Angeblich Anzeige wegen Warnung vor Kauf bei Ebay
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Hallo,
wollt ich mal kurz was erzählen...
Habe mir vor Wochen bei Ebay SMD Ringe bestellt und diese verbaut. Nach 5 Tagen waren diese kaputt. Bzw 3 SMD's sind ausgefallen. Ich habe dies reklamiert und der Verkäufer hat nie drauf reagiert.
Tage lang nicht auch nach 3 Nachrichten nicht.
Dann habe ich im Forum diesen Beitrag verfasst:
http://www.e39-forum.de/thread.php?threadid=49767&page=16&sid=Ganz unten mit dem Bild.
Ebend erhielt ich einen Anruf von der Firma das ich Strafanzeige bekomme und 3000€ Strafe und irgendwas mit Unterlassungs bla bla ... Und es wurde alles dokumentiert vom Anwalt.
Haben die nen Ding zulaufen? Ich habe doch nichts verbrochen, lediglich vor der Qualität gewarnt.
Muss ich damit was rechnen? Oder war das nur ne Druck-mache das ich es lösche?
Edit: Beitrag wurde nun vom Foren Moderator editiert. Vorher stand noch der Link zum Ebay Shop drin des Verkäufers.
Bearbeitet von: Compact-Kevin am 10.07.2012 um 17:43:28
///M
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Hallo Compact-Kevin,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Angeblich Anzeige wegen Warnung vor Kauf bei Ebay"!
Gruß
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Hab jetzt nur mal quer rüber gelesen, aber dokumentiere unbedingt den emailverkehr mit dem Anbieter mit Sendeberichten und Nachrichteninhalt und halte auch die kaputte Ware weiter vor,damit du nachweisen kannst,das deine Aussagen der Wahrheit entsprechen . Verleumdung bzw. Üble Nachrede ist nur gegeben,wenn du Falschaussagen gemacht hast. Weiterhin weise den Anbieter auf die Richtigkeit deiner aussagen hin und Bitte um Klärung des vertragsgegenstandes . Unabhängig davon solltest du trotzdem mal einen Anwalt fragen . Mit Unterlassungen ist nicht zu spaßen
Der Laden soll mal schauen das sie ordentliches Zeug verkaufen und Reklamationen ordentlich abwichkeln anstatt Leute verklagen zu wollen....
Wie Vorgänger sagte alles schee dokumentieren etc.
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Diese Email habe ich über Ebay erhalten:
Der Eintrag wurde gesichert und es wurde heute bereits Strafanzeige erstattet, eine Unterlassungsverfügung erhalten Sie in Kürze vom Anwalt. Schadensersatzklage wird durch unseren Anwalt beim Amtsgericht eingereicht.
- auto-teile-tuningXX
Am Telefon meinte er direkt das kostet mit 3000€ Strafe.
Jedoch habe ich nichts falsch gemacht habe lediglich vor seiner billigen Qualität gewarnt.. Auch mit Fotos das es wirklich kaputt ist.
Ist doch dasselbe wenn ich sagen würde das Bier von Hasseröder ist der letzte dreck. Die pissen einen auch nicht gleich an die Karre...
Mal abwarten was passiert.
///M
Ist jetzt gang und gebe bei ebay.
Die Horste meinen Ihre beschissene Arbeit mit Anwalt schützen zu lassen.
Wenn ales der Wahrheit entspricht, dann kann das so stehen bleiben.
Allerdings kannst du denjenigen auch mal anschreiben und um Klärung des Sachverhalts beten.
Sprich, neue Ware her und dann löscht ich es freundlicherweise.
Wie hast du reklamiert? Ware eingeschickt?
edit:
Abmahnen kann passieren.
Dann vorher nochmal nachhaken. Die Unterlassungserklärungen sind eine ungeheure Falle.
Strafanzeige? Wegen Verleumdung oder was?
Und neu ist mir auch, dass der Kläger vorher schon weiß was ihm an Schaden entstanden ist.
Junge, wie ich solche Freaks hasse.
Bearbeitet von: Heckpropeller am 10.07.2012 um 18:37:13
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
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Ich würde erstmal warten bis die Unterlassungsaufforderung da ist und dann mal gucken,was sie konkret fordern. Dann solltest du vor Ablauf der Frist schnell Beratung einholen wie gewichtig Das ist und dann weiter sehen.
Wenn du übrigens in nem öffentlichen Forum postest ,das hasseröder nur wässrige Plörre ist, Dann wirste auch ratzfatz abgemahnt und das zu recht .
Läuft der 5er eigentlich wieder rund ?
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Ne micha, wahrscheinlich doch Maderschaden bzw Kabelbruch ....
____________________
Ich habe die Firma angeschrieben das meine Ware nach 5 Tagen kaputt war/ist. Und das es ja nicht sein kann bla bla ...
Dann kam nach 2 Tagen irgendwann ne Nachricht das Sie Bilder haben wollen als Beweis. Und dann kam noch der Spruch " Ja das darf wirklich nicht sein wir wissen nicht wieso ... "
Dann sollte ich alle Ringe einsenden und warten bis das geprüft wurde.
