Wertminderung für 2 lackierte Türen, Stoßstange
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.06.2012 um 09:11:52 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ein Gebrauchtwagenhändler (also keine BMW-Filiale) hat einen 318d von 2009 günstig mit Leder und wenig KM angeboten, die Farbe ist wohl nicht so gefragt, die sonstigen Extras beschränken sich auf Navi und Kleinigkeiten, nichts besonderes. Ich habe meinem Vater den Wagen empfohlen, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis gut schien. Dennoch drängte ich dazu, doch auf jeden Fall noch einen Gebrauchtwagencheck zu machen. Nun stellt sich heraus, daß zwei Türen einer Seite und die Stoßstange irgendwie nachlackiert wurden (Türen wohl im unteren Bereich). Bisher hat der Händler den Wagen aber nie als unfallfrei bezeichnet, weiß vielleicht auch selbst nicht viel über das Auto... (man will ja nichts unterstellen, die Verkäufer wissen wohl wirklich nichts).
Laut Gutachter ist die Stoßstange sicher nicht bei BMW lackiert worde, bei den Türen weiß man nicht, ob ein Rostschutz gemacht wurde oder wie gut...
Wenn man auf ein sonst günstiges Auto angewiesen ist und schnell ein Auto kaufen will, was wäre denn realsitisch noch als Preisminderung zu erwarten. Natürlich kann der Händler auch vom Kauf ganz abraten, um den Wagen dennoch teuer zu verkaufen...
Wenn man erwartet, daß die Türen nach 3 Jahren durchgerostet sind, dann müssten doch auch 1-2000 Euro Wertminderung eine Verhandlungsbasis sein - oder?
Immerhin kann der Händler jetzt den Wagen ja kaum noch als unfallfrei teuer verkaufen.
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 28.06.2012 um 09:11:52
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Hallo 318iS Cabrio,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Wertminderung für 2 lackierte Türen, Stoßstange"!
Gruß
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Auch nachlackierte Türen deuten nicht auf einen Unfallschaden hin. Wenn dir jemand aus reiner Schadensfreude mit einem spitzen Gegenstand deinen Lack zerkratzt, dann lässt du wohl auch nachlackieren. Hast du dann einen Unfallwagen??? Nur für diese Nachlackierungen eine Wertminderubg von bis zu 2000€ zu verlangen, halte ich für übertrieben.
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Zitat:
Auch nachlackierte Türen deuten nicht auf einen Unfallschaden hin. Wenn dir jemand aus reiner Schadensfreude mit einem spitzen Gegenstand deinen Lack zerkratzt, dann lässt du wohl auch nachlackieren. Hast du dann einen Unfallwagen??? Nur für diese Nachlackierungen eine Wertminderubg von bis zu 2000€ zu verlangen, halte ich für übertrieben.
(Zitat von: Old Men)
Für sich betrachtet, stimme ich Dir ja zu. Aber in Verbindung mit einer ebenfalls (aber schelcht) lackierten Frontstoßstange - und der bisher nicht erwähnten Meldung, wonach dieser Händler bereits schon ähnlich schlechte Erfahrungen verursacht hat (dort war es ein gespachtelter Kotflügel und nicht vorhandene Extrass) - rate ich meinem Vater doch vollkommen ab. Denn hier ist das Vertrauen ja weg. Wieso soll man dann die für einen Diesel extrem niedrigen KM bei einem Auslandsfahrzeug glauben... Gerade aber der Fall, wonach ein ähnlicher Fall genauso wohl schon einmal ablief... Vielleicht geht ja ein BMW-Händler noch etwas bei einem ähnlichen Auto herunter, der wohl schon viele Monate wegen der ungefragten (anderen) Farbe herumsteht...
Mitglied seit: 23.11.2005
Frankfurt am Main
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Halte 1-2000 Euro etwas unverhältnismäßig. Wenn jemand dein Fahrzeug beschädigt, bekommst du in der Regel eine Wertminderung von 10% der Reparaturkosten. Setzt man das jetzt ins Verhältnis mit den Beträgen, die du genannt hast, hätte der Schaden etwa 10000 - 20000 Euro betragen müssen.
Der beste Tip, den man geben kann: Wenn man schon vor dem Kauf ein schlechtes Bauchgefühl hat, dann sollte man es besser lassen.
