Unfallfahrzeug bei Verkauf angeben
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Wörth a.d.Isar
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183 Beiträge
Hallo Leute,
ich habe letztens von einem Anwalt für Verkehrsrecht die Aussage gehört, dass wenn man ein Fahrzeug von einer Werkstatt mit einem Unfallschaden, der fachgerecht behoben worden ist, gekauft hat und diesen wieder später verkaufen will, nicht verpflichtet ist, den Schaden dem Folgekäufer mitzuteilen.
Habt Ihr schon mal so eine Aussage gehört? Wie gesagt der Mann ist keine Laie sondern ein Fachanwalt, aber so etwas habe ich noch nie gehört.
Gruß
anekon
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo anekon,
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Gruß
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Ich finde sowas
gehört sich als anständiger Verkäufer - ganz egal ob es legal wäre, es nicht zu erwähnen.
MFG
rumpel666
Zum einen wundert mich die pauschale Aussage des Anwalts (eigentlich eher untypisch, normalerweise hätte er "kommt drauf an" gesagt) - und zum zweiten kommts wirklich drauf an.
Wenn der Wagen mit repariertem Unfallschaden als "unfallfrei" tituliert wurde, besteht in dem Fall in meinen Augen ein Nachbesserungsanspruch. Unabhängig von der Kenntnis des Verkäufers.
Wenn der Wagen mit repariertem Unfallschaden nicht als unfallfrei tituliert wurde, aber nähere Angaben zum reparierten Unfallschaden fehlen, gibts in meinen Augen grundsätzlich keinen Nachbesserungsanspruch. Ausnahmen denkbar - festzumachen z.B. an der Intensität des Unfalls / an ner festgestellten Wertminderung, an der Schadenshöhe, ...
Ne Täuschungsanfechtung sollte in dem Fall zumeist ins Leere laufen. Hierzu müsste man dem Verkäufer die Kenntnis über den Unfallschaden nachweisen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ein ordnungsgemäß reparierter schaden ist ohnehin kein problem beim verkauf.
nur wenn man es schlecht gemacht wurde ärgert sich der käufer!
Zitat:
Hallo Leute,
ich habe letztens von einem Anwalt für Verkehrsrecht die Aussage gehört, dass wenn man ein Fahrzeug von einer Werkstatt mit einem Unfallschaden, der fachgerecht behoben worden ist, gekauft hat und diesen wieder später verkaufen will, nicht verpflichtet ist, den Schaden dem Folgekäufer mitzuteilen.
Habt Ihr schon mal so eine Aussage gehört? Wie gesagt der Mann ist keine Laie sondern ein Fachanwalt, aber so etwas habe ich noch nie gehört.
Gruß
anekon
(Zitat von: anekon)
so is es . laut baragraph bla bla , ist der bestizer bzw der verkäufer nicht verpflichtend genauer angaben über sowas zu machen . am besten ist immer der spruch : soweit ich es weis is er schadenfrei . aber bestätigen zu 100% kann ich es nicht , da ich nicht der 1.besitzer bin . oder wenn es ersichtlich ist , dass er teillackiert wurde , dann gibts meistens die aussage : hatte kratzer und hier eine delle , die mir nicht gefllen hat und habe es lackieren lassen .
is für viele ein freischein um zu betrügen , aber wer will im ernst sagen , dass es ein unfallwagen ist , dieses auto wäre sozusagen unverkäuflich . aber da beginnt es ja wieder , was is ein unfallwagen . unfallwagen und blechschaden sind zweierlei paar schuhe . wieviele autos haben nur blechschaden durch parkrempler oder einkaufswagen-dellen oder vom türöffnen dellen in der tür oder ähnlichem . ich schaue immer ob es keinen verkehrsunfall hatte und alle spaltmaße passen unter anderem . in den rest kannst eh ned reinschaun . und desto älter ein auto is , desto schwerer is es ein unfall-bzw dellen freies auto zu finden . aber eins hab ich gelernt .... egal wie nett der verkäufer is , skepsis is immer gut . nach dem motto : vertrauen is gut aber kontrolle besser .
und der preis is ja auch entscheident . bei einem teureren auto würd ich immer einen ankaufstest mit allem drum und dran machen lassen .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Zitat:
so is es . laut baragraph bla bla , ist der bestizer bzw der verkäufer nicht verpflichtend genauer angaben über sowas zu machen .
(Zitat von: Mani73)
Ersetz bitte mal "bla bla" durch ne Zahl. Und "Paragraph" schreibt man btw mit nem "P"...
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass zum einen der Nacherfüllungsanspruch (also der Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung) nicht auf die Kenntnis des Verkäufers über das Vorhandensein eines Mangels abstellt (die Kenntnis / fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers wird erst beim Schadenersatz interessant) und man zum zweiten die Dinge, die man in die Fahrzeugbeschreibung reinschreibt (exemplarisch: Kilometerstand, Unfallfreiheit), nicht durch nen Gewährleistungsausschluss "entkräften" kann.
Bearbeitet von: mb100 am 26.07.2012 um 18:03:36
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Soweit ich weis (hab ich von nem Gutachter) sind Nachlackierungen mitteilungspflichtige Schäden, sobald sie eine gewisse Bagatellgrenze überschreiten. Diese scheint zur Zeit bei etwa 500 - 700 Euro zu liegen, je nach Ansicht des Richters. Aber sowas um den Dreh kann man annehmen. Wenn Du das offiziell bei einem Lackierer oder bei BMW machen lässt, kann man praktisch sagen "jede Nachlackierung". Ausser es ist wirklich nur ne Popel Spotlackierung über nen Steinschlag drüber.