Habe dann lediglich geantwortet wie er sich das Vorstellt da das Auto täglich in benutzung ist und ich nicht einfach ohne Standlicht rumfahren kann. Habe Ihm halt geschildert das es nicht anders geht. Und wenn die Ringe draussen sind ich nix dran habe.
Und ich habe ihn gebeten wie das andere Firmen auch machen mir einen Einzelnen Ring zuzusenden und dann hätte ich im Austausch den defekten zugesandt.
Kam keine Antwort mehr. Auch auf weitere bitten und Mails kam nix.
Und wo ich dann Leute vor denen "gewarnt" habe im Netz das es "Chinamist" ist. ( Steht übrigens auch bei den Ebay bewertungen das seine Sachen mit Gefälschtem E-Zeichen verschickt werden etc. ) Und das sie halt da nicht kaufen sollen weils Qualitativ unterste Schublade ist.
Demgefolgt kam dann der Anruf und diese Nachricht..
Am Telefon meinte der Herr nur ich hätte mich ja melden können wenns Probleme gab. Ich wollt grad ansetzen zum Sprechen da wurde aufgelegt....
///M
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Dann dokumentier die Bewertungen bei eBay gleich mit ( glaube jede Bewertung hat iwo ne ID , die ist wichtig ,falls er die Bewertungen löschen lässt ).
Ja das mit dem Zurück schicken ist sone Sache .eigentlich bist du verpflichtet den Kaufgegenstand ,ich glaube sogar auf eigene kosten , zurück zu schicken ,damit der Schaden geprüft werden kann . Haben damals bei Oli ( der bronzene e46 Cabrio) auch Fotos geschickt und dann bekamen er nen neuen und hat den alten dann zurück geschickt soweit ich mich erinnere .
Markerschaden ist natürlich richtig Mist. Hoffentlich hat er auf der Fahrt zum AF nicht noch mehr wegbekommen.
Es wurde eig alles gesagt. Schön dokumentieren und wenn wirklich was amtliches bei dir einfliegen sollte, ruhig einen Anwalt mit dazu nehmen.
Nebenbei kannst du ja mal anfragen, wieso Abmahnen so schnell und Warenumtausch so langsam geht.
Was soll da raus kommen? Dann können sie gleich alle bewertungsportale verklagen, rechne übrigens damit, dass sie hier auch mitlesen. Aber danke für die Warnung vor dem Laden.
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Das kleine Detail war ja " Kauft nicht bei XYZ die Ware is scheisse " ... ;) dadran geilen die sich jetzt auf.
///M
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Hallo,
die Strafanzeige ist raus, können diese zurückziehen, wenn SIe uns eine Unterlassungsverfügung zukommen lassen
///M
Zitat:
Hallo,
die Strafanzeige ist raus, können diese zurückziehen, wenn SIe uns eine Unterlassungsverfügung zukommen lassen
(Zitat von: Compact-Kevin)
Kommt drauf an.
Wenn das Delikt ein Antragsdelikt ist, also ein Delikt, das nur auf Antrag verfolgt wird, dann ja.
Wenn das Delikt ein Offizialdelikt ist oder ne Mischform - und dann die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung bejaht - können die fünfzig mal die Strafanzeige zurückziehen. Auf die Verfolgung hats keinen Einfluss.
Dieses Warnen ist durchaus nicht ganz unproblematisch. Allerdings vor allem dann, wenn Du gewerblich tätig bist; dann wären wir im wettbewerbsrechtlichen Bereich. Aber natürlich steht auch irgendwo was in die Richtung Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede im Raum.
Und ja: pack den ganzen Sums und schlepp ihn zu nem Anwalt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Huch die Nachricht kam natürlich von der Firma. Ich soll das Unterschreiben und dann wird die Anzeige zurück gezogen.
Aber wenn man sowas unterschreibt steht das doch in Verbindung mit hohen Anwaltskosten im Netz stehen Summen von 500-1500€
///M
Das was Du erhalten hast, bzw. noch erhalten wirst ist keine Strafanzeige, sondern eine sog. "Abmahnung".
Wenn Du die Unterlassungserklärung vom gegnerischen Anwalt unterschreibst, übernimmst Du damit i.d.R. auch dessen Anwaltskosten, da diese in einer eigenen Klausel aufgeführt sind. Ist z.B. ein Streitwert von 10.000 Euro angeführt, kann der gegnerische Anwalt ca. 900 Euro verlangen für die Unterlassungserklärung. Bei höherem Streitwert entsprechend mehr.
Besser ist es eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Klausel für die Kosten kannst Du komplett rausstreichen, das hat in einer Unterlassungserklärung nichts verloren. Mit einer mod. UE verpflichtest Du Dich auch nicht zu einer "festen" Vertragsstrafe, sondern zu einer "angemessenen Strafe", die vom zuständigen Gericht festgelegt wird. Das ist erlaubt und wieder ein Stück Sicherheit für Dich. Im allgmeinen wird das als "neuer Hamburger Brauch" definiert.