Mitglied seit: 14.05.2010
Bad Köstritz
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676 Beiträge
Zitat:
Auch nachlackierte Türen deuten nicht auf einen Unfallschaden hin. Wenn dir jemand aus reiner Schadensfreude mit einem spitzen Gegenstand deinen Lack zerkratzt, dann lässt du wohl auch nachlackieren. Hast du dann einen Unfallwagen??? Nur für diese Nachlackierungen eine Wertminderubg von bis zu 2000€ zu verlangen, halte ich für übertrieben.
(Zitat von: Old Men)
Geanuso siehts aus.
Am Dienstag wurde genau neben mein Auto mitn Freischneider Rasen gemäht.
Dort lag auch viel Splitt rum, resultat, die komplette Fahrerseite ist voller Steinschläge und Lackabplatzer + beide Felgen.
Ich war gestern beim Gutachter und der hat den Schaden auf 2500 Eus ermittelt.
Das muss ja nun die Versicherung bezahlen und da ich auf der Beifahrerseite auch paar Rostblasen hab, leg ich noch Kohle drauf und lass den ganzen Wagen neu Lackieren.
Das wäre in mein Augen keine Wertminderung, eher eine kleine Werterhöhung.
lg
wichtig ist, daß das anständig lackiert wurde (Farbtonunterschied? Spachtel?etc)
bei reiner Kratzerbeseitigung ist mit Wertminderung nichts zu holen.
Wenn die Nachlackierung allerdings nicht dokumentiert wurde (Rechnung und/oder Gutachten) hast Du später bei einem ev. Wiederverkauf immer Scherereien wegen "unfallfrei?
Rost, Kratzer, Dellen und Steinschläge führen oft mal zu Nachlackierungen damit der
Wagen wieder frisch aussieht. Händler nehmen die Autos in den Ankauf, bringen sie
zu ihrem Aufbereiter und der macht dann halt das nötigste für 'nem schmalen Taler.
Dafür ist es eben ein Gebrauchtwagen und wenn Du kein vergleichbares Modell
mit Werkslack zum selben Preis findest hast Du kein Druckmittel.
Bearbeitet von: Nicore am 29.06.2012 um 11:15:03
BMW Team Oberhavel
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habe jetzt das Gutachten in die Hände bekommen. Leider hat mein Vater in dem Glauben, das Auto sei OK und er würde die Hauptuntersuchung ersetzt bekommen, sowohl den Gebrauchtwagen-Check, als auch gleichzeitig die Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung machen lassen (zusammen ca. 140 EUR).
Im Gutachten stand dann:
"Karosserie Spaltmaße/Passungen Stoßfänger vorne, Kotflügel vorne links, Tür vorne links und hinten rechts unsymmetrisch/unsauber. Türen hinten schließen etwas schwergängig. Zierleisten an den DAchrahmen seitlich Sitz/PAssung unsauber."
und
"zahlreiche Karosserieteile nachlackiert mit Schleifspuren und Lackeinschlüssen: Stoßfänger vorne, Motorhaube, Kotflügel vorne links und rechts, Türen vorne links und rechts, Tür hinten linkes, B- und C-Säule links. Spachteleinsatz mindestens auf Motorhaube vorne links und B-Säule unten links"
und
"Scheinwerfer links Einstellung und Schmutzablagerungen innen"
und
"Scheinwerfer deutlich zu tief (Einstellung vorgenommen)
Verstellbereich links zu gering"
und
"Unterboden zahlreiche Spuren von Bodenkontakt, Verkleidungsteile und hitzeschirmungen am Unterboden angeschrammt, deformiert und teilweise abgängig"
UND
"Dad Ergebnis der Lackschichtdickenmessungen, der optischen Begutachtung von Passungen, Spaltmaßen und Lackoberfläche belegen die oben beschriebenen Instandsetzungsspuren. Die Instandsetzung weist Lackschichtdicken die für Spachteleinsatz sprechen , sowie überlackierte Schleifspuren und Lackeinschlüsse auf."
Also ich finde das eine Frechheit, wenn ein Verkäufer nicht auf mögliche Vorschäden hinweist und nicht einmal anbietet, die entstandenen Tüv-Kosten oder Gutachterkosten zu übernehmen.
