bestimmten Prozentsatz gewerblich genutzt wird. Mit Fahrtenbuch, Tankrechnungen und allem pipapo. Und weder Finanzbeamte, noch Steuerprüfung und erst recht keine Steuerfahnder sind blöd. Da kannst Du Dir nen Bombenärger einhandeln mit sowas. Bzw. dein Bekannter.
Hintergrund: Auch ein Firmeninhaber kann ein Privates Fahrzeug besitzen. Für das kriegt er natürlich die Vorsteuer nicht erstattet und kann es auch nicht abschreiben. Dafür muss ich mich aber auch nicht mit dem Papierkram rumärgern.
Bearbeitet von: Stefan177 am 27.07.2012 um 13:51:33
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Du kannst auch als privatmann netto kaufen:
Ziehe in ein Drittland und habe da einen ständigen Wohnsitz und lebensmittelpunkt.
Dann kannst du das auto netto kaufen und ausführen, oder brutto kaufen und eine Mehrwertsteuer Rückerstattung durch den Verkäufer durchführen lassen.
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Hi,
innerhalb der EU keine MWSt-Erstattung.
Bei Drittländern bekommt man die MWSt erst zurück, wenn man ein Zoll-Dokument vom Zielland vorlegt.
Sehr praktisch, wenn man ein Land erwischt wo man auf Autos bei der Einfuhr 50% Luxussteuer zahlen darf.
Wird also auch nix.
Sowas funktioniert nur, wenn man selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt.
Der Umsatz sollte aber die Höhe der jährlichen Abschreibung übertreffen.
Sonst erkennt das FA keine Gewinnerzielungsabsicht an und man darf das Ganze nachträglich wieder versteuern.
Habe ich vor 6 Jahren mit meinem 330Ci so gemacht.
Den wollte keiner haben, weil der vom BMW Vertragshändler kam und gleich mal 10% teurer als andere Angebote war.
Gekauft und MWSt im gleichen Quartal geltend gemacht.
Und schon war der 10% günstiger als die anderen Angebote.
Da ich ohnehin einiges an USt zahlen musste, wurde dann eben weniger überwiesen.
In der Quartalsmeldung und der USt-Erklärung mussste das dann natürlich auch aaufgeführt werden.
Dann im Jahr des Kaufs und in den 2 folgenden Jahren jeweils 1/3 des Netto-Kaufpreises als Verlust geltend gemacht.
Geht bei Gebrauchtwagen, dass man über die "geplante Nutzungsdauer" abschreibt.
3 Jahre sind z.B. bei einem 4-5 Jahre alten Auto plausibel.
Da ich im Dezember gekauft habe, umfasste das 1. Jahr nur einen Monat.
Ansonsten Abschreibung nach AfA.
Für die ESt habe ich 1% vom Wagenneuwert versteuert, ich hatte keinen Bock, ein Fahrtenbuch zu führen.
Nach 2 Jahren und einem Monat war die Karre abgeschrieben, stand also mit 0€ in der Bilanz.
Dann habe ich den Wagen für 1€ (=Gewinn, muss versteuert werden) an privat verkauft - an mich.
Damit war das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen raus.
Absolut legal sowas, klappt aber nur wenn man auch tatsächich Umsatz und Gewinn erzielt.
So - das war jetzt die Nachhilfe in Steuerpraxis.
Wer sowas nicht weiß, sollte zu einem Steuerberater gehen.
Der wird Einem dann schon erzählen, was geht und was nicht.
Als Luftnummer, nur um die MWst zu sparen . das geht nach hinten los.
Anmelden mit Wohnsitz im Ausland - noch weitere realistische und praxistaugliche Vorchläge...?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...