Ist der Schaden, der mit 1000 Euro beziffert wird, denn auch fachmännisch behoben worden oder nur
1000 Euro von der Versicherung kassiert ?
Ob es konkret eine Verpflichtung gibt, den Schaden mitzuteilen, vermag ich nicht zu sagen.
Allerdings weiss ich, dass entfernte Parkdellen und Kratzer nicht mitteilungspflichtig sind.
Wo sollte das Problem bei ein paar entfernten leichten Hageldellen sein?
Ich würde mir damit den Verkaufserfolg nicht nehmen lassen.
Ist bei der Leasingrücknahme genauso. Bevor ich mir vom freundlichen eine dicke Rechnung schreiben lasse, gebe ich selbst den Wagen zu einem Aufbereiter, der mir Parkdellen, Kratzer usw. entfernt.
Das teile ich auch keinem mit..
Das macht der Händler doch auch nicht...Wieviele beseitigte Schäden, sogar an Neufahrzeugen ,dem Kunden nicht mitgeteilt werden möchte ich gar nicht wissen.