Sollte man mit Anzeige wegen Betrugsversuch drohen, um das Geld zurückzubekommen. Der Händler meinte ja, man könne das AUto beim Tüv (gleich daneben) checken lassen... DAs entspricht doch der Aussage, daß das Auto in gutem Zustand sein sollte (oder war das nur ein psychol. Trick, um den potenziellen Käufer auf der sicheren Seite zu wiegen und zu hoffen, daß er nicht den GEbrauchtwagencheck machen würde...???)
Ich bin sauer, daß ich meinem Vater den Wagen zur Ansicht empfohlen hatte, mich erkundigt hatte nach Ausstatung etc. und mein VAter jetzt einen Schaden von EUR 140 durch diesen doch m.E. fragwürdigen Autohändler...
PS: ich denke, es besteht der Verdacht auf "Arglistige Täuschung" und"Versuchten Betrug", weil ein Autohändler doch wissen sollte, WAS er anbietet und es offensichtlich war, daß am Unterboden mind. ein Blech fehlt, weil Kabel frei liegen. Und eine Reparatur im Bereich des linken Frontscheinwerfers müsste auch offensichtlich gewesen sein. Wenn der Händler schon öfter so aufgefallen ist (was laut Internet für mich so aussieht, obwohl ich die anderen Fälle ja nicht auf deren Wahrheitsgehalt prüfen kann), dann scheint mir dahinter System zu sein. Sollte ich einfach mal bei der Polizei wegen Betrugsanzeige (auch wenn ich nicht selbst geschädigt wurde) nachfragen, ob und wie ich weiter vorgehen kann, um meinem VAter das praktisch gestohlene Geld und die verlorene Zeit wiedergutzumachen.
Bearbeitet von: 318iS Cabrio am 30.06.2012 um 14:38:50
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selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
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Zitat:
selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
(Zitat von: Salamanderking)
so sieht es mein Vater, aber wenn ein Autohändler suggeriert und Mängel verschweigt, dann ist das doch ein strafrechtliches Verhalten und man sollte solche Autohändler schnellstmöglich mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Verkehr ziehen - oder nicht? Bei einer Hausdurchsuchung oder Durchleuchtung der Historie des Autos könnte man ja -möglicherweise- sogar die Bekanntheit der Fehler nachweisen und auch schon verkaufte, andere Autos möglicherweise voll betrogener Kunden entdecken und diese warnen...
ich denke, ich lasse mich von der Polizei einfach mal beraten. Die haben vielleicht schön ähnliche Erfahrungen gesammelt.
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Zitat:
selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
(Zitat von: Salamanderking)
so sieht es mein Vater, aber wenn ein Autohändler suggeriert und Mängel verschweigt, dann ist das doch ein strafrechtliches Verhalten und man sollte solche Autohändler schnellstmöglich mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Verkehr ziehen - oder nicht? Bei einer Hausdurchsuchung oder Durchleuchtung der Historie des Autos könnte man ja -möglicherweise- sogar die Bekanntheit der Fehler nachweisen und auch schon verkaufte, andere Autos möglicherweise voll betrogener Kunden entdecken und diese warnen...
ich denke, ich lasse mich von der Polizei einfach mal beraten. Die haben vielleicht schön ähnliche Erfahrungen gesammelt.
Mitglied seit: 05.08.2007
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kannst du es denn nachweisen dass er es wusste?bzw war was ausgemacht dass er dann den tüv bzw au erstattet`?
ausserdem ist recht haben nicht immer recht bekommen(oder zu meinen recht zu haben)
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Zitat:
kannst du es denn nachweisen dass er es wusste?bzw war was ausgemacht dass er dann den tüv bzw au erstattet`?
ausserdem ist recht haben nicht immer recht bekommen(oder zu meinen recht zu haben)
(Zitat von: Salamanderking)
ja, es war klar ausgemacht, daß mein Vater den Tüv machen lassen kann und dieser dann erstattet wird. Ich hatte zuvor per email angefragt, wie das mit dem gerade auslaufenden Tüv sei. Der würde noch gemacht, hieß es...
