Habe ein Problem mit einem User
Zitat:
Wir haben die ganze Zeit geschrieben, da er meinte das ich den Schaden bezahlen muss was ich verneint hab. Das ging bis heute so weiter
(Zitat von: Kayseripower)
Na also, da haben wirs doch schon. Wenn er vor hätte zum Anwalt zu marschieren, waär das schon lang passiert. Wenn man eine berechtigte Forderung hat, tritt man die direkt ab und schreibt net Wochen und Monate hin und her. Das ist echt nur so ein Penner, der im Nachhinein den Preis drücken will. Könnt ich echt nen Hass kriegen bei sowas. Da schließt man mit jemandem ein ordentliches Geschäft ab, und so wirds einem gedankt. Normalerweise müßte man dem.... ach, ich sags net.
TriStar
Mitglied: seit 2005
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Hallo TriStar,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Habe ein Problem mit einem User"!
Gruß
das kann ich so nur bestätigen. ich würde mich von dem nicht weiter an der nase herumführen lassen! sag dem kerl er soll dir den rotz zurückschicken!
ach ja außerdem muss ER sich um versandschäden kümmern. Wenn er etwas von dir kauft, hat er eine holschuld und nicht andersherum. das lernt man aber auch in der 9ten klasse ;)
Zitat:
das kann ich so nur bestätigen. ich würde mich von dem nicht weiter an der nase herumführen lassen! sag dem kerl er soll dir den rotz zurückschicken!
ach ja außerdem muss ER sich um versandschäden kümmern. Wenn er etwas von dir kauft, hat er eine holschuld und nicht andersherum. das lernt man aber auch in der 9ten klasse ;)
(Zitat von: KKKlaus)
Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.
@TE Du hast über dieses Forum verkauft und lässt dich dann hier öffentlich beraten? Ich würde dem Käufer nicht so viel Einblick in meine nächsten Schritte geben....
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Zitat:
@TE Du hast über dieses Forum verkauft und lässt dich dann hier öffentlich beraten? Ich würde dem Käufer nicht so viel Einblick in meine nächsten Schritte geben....
(Zitat von: KTMschnee)
Das war mein erster Gedanke, als ich Eröffnungsbeitrag las...
Gruß, Fabi
Ersteller dieses Themasaktuell gesperrt
Kelsterbach
Deutschland
47 Beiträge
Er kann ruhig alles mitlesen. Der Preis stand fest. Wenn er damit nicht einverstanden ist soll er es auch nicht kaufen.
Ich danke euch allen ganz herzlich
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
@ Tappi,
ich glaube das du mit deiner Meinung nicht ganz richtig liegst.
Du glaubst gar nicht mit was für einem Quatsch sich Anwälte und Gerichte beschäftigen.
Und so gering ist der mögliche Streitwert nicht, das sich ein Anwalt nicht mal eben für nen Schreiben nen paar Euro reinholt.
Und dann geht die Rennerei los, selber zu Anwalt und und und...
das kann dann schnell mal zu Kosten führen, die völlig unnötig sind.
Komplette Rücknahme anbieten. Da kann er nix mehr machen.
Und wenns wirklich so kommt, dann einfach die Felgen sofort wieder verkaufen. Die sind doch so gut, die wird er allemal wieder für das Geld los, wenn nicht sogar für mehr.
Damit spart er sich den ganzen Ärger für nix.
Finds übrigens schon ein bisschen dreist, wegen so einem Quatsch Nachverhandlungen zu versuchen.
Gruß aus dem Ruhrpott
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Zitat:
Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.
der user sagte nichts über die haftung! der user sagte aus seiner "erfahrung" (ich hab übrigens bei UPS gearbeitet) habe er transportschäden auf falsche verpackung zurückführen können...
seltsam dass es bei UPS niemals dem kunden zugeschoben wurde... bei hermes oder nem anderen billiganbieter schiebt man sowas gerne dem kunden zu!
auf solche aussagen gebe ich ehrlich gesagt nicht viel!
Zitat:
Zitat:
Genau dass wurde vom user @mb100 schon widerlegt in diesem Thread. Den ganzen Thread lesen bevor man eine Meldung abgibt hilft ungemein.
der user sagte nichts über die haftung! der user sagte aus seiner "erfahrung" (ich hab übrigens bei UPS gearbeitet) habe er transportschäden auf falsche verpackung zurückführen können...
