Angeblich Anzeige wegen Warnung vor Kauf bei Ebay
^^Nun ja, der Händler kam seiner Pflicht schon nach.
Der TE hatte das erwähnt:
"Dann sollte ich alle Ringe einsenden und warten bis das geprüft wurde.
Habe dann lediglich geantwortet wie er sich das Vorstellt da das Auto täglich in benutzung ist und ich nicht einfach ohne Standlicht rumfahren kann. Habe Ihm halt geschildert das es nicht anders geht. Und wenn die Ringe draussen sind ich nix dran habe.
Und ich habe ihn gebeten wie das andere Firmen auch machen mir einen Einzelnen Ring zuzusenden und dann hätte ich im Austausch den defekten zugesandt."
Diese Verfahrensweise ist durchaus legitim.
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Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Heckpropeller,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angeblich Anzeige wegen Warnung vor Kauf bei Ebay"!
Gruß
Zitat:
Hi,
als gelernter Kaufmann bin ich zumindest halbwegs vom Fach. Erst einmal hat der Verkäufer wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt eine Gewährleistungspflicht -> sprich du kannst ihm eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels (=Reparatur oder Neulieferung der defekten Ware, das kannst du dir aussuchen).
(Zitat von: economix)
so viel ahnung kannst du aber nicht haben! sowohl gewerbliche händler als auch privat personen müssen gewährleistung geben. der unterschied ist, der privatmann kann das ganze ausschließen.
Wieder typisch Deutschland.
Jeder Assi will dir ins Knie ficken um sich zu bereichern.
Bei den meisten klappt es und die haben dann auch noch den finanziellen Schaden!
Gib bloß nicht nach!
Super würde ich es finden wenn du in dem Forum wo du dich beschwerst hast und wofür die dir jetzt ans Leder wollen, genau wie hier den Leuten erzählst was die für ne miese Nummer abziehen!
Damit die deutlich weniger Kunden haben!
hab mir jetz nich alle Posts durchgelesen, aber ist es imho nicht grundsätzlich so, das man bei einem Defekt das entsprechende Teil einschicken muss und man dann Ersatz bekommt, wenn es sich tatsächlich um einen Gewährleistungsanspruch handelt? Wie soll der Händler denn wissen, ob dieser Defekt durch einen Materialfehler oder einen fehlerhaften Einbau zustande gekommen ist?
Bezüglich der angedrohten Strafanzeige tippe ich mal auf den §186 StGB-üble Nachrede
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
So, nu geb ich auch mal meinen Senf dazu:
Dein Verkäufer hat durchaus den Anspruch, rufschädigende, öffentliche Äußerungen zu unterbinden, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Die Feststellung, die du getroffen hast, dass es "China - Schrott" ist und das die E Prüfzeichen gefälscht sind, solltest du schon beweisen können. Hier kommt es immer auf die Formulierung an. Schreiben kannst du bspw: "die Qualität der Ware kommt dir vor wie billiger China Schrott". Das ist dann ne Meinungsäußerung, gegen die er nix machen kann. Aber nie sowas als Tatsache darstellen.
Da kann er schon ne Unterlassungsverfügung erwirken, die auch zu deinen finanziellen Lasten geht.
Was aber von ihm aus gar nicht geht, ist mit einer Anzeige zu "drohen" um dich zu einer Handlung zu bewegen.
D.h. dir zu sagen er zeigt dich an, bzw. zieht die Anzeige zurück wenn du die Unterlassungsverfügung unterschreibst, stellt eindeutig einen eigenen Straftatbestand, nämlich der Nötigung dar.
Außerdem ist dann da noch die Sache mit der Gewährleistungspflicht, die er nachkommen muss.
Weise ihn mal auf diese Dinge hin. Aber auch da vorsicht, nicht das du noch mit ner Anzeige "drohst"
Im übrigen würde ich erstmal gar nix unternehmen so lange bis was Schriftliches kommt.
Gruß aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Im übrigen würde ich erstmal gar nix unternehmen so lange bis was Schriftliches kommt.
So ist es. Warum immer schon vorher ein Feuer beim Anwalt entfachen.
Selbst wenn eine Anzeige kommt, weiß vorher noch keiner wegen was er angezeigt wird.
Zitat:
Außerdem ist dann da noch die Sache mit der Gewährleistungspflicht, die er nachkommen muss.
Hat er doch. Er hat ihm doch das Verfahren erläutert.
Wenn der TE damit nicht einverstanden ist, dann hat er nichts falsch gemacht.
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Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Upps, hab ich überlesen. Ist seiner Verpflichtung tatsächlich nachgekommen bezüglich der Nachbesserung.
Hat keinen Anspruch auf zusendung von Neuware solange das reklamierte Teil nicht wieder beim Händler ist.
Ruhrpottgrüße vom goer1848