Wer als Händler aber ein Auto anbietet, muss ja auch prinzipiell eine Vorstellung haben, wie er zu einem Preis kommt, also einen Wagen vor dem Angebot auch überprüft haben. Deswegen bin ich mir doch ziemlich sicher, daß es ein arglistiger Täuschungsversuch war - und die ganz ähnlich lautenden Stories von anderen Geschädigten stimmen, die auf Unfallfahrzeuge reingefallen sind.
wenn ich Dich richtig verstehe habt Ihr das Auto noch nicht gekauft
die 140 Euro für den TÜV als Lehrgeld abbuchen alles andere lohnt nicht !
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Zitat:
wenn ich Dich richtig verstehe habt Ihr das Auto noch nicht gekauft
die 140 Euro für den TÜV als Lehrgeld abbuchen alles andere lohnt nicht !
(Zitat von: MIKE46)
ich bin es aber gewohnt, andere vor Schaden zu schützen. Hier die mutmaßlichen Betrüger frei laufen zu lassen entspricht nicht meiner Grundeinstellung, ist mit meinem Gewissen überhaupt nicht vereinbar.
Zitat:
Zitat:
selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
(Zitat von: Salamanderking)
so sieht es mein Vater, aber wenn ein Autohändler suggeriert und Mängel verschweigt, dann ist das doch ein strafrechtliches Verhalten und man sollte solche Autohändler schnellstmöglich mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Verkehr ziehen - oder nicht? Bei einer Hausdurchsuchung oder Durchleuchtung der Historie des Autos könnte man ja -möglicherweise- sogar die Bekanntheit der Fehler nachweisen und auch schon verkaufte, andere Autos möglicherweise voll betrogener Kunden entdecken und diese warnen...
ich denke, ich lasse mich von der Polizei einfach mal beraten. Die haben vielleicht schön ähnliche Erfahrungen gesammelt.
(Zitat von: 318iS Cabrio)
ja so ist es leider . der händler ist nicht verpflichtet dir auskunft über schäden oder reparierte teile auskunft zu geben . hatte einen streitwert von etwa 35.000 euro und habe geklagt auf rückwicklung des kaufvertrages da mir gewisse sachen nicht gesagt wurden obwohl ich danach ausdrücklich gefragt habe und mir wurde bei anwesenheit eines zeugen noch gesagt , dass dies ein bankeinzug auto sei und der vorbesitzer dieses auto wieder zurückhaben will und bla bla . prozesskosten dank rechtschutz abgedeckt .
alle kosten inkl sachverständiger und bla bla waren insgesamt etwa 62000 euro . plus 35.000 des kaufpreises plus 4 prozent zinsen seit klagebeginn .
habe verloren bei gericht . habe berufung mit anwalt erhoben ! auch diese habe ich verloren .
mein rechtschutz hat nur eine deckung von 65.000 euro gedeckt . habekeine möglichkeit gehabt in die instanz zu gehen .
urteil war ungefähr so : händler ist nicht verpflichtet nach baragraph so und so ,angaben zumauto zu machen und bla bla ...
meines erachtens gehört dieser gerichtsbeschluss ins fernsehen . das gibt jeden betrüger die chance seine autos so zu verkaufen wie er will . frechheit is das , und man hat keine chance . ich hatte zumindest keine chance zu gewinnen . obwohl mir der händler vor gericht, vor dem richter das angebot machte , ich bekomme von ihm 12.500 euro zurück undkann das auto behalten . mein anwalt und ich dachten , wau wir haben so gut wie gewonnen . als das urteil kam , war schweigeminuten angesagt und auch die berfung wurde abgelehnt . traurig und das bei einem bmw-händler . . meiner meinung geschmierte sache , aber nun is es vorbei und hab einen schaden von zig tausend euro . das auto gibts nicht mehr und hab einen verlust von 45.000 euro gehabt und dem richter hat es nicht mal gejuckt .