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtest Du Dich, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Diese gilt 30 Jahre lang. Bei Zuwiderhandlung werden empfindliche Strafen fällig, i.d.R. ca. 5.000 Euro *pro Fehlverhalten*.
Solltest Du keine Unterlassungserklärung unterschreiben, kann er eine einstweilige Verfügug gegen Dich erwirken. Dann wirds richtig teuer, da Du neben den Anwaltkosten auch noch die Gerichtskosten zu tragen hast.
Also wenn Du Scheisse gebaut hast (kann man von hier aus nicht beurteilen), dann besser unterschreiben und in Zukunft die Füße still halten bei solchen Themen. Weiterhin solche Sprüche loszulassen könnte Dich in dem Fall finanziell ruinieren.
Im privaten Bereich und mit geringen Verstößen sind die Anwaltskosten übrigens auf ca. 100 Euro beschränkt (nicht 800 oder 900). Genaueres weis ein Anwalt. Aber auf die kannst Du Dich schonmal mit ziemlicher Sicherheit einstellen. Mal zwei natürlich, weil Du selber auch noch nen Anwalt brauchst.
Bearbeitet von: Stefan177 am 10.07.2012 um 23:48:51
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Wenn Du es einfach so unterschreibst, wirds wahrscheinlich auch net ganz günstig sein. Sicher steht irgendwo irgendwas davon, dass Du die bis jetzt aufgelaufenen Verfahrenskosten zu tragen hast. Ergo: kurz nachdem Du den Wisch unterschrieben und fortgeschickt hast, flattert Dir die Rechnung ins Haus. Und die 3000 Euro stehen auch noch im Raum.
Ruf am besten bei nem Anwalt an, schilder kurz, um was es geht und frag, wie viel es ins etwa kosten wird. Ich vermute eh, die 1000 bis 1500 Euro, die Du "aus dem Netz hast", sind die Anwaltskosten der Gegenseite. Also des Unternehmens.
Und wie gesagt: ob das Zurückziehen der Anzeige was bringt, weiss man erst, wenn man weiss, wegen welchen Delikts Du angezeigt wurdest.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
auf gar keinen fall unterschreiben! such dir einen anwalt!
Wieso verklagst du ihn nicht wegen Verweigerung der Garantieleistung?
Du hast einen Erfahrungsbericht mit eigener Meinung und Quellenangabe
in einem Fachforum geschrieben. Es ist kein messbarer Schaden entstanden.
Ende der Geschichte.
Nichts mit "Strafanzeige" (wegen was?) mit 3000€ Strafe für was?
Klar kann er seinen Anwalt aus seiner Tasche bezahlen um Erfahrungsberichte
zu unterdrücken etc.pp. aber falls was kommt einfach nur einen Widerspruch
verfassen und fertig. Er bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Er soll lieber mal seinen gewerblichen Pflichten nachkommen.
DU hast das Recht bei nichteinhaltung eine Anzeige auf Betrug zu stellen.
Einfach zur Polizei rennen und Anzeige machen. Vorher den Kauf bei ebay
noch melden.
BMW Team Oberhavel
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Danke für die Tipps,
ich weiß echt nicht was der von mir will. Habe lediglich die Wahrheit gesagt. Und seine Qualität bemängelt und andere "gewarnt"...
Gestern kam noch folgendes von dem netten Herrn:
"Unser Anwalt wird Ihnen eine kostenpflichtige Unterlassungsverfügung zukommen lassen"
Darauf hin hatte ich gemeint ich werds nicht Unterschreiben weils Unsinn ist:
"Das ist Ihre Entscheidung, wird haben unseren Anwalt eingeschaltet, die Daten wurden gesichert."
*rolleyes*
///M
Hi,
als gelernter Kaufmann bin ich zumindest halbwegs vom Fach. Erst einmal hat der Verkäufer wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt eine Gewährleistungspflicht -> sprich du kannst ihm eine Frist setzen zur Beseitigung des Mangels (=Reparatur oder Neulieferung der defekten Ware, das kannst du dir aussuchen).
Der Versuch deine [sachliche] Kritik und deine Reklamationen mit Drohungen zu unterbinden *kann* sogar strafrechtlich den Straftatbestand der Nötigung darstellen.
Ich würde mir schleunigst einen Anwalt nehmen - Fakt ist das geht von Seiten des Verkäufers gar nicht, und damit kommt er auch nicht durch. Ganz wichtig: alles dokumentieren und schön zum Anwalt gehen.
Da der Streitwert relativ gering ist sollte man sich mindestens eine Beratung beim Anwalt holen (kostet je nach Anwalt einen kleinen dreistellen Betrag, da gibt es auch festgesetzte Kostentabellen. Achte eben darauf nicht einen Anwalt mit freien Stundensätzen zu nehmen sondern einen der auf Basis nach den gesetzlichen Tabellen abrechnet).
Der Anwalt wird dir im Beratungsgespräch genau erklären wie du Chancen stehen, ob es sich lohnt dagegen vorzugehen und wie hoch dein Kostenrisiko wird.
Ich würde den Verkäufer auf keinen Fall damit durchkommen lassen!