Davon ausgenommen sind (lt. Sachverständigem) allerdings die Stosstangen (Front und Heck), sowie die Stossleisten rundrum. Das kannst Du alles so oft lackieren wie Du möchtest, ohne es mitteilen zu müssen.
Hab mich da sehr genau mit ihm unterhalten, weil mich das interessiert hat, und weils um die Frage ging, ob meine Frau einen Unfallwagen vom Autohaus gekauft hat.
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.07.2012 um 18:59:10
Bearbeitet von: Stefan177 am 26.07.2012 um 18:59:55
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Hi,
Unfallwagen wenn z.b: Kotflügel mit Spachtelmasse und Lack nachgebessert, Unfallfrei wenn original Neuteil mit Lack reingekommen ist...
Also sobald ein original Neuteil eingebaut wurde, ist kein Unfallwagen mehr.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
Zitat:
Zum einen wundert mich die pauschale Aussage des Anwalts (eigentlich eher untypisch, normalerweise hätte er "kommt drauf an" gesagt) - und zum zweiten kommts wirklich drauf an.
(Zitat von: mb100)
Man muss schon bedenken, dass es ein privates Gespräch war. Wir sind zufällig auch das Thema gekommen, da das Fahrzeug eines Bekannten ein leichten Streifschaden vom Vorbesitzer hatte (BMW Werkswagen) und im dieses als nicht Unfallfrei im Kaufvertrag angegeben wurde.
Und eben dieser Schaden wurde von der BMW Werkstatt behoben. Also Fachgerecht mit Original BMW Ersatzteilen.
Gruß
anekon
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
Servuz,
keine Ahnung ob der Beitrag noch verfolgt wird aber hier mal meine 10 Cent dazu.
1. Angeben mußt du es freiwillig nicht nein das ist korrekt.
2. Solltest du danach gefragt werden und sagst der Wagen wäre Unfallfrei, gleiches gilt für schriftliche Fixierung im Kaufvertrag, tätigst du einen wissentliche falsch Aussage. Mit Vorsatz ist hier der Grundstock zur Täuschung gelegt.
3. Gehts eher darum das der Wagen einen ihm zugesicherte Eigenschaft "Unfallfrei" zu sein nicht hat !
Ist diese aber eindeutig im Kaufvertrag ausgewiesen und du hast es wissentlich mit deiner Unterschrift bestätigt. Läuft es auf Wertausgleich oder Rückabwicklung des Vertrages Aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft hinaus.
Gruß pat
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Mitglied seit: 18.10.2012
Hamburg
Deutschland
1 Beitrag
Was ist denn heutzutage schon "ordnungsgemäss repariert"? Ich finde das gehört sich, wenn du die Karre weiterverkaufst so, dem neuen Käufer auch mitzuteilen, worauf er sich einlässt. Das muss ja auch nicht automatisch heissen, dass das Auto dadurch billiger wird.
Ich gebe immer an on es sich um ein Unfall Fzg handelt oder nicht, egal ob man es nicht mehr sieht.
Würde es nur wegen einem Unfall, der aber ordentlich repariert wurde unter Wert verkaufen..
Zitat:
Hallo Leute,
ich habe letztens von einem Anwalt für Verkehrsrecht die Aussage gehört, dass wenn man ein Fahrzeug von einer Werkstatt mit einem Unfallschaden, der fachgerecht behoben worden ist, gekauft hat und diesen wieder später verkaufen will, nicht verpflichtet ist, den Schaden dem Folgekäufer mitzuteilen.
Habt Ihr schon mal so eine Aussage gehört? Wie gesagt der Mann ist keine Laie sondern ein Fachanwalt, aber so etwas habe ich noch nie gehört.
(Zitat von: anekon)
Hol dir mal ne zweite Meinung ein.
Ein Fahrzeug gilt dann als Unfallfahrzeug, wenn die Reparatur über das Austauschen von Anbauteilen, die nicht der Karosserie angehören (z.B. Scheinwerfer) hinausgeht.
Dabei ist die Art, Umfang, die Ausführung und wo die Reparatur durchgeführt wurde unerheblich.
Stoßstange nach Unfall leicht verbogen, läßt sich richten und sieht nach Lackkorrektur wie neu aus --> kein Unfallwagen.
Stoßstange wurde nach Kollision getauscht --> Unfallwagen.
Dein Auto ist erst dann schnell genug, wenn du die Hosen schon voll hast bevor du einsteigst.
Zitat:
Hol dir mal ne zweite Meinung ein.
Ein Fahrzeug gilt dann als Unfallfahrzeug, wenn die Reparatur über das Austauschen von Anbauteilen, die nicht der Karosserie angehören (z.B. Scheinwerfer) hinausgeht.
Dabei ist die Art, Umfang, die Ausführung und wo die Reparatur durchgeführt wurde unerheblich.
Stoßstange nach Unfall leicht verbogen, läßt sich richten und sieht nach Lackkorrektur wie neu aus --> kein Unfallwagen.
Stoßstange wurde nach Kollision getauscht --> Unfallwagen.
(Zitat von: Saugnapf)
Nein, der Anwalt hat schon recht. Auch der Tausch von Teilen gegen Neuteile ist ein "mitteilungspflichtiger Schaden" (Volksmund: "Unfallwagen" -> Den begriff gibts vor Gericht nicht, nur am Stammtisch).
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 13.03.2008
Wörth a.d.Isar
Deutschland
183 Beiträge
Zitat:
Hol dir mal ne zweite Meinung ein.
(Zitat von: Saugnapf)
Hab ich ja jetzt von euch. ;-) Wie gesagt, es war nur ein loses privates Gespräch und ich persönlich würde jeglichen Schaden mit angeben. Ansonsten ist doch nur Ärger vorprogrammiert.
Gruß
anekon