Bearbeitet von: Mani73 am 02.07.2012 um 00:48:45
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
selbst schuld wenn man bei einem nicht gekauften auto schon tüv und au macht
(Zitat von: Salamanderking)
so sieht es mein Vater, aber wenn ein Autohändler suggeriert und Mängel verschweigt, dann ist das doch ein strafrechtliches Verhalten und man sollte solche Autohändler schnellstmöglich mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus dem Verkehr ziehen - oder nicht? Bei einer Hausdurchsuchung oder Durchleuchtung der Historie des Autos könnte man ja -möglicherweise- sogar die Bekanntheit der Fehler nachweisen und auch schon verkaufte, andere Autos möglicherweise voll betrogener Kunden entdecken und diese warnen...
ich denke, ich lasse mich von der Polizei einfach mal beraten. Die haben vielleicht schön ähnliche Erfahrungen gesammelt.
(Zitat von: 318iS Cabrio)
ja so ist es leider . der händler ist nicht verpflichtet dir auskunft über schäden oder reparierte teile auskunft zu geben . hatte einen streitwert von etwa 35.000 euro und habe geklagt auf rückwicklung des kaufvertrages da mir gewisse sachen nicht gesagt wurden obwohl ich danach ausdrücklich gefragt habe und mir wurde bei anwesenheit eines zeugen noch gesagt , dass dies ein bankeinzug auto sei und der vorbesitzer dieses auto wieder zurückhaben will und bla bla . prozesskosten dank rechtschutz abgedeckt .
alle kosten inkl sachverständiger und bla bla waren insgesamt etwa 62000 euro . plus 35.000 des kaufpreises plus 4 prozent zinsen seit klagebeginn .
habe verloren bei gericht . habe berufung mit anwalt erhoben ! auch diese habe ich verloren .
mein rechtschutz hat nur eine deckung von 65.000 euro gedeckt . habekeine möglichkeit gehabt in die instanz zu gehen ....
als das urteil kam , war schweigeminuten angesagt und auch die berfung wurde abgelehnt . traurig und das bei einem bmw-händler . . meiner meinung geschmierte sache , aber nun is es vorbei und hab einen schaden von zig tausend euro . das auto gibts nicht mehr und hab einen verlust von 45.000 euro gehabt und dem richter hat es nicht mal gejuckt .
Bearbeitet von: Mani73 am 02.07.2012 um 00:48:45
(Zitat von: Mani73)
Das hätte ich bei einem BMW-Händler nicht erwartet, hier würde ich die BMW-Zentrale verklagen, da diese offenbar dem Händler überhaupt die BMW-Lizenz erteilt hat. BMW wirbt doch irgendwo damit, daß es eine Iso-Zertifizierung 9000-irgendwas hat. Hier sollte die BMW AG für die Fehler der Lizenz-Filiale aber geradestehen.
Im Falle der wohl absichtlich verschwiegenen Rundum-Schäden beim Nicht-BMW-Vertragshändler (vorne, seitlich und am Unterboden; 9 Teile lackiert, mind. 2-3 STellen gespachtelt) ist es wohl ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Ich denke, wenn solche Händler an den falschen Käufer geraten, sind sie tot. Deshalb sollte man auch zum Eigenschutz des Autohändlers und seiner vielleicht unbedarften VErkäufer solche Filialen oder Betriebe schnelltsmöglich schließen. Ein absichtliches VErschweigen ist doch ganz sicher ein strafbarer Betrugsversuch. Wenn der Verkäufer angehalten war Schäden zu verschweigen, spielt sein Chef mit dessen Leben. Wäre das nicht eine Gefährdung der Mitarbeiter durch den Chef.
Bearbeitet von: 318iS Cabrio am 02.07.2012 um 08:57:06
Zitat:
Zitat:
wenn ich Dich richtig verstehe habt Ihr das Auto noch nicht gekauft
die 140 Euro für den TÜV als Lehrgeld abbuchen alles andere lohnt nicht !
(Zitat von: MIKE46)
ich bin es aber gewohnt, andere vor Schaden zu schützen. Hier die mutmaßlichen Betrüger frei laufen zu lassen entspricht nicht meiner Grundeinstellung, ist mit meinem Gewissen überhaupt nicht vereinbar.
(Zitat von: 318iS Cabrio)
verstehe Deine Empörung gut
hatte selbst mal einen ähnlichen Fall habe aber aus guten Gründen nicht geklagt
(siehe auch den Fall von Mani73)
unsere Rechtssprechung sieht halt solche Fälle meistens anders wie wir uns das wünschen
da hilft nur eines: vor dem Kauf Augen auf !!!!