(Zitat von: KKKlaus)
Weder sagte der User mb100 (= ich), dass der Transportschaden im vorliegenden Fall auf ne mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist (beim Verpacken war er ja nicht dabei), sondern er stellte lediglich klar, dass der Versender für Transportschäden, die aufgrund mangelhafter Verpackung entstehen, verantwortlich ist.
Abzugrenzen ist dies vom Transportschaden, der weder vom Versender noch vom Empfänger zu vertreten ist (der sogenannte zufällige Untergang), weil letzterer alles richtig gemacht hat. In diesem Falle hat sich der Empfänger drum zu kümmern bzw. muss er beim Versandunternehmen vorstellig werden. Dies alles tat er, weil ein Beitrag hier im Thread von einem User nur eine Seite der Medaille darstellte - nämlich die des zufälligen Untergangs.
Weiterhin mutmaßte er, dass die Versandschäden aufgrund schlechter Verpackung / Ladungssicherung häufiger sind als die, die aufgrund vertrottelten Paketzustellern usw. zustandekommen. Dies konnte er im einen Fall daran erkennen, dass der CD-Player, den er ersteigerte, im Karton hörbar herumwackelte. Im weiteren Fall wurde es durch ein Gericht festgestellt. Dieses Beispiel wurde angeführt, um klarzustellen, dass man beide Seiten darstellen muss - und net einfach sagen kann: "um Transportschäden muss sich der Empfänger selbst kümmern."
Bitte interpretiert net in meine Beiträge irgendwas rein, was net da steht. Bzw. fragt im Zweifel nach. Wodurch die Beschädigungen im vorliegenden Fall zustande kommen: keine Ahnung. Möglich is alles.
Bearbeitet von: mb100 am 07.06.2012 um 09:57:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 31.05.2009
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2648 Beiträge
Wenn ich das mal zusammen fassen darf:
Der Zusteller haftet für beschädigte Ware nur dann, wenn der Absender (Verkäufer) sie so gut wie möglich verpackt hat und der Schaden somit nur durch unsachgemäße Handhabung des Zustellers erfolgt ist!
Jetzt dürfte es denk ich wirklich jeder verstanden haben^^
@TE hat sich schon was neues ergeben?
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Wenn ich das mal zusammen fassen darf:
Der Zusteller haftet für beschädigte Ware nur dann, wenn der Absender (Verkäufer) sie so gut wie möglich verpackt hat und der Schaden somit nur durch unsachgemäße Handhabung des Zustellers erfolgt ist!
(Zitat von: Fresh Prinz)
Stimmt auch net hundertprozentig, aber ich will ja net päpstlicher sein als der Papst. Also lass mers so stehen, weil in Summe kann mans so stehen lassen. *gg*
Bearbeitet von: mb100 am 06.06.2012 um 21:11:26
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Kelsterbach
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47 Beiträge
Ich habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben. Noch habe ich keine Antwort bekommen.
also wenn du sagst die schäden auch wenn gering waren vorher nicht da, und du sagst du wahrheit dann würde ich die dinger nicht zurücknehmen, wenn dann nur mit ausgleichszahlung für die schäden, und versand würde ich ihm auch drauf drücken wenn er die teile beschädigt.
Kein Ende in Sicht
Mitglied seit: 01.06.2012
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1 Beitrag
Hallo,
ich würde auch sagen, biete ihm die vollständige Rücknahme an. Erstatte das Geld aber erst wenn die Dinger bei dir angekommen und in einem einwandfreie Zustand sind.
Danach gleich wieder verkaufen.
Mitglied seit: 31.05.2009
Freilassing City
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2648 Beiträge
@ mohni
Vielleicht hat ja auch die Post die Räder beschädigt?
Dann ist der Käufer wirklich unschuldig, aber selbst Schuld wenn er deswegen nichts zur Post geht!
Der TE hat die Felgen in der OVP so wie er sie vom Hersteller zugeschickt bekommen hat versendet!
Somit dürften sie wohl sicherverpackt gewesen sein!
One of the last wild Ducks!
Gibts eigentlich garnix zu diksutieren. Ich würde auf seine Mails garnicht mehr antworten.
Soll er doch zum Anwalt gehen.... o,O (ist ja lächerlich)
Bayrisches Meisterwerk
klar wenns die post war kann er natürlich nichts dafür, hatte selber mal so einen fall mit hermes, also gar nicht so abwägig.
deshalb weiß ich, sollte er klagen, stehts aussage gegen aussage.
ich hatte damals zeugen und vor gericht recht bekommen
Kein Ende in Sicht